@ Andreas (agrupe):
Hi, ist lange her und mit dem Thema Wechselpritschen hab ich mich nicht befasst, aber eigentlich habt ihr hier alles bereits richtig beschrieben, wenn man die Postings zusammenfasst.
1) Einfach ist die feste Wohnkabine = Eintragen = SoKfzWohnmobil
2) Einfach ist das Hardtop = Fahrzeugteil = ABE erforderlich und/oder eintragen
3) Recht einfach ist auch noch die Kabine, die auf die Pritsche gestellt wird,
die ist Ladung, muß entsprechend gesichert werden, die Grenzen für Länge/Breite/Überhang müssen beachtet werden. Wenn die Beleuchtung noch sichtbar ist (Winkel beachten) braucht hier nichts geändert werden, ansonsten Wiederholungsleuchten und Wiederholungskennzeichen.
Fahrzeug bleibt LKW, bzw. Kombi
Und was ist jetzt: Ladung muss gesichert werden? In Abgrenzung zur festen Anbringung?
Auf jeden Fall sind Spanngurte und Schnellspannverschlüsse noch Ladungssicherung.
Verklebung und Verschraubung ist festes Anbringen.
Und wie immer gibt es in der Mitte eine Grauzone.
Und sobald jemand während der Fahrt in der Kabine sitzen soll kann es keine Ladung mehr sein.
Und warum muss ich, wenn ich die Kabine fest aufbaue auf einmal meine Beleuchtung ändern? Ladung ist ja eigentlich nur kurz auf dem Fahrzeug. Hier wird im Sinne der Praxis mehr toleriert als wenn das Fahrzeug fest aufgebaut ist.
Ladung darf ja über das eigentliche Fahrzeug in gewissen Grenzen herausragen. Trage ich die Kabine fest ein, ist dies jetzt ja das neue eigentliche Fahrzeug und hier dürfte Ladung ja wieder herausragen.
Dann wären die Leuchten ja irgendwo verschwunden.
4) Fahrgestell mit Wechselpritschen: Hier muss jede Pritschenart eingetragen sein, genaues sagt euch dann der TüV.
So, dies ist nun mein Kenntnisstand, aber ausdrücklich "ohne jede Garantie". Dafür bin ich zu lange aus dem "Verkehr" raus.
dm