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Beiträge von abo

  • Zusatztank

    • abo
    • 10. Dezember 2008 um 01:31
    Zitat von ubu

    Das ist ein LKW-Leiterrahmen mit im Unterfahrschutz integrierten Querträger zur Kugelkopfmontage, da knautscht es hauptsächlich beim Auffahrenden ...
    Uli

    hallo

    ja, logisch
    keine frage

    ist aber im prinzip ja doch am ende immer eine frage von masse mal beschleunigung

    aber du hast schon recht
    irendwann is ma bei dem punkt wo der raussabbernde diesel des geringste problem darstellt ...

    netter ausbau jedenfalls
    sieht wirklich fein aus

    lg
    g

  • Zusatztank

    • abo
    • 10. Dezember 2008 um 00:44
    Zitat von ubu


    Ich habe bei meinem Vario einen 200l-Zusatztank angebaut. (Bilder)

    hallo

    wow

    sieht gut aus
    das mit dem überlauf ist auch clever gelöst

    es bleibt ein bisserl bauchweh weil der tank halt genau im hinteren auffahr knautschbereich liegt, aber naja ... who cares ....

    lg
    g

  • Zusatztank

    • abo
    • 9. Dezember 2008 um 22:09

    hallo

    ich hatte meinen blazer in arizona damals für den trip durch die baja und runter nach belize mit 2 x 70liter zusatztanks zusätzlich zum 110lt haupttank ausrüsten lassen.

    war ein umschalter mit drei stellungen (mittelstellung haupttank, rechts und links die beiden zusatztanks) der magnetventile betätigt hat, die tankuhr wurde jeweils mit umgeschalten. war sehr praktisch und völlig problemlos.

    das auto läuft heute noch hier in wien, sehe ihn manchmal eingeparkt stehen, der dzt besitzer hat die tanks aber offenbar demontiert ...

    ich würde der lösung mit magnetventilen und getrennter tank infrastruktur den vorzug gegenüber dem umpumpen geben.

    und warum sind 60liter "zu wenig" für solche lösungen ..?

    ich hab mir erst vor ein paar wochen einen zusatztank aufs bike bauen lassen, waren rund 200,- materialkosten für 1 (einen) liter mehr tankvolumen. so what ...? jeder wie er glaubt, oder?

    lg
    g

  • Zulassung als PKW oder LKW ?

    • abo
    • 9. Dezember 2008 um 01:06
    Zitat von Questman

    Hi abo,

    Du kannst mir glauben, das ich diese "Beschlussdokumente" kenne.
    ....
    Aber wie sich rausstellt, hast Du auch nicht mehr gefunden, wie mir eh schon bekannt ist. :(

    hallo

    ich glaube dir gerne dass du die kennst, aber warum fragst du dann nach quellen?

    und vor allem warum suchst du dann nicht selbst danach?

    zitat:
    "...oder die anderen links auf google durchstöbern, hier hilft evt der zusatz des gewünschten bundeslandes
    unter "sportanhänger sonntagsfahrverbot bayern" findest du zb einige links die annehmen lassen das dieser erlass in bayern noch nicht im landesrecht verankert wurde ... ..."

    wer das tut findet mit der oben von mir vorgeschlagenen suche prompt die gewünschten infos, von "drei bundesländern" kann nicht die rede sein .....

    Baden-Württemberg
    http://www.kanu-wuerttemberg.de/download/08-Erlass_30_III_StVO.pdf

    Bayern
    http://www.markeichmann.de/phpBB2/viewtop…er=asc&start=40

    Berlin
    http://209.85.129.132/search?q=cache…lient=firefox-a

    Brandenburg
    http://209.85.129.132/search?q=cache…lient=firefox-a

    Bremen
    http://209.85.129.132/search?q=cache…lient=firefox-a
    oder auch
    http://www.offroad-forum.de/files/sonntag_227.doc

    Hamburg
    http://209.85.129.132/search?q=cache…lient=firefox-a

    Niedersachsen
    http://server.selltec.com/go/dkv/_ws/med…fahrverbot1.pdf

    Nordrhein-Westfalen
    http://www.citroenchen.de/2008/03/03.htm

    Sachsen
    http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfah…l=VB&id=40004!0

    und hier findest du zu guter letzt die auskunft von ADAC das das in allen bundesländern so zu handhaben ist:
    http://forum.pickuptrucks.de/viewtopic.php?…r=asc&start=165

    frohe weihnachten

    g

  • Zulassung als PKW oder LKW ?

    • abo
    • 8. Dezember 2008 um 20:53
    Zitat von Questman

    Um hier mal weitere Missverständnisse vorzubeugen.

    Das Sonntagsfahrverbot gilt generell für alle als "LKW" zugelassenene Fahrzeuge, sobald sie mit einem Anhänger unterwegs sind.

