Ich denke, der einfachste Weg das herauszufinden ist: eine gute Rechtsschutzversicherung zu haben und schon Mal ein seeeehr engagierten und guten Anwalt im Verkehrsrecht etc.
Und den Rest als "Try and Error".
Wenn die Polizei auf die Idee kommt eine solche Lücke zu finden, zu denen es keine Entscheidung gibt, soll sie diese nutzen und alles andere machen Anwälte.
O-Ton Gesetze: ein Quad das als LOF zugelassen ist ist ein Trecker, Trecker - ob mit oder ohne Überrollbügel - haben keine Helmpflicht. Grundsätzliche Entscheidung: ein Quad hat eine Helmpflicht (lt. Gericht) da es dem Ursprung nach eher ein Hobbyfahrzeug ist.
Anderes Beispiel: Einhandmesser der Bundeswehr - was würden Soldaten in Zügen gejagt und festgenagelt, weil sie jetzt eine Waffe führen! Ich glaube es gab nie ein Fall wo das vor Gericht gegangen ist - was aber auch vermutlich daran lag, dass es diese duckmich Mentalität in DE für die Armee gibt. Aber auf dem direkten Wege zum Dienstposten und zurück nach Hause ist der Soldat im Dienst und hat sogar ein berechtigtes Interesse dieses Messer zu führen. Wir reden hier von einem Schweizer Messer mit Öse an der Klinge, gleiches gibt es nur mit Nagelhau - dadurch zweihändig zu öffnen - und zum führen erlaubt.
Also nicht alles was in DE sich Leute ausdenken hat bestand, man muss nur neben d r wichtigen Haftpflichtversicherungen eben auch eine Rechtsschutz haben.