1. Portal
  2. Forum
    1. Forenübersicht
    2. FAQ - Fragen rund ums Forum
  3. Camper
    1. Bautagebücher
    2. Camper Galerie
    3. Wissensbasis
  4. Treffen
    1. Anstehende Treffen
    2. Impressionen vergangener Treffen
  5. Reisen
    1. Reiseziele
    2. Reiseberichte
    3. Urlaubsfotos
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Termine
  • Galerie
  • POIs
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. womobox & Leerkabinen-Forum
  2. Varaderorist

Beiträge von Varaderorist

  • LKW Kofferausbau

    • Varaderorist
    • 3. Januar 2025 um 17:34
    Zitat von Ducato-Heere

    Ich habe "leider" einen Möbelkoffer gekauft, wo dies garantiert nicht aufgegangen wäre...

    Auch die Seitenwände meines Ategokoffers aus Plywood waren mehr "onduliert" als ebenflächig.

    Warum keine traditionelle Dämmung mit Styrodur und Holzverlattung, Dampfsperre und Holz-Innenverkleidung? Da lässt sich auch leichter manches Kabel blickdicht verlegen.

  • Druckwasseranlage - zwei Fragen

    • Varaderorist
    • 31. Dezember 2024 um 17:24
    Zitat von Ducato-Heere

    Hallo Michael,

    hast du in deinem Atego die Trinkwasseranlage mit Schläuchen oder "festem" Rohr gebaut?

    Ich wollte bei uns eigentlich 16er Aluverbundrohr montieren.

    Da gehen die Meinungen ja echt auseinander...

    Alles 10 mm Lilie Schläuche, rot und blau. Anschluss ausschließlich mit Federbandschellen. Bisher alles dicht. Kleinere Undichtigkeiten nur innerhalb Kunststoff-Verteilerblock von Lilie. Fliegt bei nächster Undichtigkeit raus.

  • Druckwasseranlage - zwei Fragen

    • Varaderorist
    • 31. Dezember 2024 um 14:51

    Das Entscheidende ist, daß der Boiler leerlaufen kann, da dieser beim Durchfrieren unweigerlich platzt. Schläuche und der Tank sind da toleranter, falls mal Wasserreste einfrieren.

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Varaderorist
    • 31. Dezember 2024 um 12:28

    Puh, so langsam wird es unübersichtlich.

    Sollten wir nicht alle, die es betreffen könnte, abwarten, bis der erste von uns eine Anzeige bekommt? Dann können wir ja sammeln, um den Fall mit gemeinsamer Unterstützung durchzufechten.

    Das wird ohnehin in diesem Jahr nichts mehr......:saint:

    Vielleicht klärt es sich ja zweifelsfrei in 2025. Prost Neujahr!:D

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Varaderorist
    • 30. Dezember 2024 um 11:45
    Zitat von holger4x4

    Michael: Wenn du die Kupplung nicht brauchst, dann schraub doch den Kugelkopf einfach ab. Beim Pickup hab ich das auch gemacht, allein schon damit ich beim Parken nicht den Hintermann auf den Haken nehme oder mit der Kugel eine Beule mache.

    Ich habe ja keine AHK, deshalb habe ich ja auch kein Problem. Ich wollte nur die übliche Sinnlosigkeit der heutigen Bürokratiemonster aufzeigen.

    Obwohl: Ladebordwand am Wohnmobil über 7,5 Tonnen?? Da könnte manch' ein übereifriger Polizeibeamter auf Ideen kommen.

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Varaderorist
    • 30. Dezember 2024 um 09:23

    Wenn ich das richtig verstehe:

    - Zur Zeit hat Ategolein einen elektronischen, aber nichtsmarten Fahrtschreiber eingebaut, muss ihn aber, da zwar über 7,5 t aber ohne AHK und folglich ohne Anhänger unterwegs, nicht benutzen.

    - Wenn Ategolein aber eine Anhängerkupplung hätte und folglich Anhänger zur Güterbeförderung anhängen könnte, müsste ich einen Fahrtenschreiber benutzen, sofern ich nicht glaubhaft machen könnte, das ich die AHK ausschließlich zur Fahrradträgernutzung habe (wie sollte ich das können???).

    - Ich dürfte meinen eingebauten nichtsmarten Fahrtenschreiber aber nicht benutzen, sondern müsste ihn durch einen smarten ersetzen.