    Da spielt das Gewicht keine Rolle!

    Das "7,5to - Thema" bezieht sich nur auf Solofahrzeuge.
    Da greift das Fahrverbot erst ab 7,5to.

    Aber das ist hier ja nicht das Thema.


    Wärst Du mal so nett die Bezugsquellen zu nennen.
    Bis lang kenne ich höchtens 3 Bundesländer.
    Das dürfte die jeweils betroffenen sicherlich interessieren.

    Alles anzeigen

    hallo

    nochmal:

    oben habe ich ein schriftsück über einen entschluss der länderkonferenz der verkehrsminister vom oktober 2007 gepostet.

    darin steht klipp und klar zb unter punkt 1.6. dass bei LKW BIS 3,5T HZLGG das (Unter anderem das) ziehen von sportanhängern BUNDESWEIT unbeschadet des LKW sonntagsfahrverbotes bewilligungsfrei sein soll

    mit dem suchbegriff "sportanhänger sonntagsfahrverbot" finde ich in den ersten fünf gefundenen einträgen (meist forenpostings mit entsprechendem "hintergrund", also zb vorgebliche exekutivbeamte die selbst am amtsweg über diesen erlass informiert wurden oder aber pdf bzw docs mit dem erlass als inhalt) den gegenständlichen inhalt für zb bremen, HH und NRW als bestätigt

    ich würde - falls ich betroffen wäre - mal ein email mit diesem erlass als pdf an die für mich relevanten verkehrsämtern senden und die mal um stellungsnahme ersuchen

    oder die anderen links auf google durchstöbern, hier hilft evt der zusatz des gewünschten bundeslandes

    unter "sportanhänger sonntagsfahrverbot bayern" findest du zb einige links die annehmen lassen das dieser erlass in bayern noch nicht im landesrecht verankert wurde ...

    sorry dass ich für eine sache die für mich irrelevant ist (wie gesagt, weder LKW noch anhänger .,.) an einem adventabend nicht mehr zeit investieren möchte als ich bereits durch recherche des erlasses getan habe ...

    lg
    g

  • Reicht das?

    • abo
    • 8. Dezember 2008 um 20:35

    hallo

    ich würde es hier versuchen

    http://www.ta-group.at/shop/themes/ka…?kategorieid=46

    229,- für das 50A sterling B2B model sind ein annehmbarer preis

    lg
    g


    edit Leerkabinen-Wolfgang: Link korrigiert

  • Starterbatterie über Aufbaubatterie laden?

    • abo
    • 8. Dezember 2008 um 13:50
    Zitat von hypnobader

    ja. hatte ich überprüft.

    hallo

    naja, dann mal testen ob das klappt
    wäre nicht gerade meine favoritisierte lösung, aber wenn es so tut wie es soll, warum nicht ...

    lg
    g

  • Zulassung als PKW oder LKW ?

    • abo
    • 8. Dezember 2008 um 13:39
    Zitat von Krabbe


    Wie auch dem Posting von LutzT zu entnehmen ist, ist das falsch. Das gilt zunächst einmal für alle Fahrzeuge mit LKW-Zulassung, unabhängig von Gewicht und Nutzung.


    hallo

    tztztz ....

    das mit den 7,5t gilt sehr wohl
    guckst du mal punkt 1.6. des untenstehend erlasses:

    "..1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
    hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
    werden. ..."

    die ausnahme für sportanhänger gilt NUR UND AUSSCHLIESSLICH hinter kfz bis 3,5t

    ansonsten finden sich im netz die entsprechenden erklässe und verordnungen für fast alle bundesländer

    hier zb für Bremen, diese soll laut länderarbeitsgruppe die generelle ausnahme für ganz DE werden, keine ahnung wie weit das schon ist, bin mehrfach nicht betroffen (nicht DE, kein hänger ....)


    Die Länderarbeitsgruppe hat nach einer umfassenden Bestandsaufnahme der in den einzelnen Ländern vorherrschenden Verwaltungspraxis sowie Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen der Speditionswirtschaft eine Vereinbarung der Länder zur übereinstimmenden Handhabung der Regelungen des § 30 Abs. 3 und 4 sowie § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO erarbeitet. Diese wurde von der VMK in ihrer Sitzung am 9./10.10.2007 einstimmig als Grundlage für die Ausrichtung der Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden gebilligt.

    Unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung der Länder ist bei der Genehmigung von Ausnahmen
    vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw nach § 30 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 46 Abs. 1
    Nr. 7 StVO im Land Bremen künftig nach folgenden Regelungen zu verfahren:

    1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:

    1.1 Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,

    1.2 Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr
    als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,

    1.3 Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören,
    wie z. B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge
    (auch mit Anhänger),

    1.4 selbstfahrende Arbeitsmaschinen,

    1.5 Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,

    1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
    hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
    werden.

