bei Bedarf kann ich meine Frau unter die Decke fahren
Mutig so vor Weihnachten, bist du sicher das sie nicht mitliest?
Gruss Karsten
bei Bedarf kann ich meine Frau unter die Decke fahren
Mutig so vor Weihnachten, bist du sicher das sie nicht mitliest?
Gruss Karsten
die Frage wäre doch: Was ist mit und steht hinter C1
Nein, die Frage ist warum übereifrige Polizisten- wenn ich das richtig verstanden habe ein einzelner in Hessen- nach unzutreffenden Regeln Bussen schreiben.
Innerhalb der ARV stimmt der Sachverhalt, nur ist sie ebensowenig gültig für Private wie die Fahrpersonalverordnung.
Ein gutes Beispiel wäre noch die Arbeitsplatzverordnung, nach der an jedem europäischen Arbeitsplatz Rauchverbot herrscht, was in einigen Ländern bei gewerblich genutzten Fahrzeugen auch versucht wird durchzusetzen.
Aber eben nur bei gewerblicher Nutzung.
Die Antwort des BALM kann ich mir nur so erklären, das die Fragestellung sich auf die ARV bezog, und dann ist die Antwort klar.
Gruss Karsten
Schwerpunkthöhe zu Spurbreite
Wirklich entscheidend ist allerdings die breite der "Federspur", nicht die der Räder...
Gruss Karsten
Hallo zusammen, mal wieder spannend zu sehen wie unterschiedlich einzelne Kriterien vom Einzelnen gewichtet werden, bis dann am Ende etwas herauskommt was doch im besten Fall dem Planer passt...
Gruss Karsten
Ein breiter Koffer hat ganz sicher seine Vorteile, aber je nach Reiseverhalten stehst du mit 2,5m Breite (+ca 40cm für die Spiegel)sehr schnell irgendwo an, und dann hilft dir auch der abgestellte Koffer nix weil du dann immernoch das Hirschgeweih für die Spiegel hast.
Wenn du/ihr auf das Raumgefühl durch Breite verzichten könnt, würde ICH eher zu mehr länge raten, bis 6m bist du ja für Fähren noch im günstigen Tarif und Probleme durch Länge kommen später als Probleme wg Breite.
Gruss Karsten
Man man man, wo kommen wir noch hin.
Hallo Anton,
Bedanken können wir uns unter anderem bei den Hunderten von YouTubern, die mit Schweissgeräten hantieren als ob es Heissklebepistolen sind. Auch beim Lehrberuf Schweisser hängt einfach mehr dran als eine coole Frisur und mit manikürten Fingern lächelnd auf einen Knopf zu drücken...
Nein, bin weder gelernter noch geprüfter Schweisser, dafür aber davon überzeugt das zwei Stunden Onlineworkshop nicht gleichwertig mit einer abgeschlossenen Lehre sind.
Gruss in den Weihnachtstrubel
Karsten
Gratuliere dir zum langen Atem.
Gruss Karsten
Geht der Trend nicht eh zum Zweitwomo![]()
Gruss Karsten
Das sieht doch mal stabil aus![]()
Gruss Karsten
wenn du dazu Fragen hast
Danke für das Angebot, ist aber nicht nötig
Gruss Karsten
Sorry, mit Quelle meinte ich belastbare Gesetzestexte, da hab ich mich schwammig ausgedrückt.
Oder um mit einem Zitat von dir zu antworten, ich möchte es verbindlich wissen...
Gruss Karsten, der mit dem sporadischen Schulbesuch
Diese Angaben sind natürlich verbindlich, da die Gesetzte der Mathematik in dieser Form gelten
Hast du eine Quelle wo man das nachlesen kann?
Gruss Karsten
Was auch immer für Ungenauigkeiten sich in der ARV und der Fahrpersonalverordnung verbergen, ändert nichts an der Gültigkeit ausschliesslich für gewerbliche Transporte/Beförderungen.
1. Abschnitt: Gegenstand und Begriffe Art. 1 Gegenstand 1 Diese Verordnung regelt die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen sowie ihre Kontrolle und die Pflichten der Arbeitgeber.