    Aber:

    - Der Atego hat eine große Heckgarage, in der zwei Motorräder transportiert werden können. Trotzdem keine Fahrtenschreiberpflicht????

    - Wären dieselben zwei Motorräder auf einem Anhänger hinten dran, dann Fahrtenschreiberpflicht, aber bitte smart......

    Auch ich hoffe auf eine höchstrichterliche Entscheidung. Sonstweiß ich nicht wirklich mehr.

    Außerdem frage ich mich: Woher kommt die Aussage im verlinkten Text, dass das Ganze erst an dem 01.01.2025 gelten soll??????

  • RTW mit mehr als 3,5to Mautpflicht

    • Varaderorist
    • 28. Dezember 2024 um 23:14
    Zitat von altes Wohnmobil

    Mist. Wir mussten auf unseren Reisen schon tausende Euros Maut blechen. Irgendetwas machen wir falsch.

    Meine obige Aussage gilt nur für D, sonst kann ich mich Dir anschliessen 🤮

  • RTW mit mehr als 3,5to Mautpflicht

    • Varaderorist
    • 28. Dezember 2024 um 12:23
    Zitat von Urs

    Also meiner ist immer schon Mautbefreit gewesen und das ganz ohne auf irgendwas warten zu müssen... 😉

    Gruss

    Urs

    Yep!🤣

  • Vorstellung und Frage T4 Pritschenaufbau

    • Varaderorist
    • 27. Dezember 2024 um 15:30
    Zitat von mrmomba

    Die 80-100kmh nerven schon, vor allem in Deutschland. Standortwechsel vielleicht eins - zwei pro Urlaub.

    Ach, Ihr Hektiker,

    das ist doch die richtige Reisegeschwindigkeit. Man sieht mehr, ist entspannter unterwegs, und überhaupt.......nach maximal 3 Stunden Fahrt hat man auch schon so bummelig 250 km geschafft, reicht doch......wenn man Zeit hat.:saint:

    In Anlehnung an nunmachmal: noch 17 Tage.

  • Eine schöne Jahresendzeit

    • Varaderorist
    • 24. Dezember 2024 um 17:52

    Ein frohes Fest wünschen Andrea und Michael aus (leider Immer noch) Bunkerland.

    Wir sehen hoffentlich viele von Euch im Mai in Bodenheim wieder. Peter treffen wir ja schon Ende Januar südlich von Tunis. Bis denn dann.^^

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Varaderorist
    • 22. Dezember 2024 um 08:44

    Wenn ich also Eure Antworten zusammenfasse: Davon steht nichts drin.

    Dass das Gerät an sich funktionieren muss, ist ohnehin logisch, da von dort das Geschwindigkeitssignal, die Uhrzeit und die Gesamtkilometer kommen.

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Varaderorist
    • 21. Dezember 2024 um 14:25

    Kann mir bitte mal jemand mitteilen, wo in §57a STVZO etwas über Art und Umfang der Prüfpflicht bei eingebautem Kontrollgerät steht? Ich habe nämlich nix gefunden......

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Varaderorist
    • 20. Dezember 2024 um 14:17

    Ich fahre seit 2017 den Atego mit 8,6 Tonnen und Womo-Zulassung. Ein Kontrollgerät war wegen der früheren Nutzung als gewerblich genutzter 7,49 Tonner eingebaut. Ich fahre seit Anbeginn im Modus OUT ohne Fahrerkarte und bisher hat mich auch niemand danach gefragt. Ich werde es weiter so halten, da nach meiner Auffassung für jedes WoMo ohne Anhänger keine Nutzung des Kontrollgeräts vorgeschrieben ist. Restrisiko inklusive......:saint:

  • Möbel Befestigung ... aber wie ?

    • Varaderorist
    • 11. Dezember 2024 um 12:25

    Hallo Peter,

    ich habe bei mir eine Kombination gemacht. Da, wo ich abgeschlossene Außenstauräume haben wollte, habe ich die Trennwände bis unten gezogen. Da, wo ich den von Innen zugänglichen Platz (z.B. im Kleiderschrank brauche, sind die Wände aufgeständert, da ich die Stützen ohnehin für den Laufboden im Mittelbereich brauche. Nur die Sitzgruppe steht komplett auf dem Doppelboden ohne Durchgriff nach unten.