    Hinweis:
    Mit diesem Katalog der generell nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffenen Fahrzeuge wird die bisher in der VwV zu § 30 Abs. 3 StVO vorgenommene Aufzählung wesentlich erweitert. In allen genannten Fällen entfällt damit künftig ein Ausnahmegenehmigungsverfahren.

    quelle:
    http://forum.buschtaxi.org/viewtopic.php?t=18968&highlight=

    lg
    g

  • Starterbatterie über Aufbaubatterie laden?

    • abo
    • 8. Dezember 2008 um 00:51
    Zitat von hypnobader

    Also, ich hab jetzt bei Conrad ein Solarpanel bestellt, dass man am Zigarettenanzünder anschließen kann.

    hallo

    schon gecheckt ob dein zigarettenanzünder überhaupt saft hat wenn die zuendung aus ist?

    lg
    g

  • Zulassung als PKW oder LKW ?

    • abo
    • 7. Dezember 2008 um 21:05
    Zitat von AndreasU1300

    Hallo

    Bei LKW-Zulassung gilt Sonn und Feiertagsfahrverbot wenn ein Anhänger mitgeführt wird.

    http://www.transaktuell.de/index.php?id=75

    Gruß Andreas

    hallo

    gilt aber soweit ich weiss nur bei gewerblicher nutzung
    und grundsätzlich nur ab 7,5t ..

    in diversen bundesländern gibt es erlässe betreffend privater LKW zügen "sportanhänger" welche nicht unter diese bestimmung fallen, das ganze soll auch in kürze bundeseinheitlich geregelt werden

    muesste auf google zu finden sein

    lg
    g

  • Elektrikbasis

    • abo
    • 7. Dezember 2008 um 17:50

    hallo

    sehr ich auch so

    ein vernüftiges gesamtkonzept ist die basis

    auch ich würde ein oder zwei solarpaneele evt an einer ecke des fahrzeugs einplanen, aber mich in wirklichkeit lieber auf den generator als backup verlassen

    bei 400 oder 600Ah, und ich denke damit kommt man schon recht gut aus, ist es jedenfalls wichtig sicherzustellen das die teuren akkus immer nur mit kennline ect geladen werden, falls es deutlich wärmer als 25grad oder mal deutlich kühler als 10grad ist sollte auch nur mit temperaturkompensation geladen werden.

    dazu gibts mindestens ein halbes dutzend methoden

    die eine ist eben für jede energiequelle (lichtmaschine, solarpaneel, generator, ladegerät von 230volt) die optimale lösung, also mit kennlinie und temperaturkompensation zu wählen und die einzelnen ausgänge der quellen paralell an die batterien zu schalten.
    abgesehen vom nachteil dass das kostenmässig die teuerste lösng ist ergeben sich probleme in den kennlinien weil die gleichzeitig ladenden teile ja ihre kennlinien unterschiedlich fahren und sich dadurch durchaus gegenseitig beeinflussen können.

    schoen wäre es also einen weg zu finden wo nur eines der geräte direkt an die batteriebänke angeschalten ist und sämtliche spannungsquellen in dieses gerät einspeisen.

    dazu sind entweder
    - das 230volt ladegerät (da gibt es ausführungen mit einem "solareingang" an den sich die solarspannung einspiesen lässt, oder
    - der B2B wandler geeignet.

    wenn der B2B ausreichend stark gewählt wird (evt kann man ja sogar aus redundanzgründen zwei gleichstarke kaskadieren) dann kann man relativ einfache solarregler bzw ladegeräte wählen (genau genommen koennten das sogar zwei simple, preiswerte zb 40A paraellgeschaltete netzteile sein, denn die kennlinie etc wird eh vom B2B gesteuert). wenn nun auch noch der solarregler - da recht einfach auch preiswert - redundant (also zb ein regler pro paneel) ausgeführt wird ist man damit praktisch doppelt ausgerüstet und für fast alle elektrischen eventualitäten gerüstet

    lg
    g

    PS: ein weiterer wesentlicher punkt: du hast alle verbraucher auf 12volt eingeplant, oder 24volt? oder möchtest du über einen wechselrichter auch 230volt verbraucher betreiben?

