Moin,
aus gegebenem Anlass (Sprinter Fahrgestell 419 noch ohne Zulassung) habe ich mich gerade aktuell nochmal nach dem Sachverhalt erkundigt und kann euch folgendes berichten:
Sachverständiger Telefonauskunft TüV (Peter Wagner):
Hat ein Fahrzeug (zB. LKW) eine Zulassung vor dem Stichtag Ende Juni 2026, es reicht auch eine Tageszulassung, kann es später jederzeit in ein "Wohnmobil" (muß halt die üblichen Minimal-Voraussetzungen wie Kocher, Bett, Schrank usw. erfüllen) umgeschrieben werden. Man erwirbt quasi einen Bestandschutz zu den Bedingungen des Zulassungsdatums. Von ihm kam auch der Spruch: "sie können das Ding auch nach 10 Jahren noch als "Scheunenfund" als WoMo umbauen und zulassen lassen."
In ähnlicher Form hat mir das auch Hajo Willenbrock (Boxmanufaktur) heute nochmal bestätigt.
Grundstein für mein Ausbauprojekt ist nun gelegt...ich denke wir sehen uns hier jetzt öfters ![]()
Beste Grüße,
Heiko