Zitat von visualNicht ganz, wenn du den BE Führerschein hast (oder alte Klasse 3) darfst du die Hänger trotzdem Fahren, jedoch nur bis 1,4 T gesammt Beladen.
??? Das hat nun nicht wirklich damit was zu tun da es um theoretische und praktische 100KMH freigaben geht....
und wenn schon, darf ich den Anhänger nicht mit 1,4T beladen sondern AUSSCHLIESSLICH bis zu einem Gesamtgewicht von 1,4T beladen. Also (1,4T) - (Leergewicht des Anhängers) = (Zuladung).
**Anmerkung: Ich habe das "gesammt" vor Beladen überlesen... Wenn du ein Gesamtgewicht meinst, stimmt deine Aussage Ändert jedoch nichts an der Aussage, dass die Führerscheinfrage damit erstmalig nichts zu tun hat, und die Aussage sogar falsch ist. Diese Kombination darf ich nach neuer Rechtssprechung unter Umständen sogar mit B Fahren...
B= Zulässiges Zug-Gesamtgewicht < 3.5T Sprich dein PKW hat 2T zgg, dein Anhänger hat 1,4TzGG ODER (PKW 3.5T zgg+750KG ZGG Anhänger)
Rechtssprechung ist kacke spricht nämlich NICHT vom tatsächlichen Gewicht.