    Wie es bei Dir Sinn macht, hängt doch wesentlich vom Grundriss ab.

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Varaderorist
    • 8. Dezember 2024 um 23:21

    Interessant ist bei dem oben gezeigten Video der unter dem Video stehende Text.

    Aktuell werden Wohnmobile mit Anhänger mit mehr als 7,5 t insgesamt von der Polizei angehalten und es wird nach dem Fahrtenschreiber und der Fahrerkarte gefragt. Ist keine vorhanden, gibt es eine Anzeige.

    Vielen Dank für ihre Anfrage.

    Wohnmobile ohne Anhänger dienen grundsätzlich nicht der Güterbeförderung und haben i. d. R. weniger als 8 Fahrgastplätze.

    Sie unterliegen deshalb auch regelmäßig nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

    Besitzt ein Wohnmobil bzw. ein Wohnmobil mit Anhänger (Wohnmobilkombination) neben dem Wohnbereich Lademöglichkeiten für Güter, beispielsweise für Pferde oder Motorschlitten, so dient es regelmäßig der Güterbeförderung.

    Das Vorhandensein eines Wohnbereichs steht der Zweckbestimmung für die Güterbeförderung nicht entgegen. Auch der Umstand, dass das Fahrzeug der Beladung mit Gütern zu nichtgewerblichen Zwecken dienen soll, steht der Anwendung der Sozialvorschriften grundsätzlich nicht entgegen. vgl. VG München, Urteil vom 04.08.2015 - M 16 K 14.4886 sowie EuGH, Urteil vom 02.03.2023, - , C 666/21

    Dient das Wohnmobil oder die Wohnmobilkombination der Güterbeförderung, so ist bei der Frage der Anwendung der Sozialvorschriften im Einzelnen zu unterscheiden:

    1. Gewerbliche Güterbeförderung: hier finden die Sozialvorschriften nach denselben Kriterien Anwendung wie bei anderen Fahrzeugen. Die Ausnahmeregelungen nach Art. 3 VO (EG) Nr. 561/2006 und den §§ 1 Abs. 2, 18 FPersV sind zu beachten.

    2. Nichtgewerbliche Güterbeförderung (Art. 4 Buchst. r VO (EG) Nr. 561/2006) mit Wohnmobilen bzw. Wohnmobilkombinationen bis einschließlich 7,5 t zHM: hier finden aufgrund der Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006 die Sozialvorschriften keine Anwendung.

    3. Nichtgewerbliche Güterbeförderung mit Wohnmobilen bzw. Wohnmobilkombinationen über 7,5 t zHM: hier finden die Sozialvorschriften Anwendung, soweit keine Ausnahmeregelungen nach Art. 3 VO (EG) Nr. 561/2006 oder §§ 1 Abs. 2, 18 FPersV eingreifen.

    Grundsätzlich ist daher eine Fahrerkarte notwendig, wenn Sie nicht unter einen der genannten Ausnahmetatbestände fallen

    Mit freundlichen Grüßen

    Da scheint es sich wohl um ein klassisches "Oh, da haben wir nicht dran gedacht!" zu handeln.

    Lediglich bei Wohnmobilen, die einen Anhänger haben, der zum auch nichtgewerblichen Gütertransport dient und die ein Gesamtzuggewicht über 7,5 Tonnen haben, sollen zur Einhaltung der Sozialvorschriften verpflichtet sein und damit ein Kontrollgerät benötigen.

    Da hat der Verordnungsgeber mal wieder den Vogel abgeschossen der dann von den Polizeibehörden als Einnahmequelle benutzt wird.

    Hier die entsprechende Vorschrift im Originaltext:

    VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates

    Artikel 3

    Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:

    h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

    Da steht dann im Umkehrschluss, dass Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden

    Da hat wahrscheinlich irgendein europäischer Bürokraten-Sesselpu**er übersehen, dass es Wohnmobile gibt, für die eigentlich, egal wie schwer, diese Ausnahme auch gilt.

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Varaderorist
    • 8. Dezember 2024 um 18:03

    Hallo Uwe,

    woher willst Du nach so kurzer Zeit wissen, ob dieses Forum etwas für Dich ist?

    Du stellst eine Frage, erhältst darauf verschiedene Antworten von Forenmitgliedern, die im Rahmen Ihres Wissens das mitteilen, wie sie den Sachvwehalt einschätzen.

