Des Weiteren ist die Maximalanzahl an befüllten Gasflaschen, die sich im Flaschengaskasten befinden dürfen auf 2 x 11 kg beschränkt.
Ich finde die Vorschriften nicht widersprüchlich, in einem Flaschenkasten Zwei, und die Anzahl der Kästen ist nicht begrenzt...
Die Freigrenzen gemäss ADR gelten für gewerbliche Transporte, nicht für privaten "Vorrat", dafür hat es ja die og. Vorschriften
All deine Fragen sind doch in dem Zitat beantwortet
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen
Gruss Karsten