Gruss Karsten
Hier wurde im letzten Beitrag ein Anwalt bemüht
Nachtrag, der Hinweis ist auch nett...
Daneben darf es sich bei der Beförderung nicht um einen gewerbsmäßigen Transport durch ein Verkehrsunternehmen handeln. Für die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung kommt es entscheidend darauf an, dass der Transport nicht für Dritte gegen Entgelt erfolgt und die handwerkliche Tätigkeit überwiegt. Die Beförderung darf deshalb nur eine Hilfstätigkeit zum Transport eigener Güter vom und zum Unternehmen im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.
Hinweis: Die VO (EG) Nr. 561/2006 enthält in Art. 4 Buchst. r eine Definition für „nicht gewerbliche Beförderung“, mit der eine Abgrenzung zu Beförderungen des gewerblichen Güterkraftverkehrs beabsichtigt war. Aufgrund einer Übersetzungsungenauigkeit in der deutschen Sprachfassung kann die Definition in dieser Form und im Zusammenhang mit Art. 3 VO nur eingeschränkt angewendet werden
Es geht nicht um Solo-Womos
Hallo Hartwig,
bei den beiden Verordnungen geht es um 7,5t Höchstmasse, unabhängig ob solo oder Gespann.
Allerdings beisst es sich von vorn bis hinten, weil ja die Fahrpersonalverordnung und die ARV explizit für Fahrpersonal und selbstfahrende Unternehmer gelten die ihre Arbeitszeiten nachweisen müssen.
Die beiden Verordnungen geben für Wohnmobilbetrieb deshalb auch keine Ausnahme her.
Allerdings ist das mMn auch nicht nötig, da der "normale" Wohnmobilpilot nix mit der ARV zu tun hat.
Vorstellen könnte ich mir das findige Unternehmer mit Wohnmobilen die lästige ARV zu umgehen versuchen, so wie es scheinbar bei dem von dir verlinkten Urteils war.
Aber bestraft zu werden weil man gegen ein Gesetz verstossen hat von dem man nicht betroffen ist, kann ich mir selbst in Deutschland nicht vorstellen.
Übereifrige nicht ganz informierte Uniformierte schon eher, aus leidvoller Erfahrung.
Gruss Karsten
ist aber etwas beweglich auf einem Hilfsrahmen
Müsste man abklären ob es einen Hilfsrahmen braucht, Sprinter nicht, und Emmert baut bei Dailys auch mit fester Anbindung...
Gruss Karsten
fraglich ob das auch mit der jetzigen Gesetzgebung rein rechtlich gesehen überhaupt möglich ist
Rechtlich per Definition nicht.
Wenn meine kurze Recherche richtig ist, ist der Fall aufgetaucht weil jemand mit einem Liner und Anhänger ein Bussgeld zahlen musste, ohne sich genau zeigen zu lassen worin sein Vergehen bestand...
Das kann jetzt stimmen oder auch nicht, Kontrollorgane können Sattelfest sein oder auch nicht, aber Kontrollgeräte und Fahrerkarte dienen der Überwachung der Arbeits und Ruhezeitverordnung (ARV), und diese betrifft AUSSCHLIESSLICH gewerbliche Transporte.
Gruss Karsten
Nicht das ich derartiges den Gesetzgebern nicht zutrauen würde, aber nach derzeitigem Stand musst du um die Fahrerkarte zu bekommen, verschiedene Ausbildungsmodule absolvieren mit jährlicher Wiederholung.
Aber nur wenn du gewerblich unterwegs bist, und das geht mit einem Womo per Definition ja nicht.
Gruss Karsten
Hier ein Auszug
Die Fahrerkarte muss immer genutzt werden, wenn Fahrer und Fahrzeug gewerblich Güter oder Personen mit einem seit 2006 zugelassenen Fahrzeug transportieren, das mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat. Denn dann ist der digitale Fahrtenschreiber und damit auch der Einsatz der Fahrerkarte Pflicht.