    Als Reaktion von Dir kommt der Hinweis, dass Du es aus den und den Gründen besser weißt und die genannten Aussagen falsch bzw. nicht faktenbasiert belegt sind. Von diesem Deinem Hintergrundwissen war aber vorher nichts bekannt.

    Das Ganze passiert dann mehrfach. Der einzige hier, der möglicherweise dazu mehr Hintergrundwissen hat, ist zur Zeit offensichtlich nicht verfügbar, denn sonst hätte er sich bestimmt gemeldet. Und das ganze natürlich, falls er es denn weiß, gesichert. Ob er es nach dieser Diskussion noch tun wird, weiß ich nicht. Ich würde es nicht machen.

    Weitere versuche, Dir zu helfen, werden ebenfalls ähnlich von Dir beantwortet.

    Das ist irgendwann nicht mehr wirklich lustig!

    Diese Gemeinschaft hier, von denen sich auch viele persönlich recht gut kennen, versucht immer gerne, soweit es geht zu helfen. Du suchst Dir dann einfach das heraus, was Du brauchen kannst.

    Du solltest aber vermeiden, diesen Helfern mitzuteilen, dass sie es wegen Unwissen bleiben lassen sollen. So ist es zumindest bei mir angekommen.

    Ich stelle mal eine Gegenfrage: Bist Du denn etwas für dieses Forum??

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Varaderorist
    • 8. Dezember 2024 um 14:14

    Mein Dicker mit solo 8,6 Tonnen braucht definitiv kein Kontollgerät und keine Fahrerkarte, auch wenn er das Gerät als EX-Gewerbe LKW eingebaut hat.

  • Ich verkaufe meinen Dachzelt-Duster

    • Varaderorist
    • 5. Dezember 2024 um 15:25
    Zitat von Anton

    Hallo

    oha Michael, die erste von zwei Trennungen?;)

    Viel Erfolg beim Verkauf!

    Viele Grüße

    Anton

    Hallo Anton,

    Zur Frage: Ja. Der Dicke wird noch gut benutzt, solange er da ist.

    Zu deinem netten Wunsch: Danke.

    Liebe Grüße zurück, natürlich auch an Rita.

  • Ich verkaufe meinen Dachzelt-Duster

    • Varaderorist
    • 5. Dezember 2024 um 10:07

    Hallo Womoboxer,

    nach einigen schönen Reisen mit unserem Dachzelt-Duster-Micro-Camper haben wir uns entschlossen, das Fahrzeug, da wir es doch zu selten nutzen, in gute Hände abzugeben.

    Näheres zum Bau und zur Ausstattung sieht man in diesem Womobox-Beitrag.

    Er ist in diesen 2 Mobile-Annoncen beschrieben: Hier und hier.

    Für Forenmitglieder oder Freund von Forenmitgliedern gibt es einen Sonderpreis (per PN:saint:).

  • Einbau Gastankflasche - richtig informiert?

    • Varaderorist
    • 5. Dezember 2024 um 09:50
    Zitat von holger4x4

    Ich war immer der Meinung dass die Flaschen mit Stahlbändern o.ä. fest verschraubt werden müssen und die normalen Standardbefestigungen nicht ausreichen. :/

    Das ist auch mein Kenntnisstand. Zudem ist meines Wissens ein Aussenbefüllanschluss ebenfalls vorgeschrieben.

    Ein weiterer Knackpunkt (vor allem im Kastenwagenbereich) ist, dass man an die Tankflaschen im Notfall schnell heran kommen muss. Gemäß TÜV (Aussage der Firma Wynen-Gas aus Viersen) müssen die Tankflaschen durch eine Tür von aussen direkt erreichbar sein, um eingetragen werden zu können. Eine zweite Tür, wie beim Kastenwagen üblich (Hecktüre plus Gaskastentür), macht die Eintragung schon unmöglich.

Registrierung

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen

Benutzerkonto erstellen

Spenden-Ziel

Jährlich (2026)

87,2 %

87,2% (435,83 von 500 EUR)

Jetzt spenden

Benutzer online

  • 229 Besucher
  • Rekord: 15.796 Benutzer (10. Oktober 2024 um 14:49)
  1. Nutzungsbedingungen
  2. Datenschutzerklärung
  3. Impressum
Gefällt es dir hier? Dann bitte jetzt :)
Community-Software: WoltLab Suite™