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Hallo, Gode!
Beruflich bin ich u.a. Dipl.-Ing. Maschinenbau und Schweißfach-Ingenieur. Privat baue ich einen VW LT35 Baujahr 1991 um zu einem "zeitgenössischen Oldtimer" mit Ormocar-ähnlicher Kabine. Das mache ich im Raum Kassel-Göttingen und in Absprache mit einem dortigen aaS. Zur Verlegung der Handbremse berechnete ich deren Original-Ausführung. Das ergab hohe Überbeanspruchung einer Stelle des Handbremsgestänges. Das veranlasste mich zum Kontakt mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) und einen anderen LT-Fahrer zur Umfrage unter diesen. Darauf meldeten einige LT-Fahrer solche Brüche, z.T. bei der Hauptuntersuchung durch einen "Oberarm-starken Prüfer". Ich bin am Thema dran und kenne einige Rechtsgrundlagen.
Einen Vorab-Verzicht auf etwaige Ansprüche halte ich für unzweckmäßig. Das kann man später erwägen, aber nicht am Anfang.
Die Aufbaurichtlinie und ihre Kenntnis sind hilfreich für die Prüfung, ob unzulässige Änderungen vorliegen. Schweißen würde ich zumindest zunächst keinesfalls.
Materialermüdung gibt es nur bei Beanspruchungen, die höher sind als die Dauerfestigkeit, die bei 10 mio. Lastwechseln beginnt. Hier ergibt sich die Frage, ob unzulässige Beanspruchung jetzt oder früher vorlag, z.B. Überschreitung der zulässigen Achslasten oder übermäßiger Geländeeinsatz.
Rechtsgrundlagen enthält das Produktsicherheitsgesetz. Danach müssen die "Inverkehrsbringer", z.B. Hersteller oder Importeure, Produktsicherheitsbeauftragte benennen (aber bisher nicht veröffentlichen). Sie müssen bestimmte Schäden bzw. Gefahren der jeweiligen Marktüberwachungsbehörde, hier KBA, melden. Das KBA muss Meldungen, auch von Verwendern, prüfen und die etwaige Gefährdung klassifizieren. Details enthält ein "Codex", der unter http://www.kba.de zu finden ist. Dort gibt es auch ein Organigramm mit Funktionen, nicht Personen.
Ich würde versuchen, den/die Produktsicherheitsbeauftragten von Iveco zu ermitteln, und diesen sowie dem KBA eine Schadensmeldung, deren Zugang nachweisbar ist, zu senden.
Den Produktsicherheitsbeauftragten bei VW konnte ich bei VW nicht ermitteln und beim KBA nicht erfahren. Daher habe ich den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BdDI) gebeten, das KBA zu motivieren, mir die Produktsicherheitsbeauftragten "meines" Herstellers (VW) zu nennen. Denn beim Hersteller haben ich als Verwender und auch der BfDI einen solchen Informationsanspruch (bisher) nicht.
Bitte informiere mich, ob Du gemäß Produktsicherheitsgesetz vorgehen möchtest. Dann sende ich Dir die Informationen, die dabei helfen könnten.
Gruß
Manfred