  • Elektrikbasis

    • abo
    • 6. Dezember 2008 um 19:34
    Zitat von hwk

    ....
    Das Anschaffen eines Solarmoduls ist hier schon die richtige Lösung, da es bei Sonne halt kontinuierlich nachlädt. Sofern halt 10 Stunden intensive Sonne zur Verfügung stehen, reichen bei einem 100 W Modul und einer Modulspannung von ca. 18 V diese Kapazitäten, um ca. 40 bis 50 AH nachzuladen.....

    hallo

    ja, klar
    wenn man die karre direkt in die sonne parkt ....

    versuche ich tunlichst zu vermeiden ...

    lg
    g

  • Elektrikbasis

    • abo
    • 6. Dezember 2008 um 01:06
    Zitat von holger4x4

    ... Bei spätestens alle 2-3Tage Fahrbetrieb lohnt sich ehr die viel günstigere Investition in einen guten B2B Laderegler.

    hallo

    genau darauf wollte ich raus

    wenns wirklich so oft in den süden geht, na ok, dann halt ein übliches paneel drauf und passt

    aber mehrere hundert watt solarleistung macht doch kaum sinn
    kaum wer stellt sich das ganz jahr in die pralle sonne mit der karre ....

    lg
    g

  • Elektrikbasis

    • abo
    • 5. Dezember 2008 um 22:18
    Zitat von kroening


    Als Antwort von einem Experten habe ich erhalten:
    "wenn ich Ihre Angaben nachrechne komme ich auf einen Bedarf von 10(warm) bzw. 15(kalt) Ah

    hallo

    wie kann der "experte" auf 10Ah pro tag im "warmgebiet" kommen wenn alleine kühlschrank und kühlbox zusammen schon über 65Ah benötigen?

    lg
    g

    PS: die tabelle für die engel kühlbox scheint auch nicht zu stimmen, denn bei 40% einschaltdauer im warm gebiet kommen 33,6Ah raus und nicht 25Ah ...

    PPS: die wesentliche frage ist meiner meinung nach weniger welche solarpaneele sondern welche batteriekapazität

    PPPS: hast du wirklich vor regemässig tagelang nur wo in der sonne rumzustehen? ohne das fahrzeug zu bewegen? das wäre - für mich - das einzige pro argument für eine solaranlage ...

    lg
    g

  • Bremach Kastenwagen "Gwenn"

    • abo
    • 4. Dezember 2008 um 23:56

    hallo

    tolles gerät
    gratuliere

    lg
    g

  • Truma Combi D oder Webasto Erfahrung gesucht

    • abo
    • 4. Dezember 2008 um 23:42
    Zitat von Joe

    ...
    Ab 4.000 m kommen sowieso evtl. noch andere Problem auf einen zu:
    - Bei normalen Isolierglasfenstern können selbige wegen des höeren Innendrucks explodieren.
    - Ohne Turbo wird es eng.
    - Sehr hohe Belastung für Koffermaterial wegen extremer Temperaturschwankungen.
    ...


    hallo

    kann ich bestätigen

    am nevado de toluca hat mein chevy blazer damals defacto motorisch schlapp gemacht

    hat sich kaum noch bewegt, geschätzt 40 statt 200PS
    das war auf ca 4500m ....

    ungefähr da, das ist ein bild vom innenkrater dort

    lg
    g

  • XP - Automatisches Fensteröffnen bei Medien

    • abo
    • 3. Dezember 2008 um 17:43

    dann weiss ich es nicht

    lg
    g

  • XP - Automatisches Fensteröffnen bei Medien

    • abo
    • 3. Dezember 2008 um 17:30

    hallo

    da ist aber normal eines, oder?

    bist du als administrator eingeloggt da, oder nur mit user rechten

    evt geht das auch nur bei win XP professional?

    lg
    g

  • Starterbatterie über Aufbaubatterie laden?

    • abo
    • 3. Dezember 2008 um 13:15
    Zitat von hypnobader

    Vielen Dank für die Hinweise.
    Ich hab gleich mal gegugelt. Es gibt so Erhaltungsladegeräte, die über kleine Solarpanels laufen und an den Zigarettenanzünder angeschlossen werden. Das müßte doch langen. Und länger als 2 Monate will ichs ja eh nicht stehen lassen, also mit Sicherheitspuffer sollte nach 3 Monaten Stillstand der Motor noch anspringen. Oder wenn er im Sommer mal über ne Woche am Strand steht :) könnte man auch mal das vordere Radio benutzen.
    Oder spricht was gegen so eine Lösung?

    Michael

    hallo eigentlich spricht nix dagegen
    das sollte im sommer zum auffüllen der selbstentladung reichen
    im winter ist die selbstentladung der batterien so wieso nahe null

    wenn du also nicht zu viele falsche verbraucher an der starterbatterie hängen hast (alarmanlage, elektrische stiege, automatische sat anlage, k.o. gas warner, GPS tracker ect) dann ist das vermutlich ausreichend

    eine feine gel oder agm aufbaubatterie würde ich nicht an so einen simplen kennlinienlosen dauerlader hängen, aber was soll bei der starterbatterie schon viel passieren, die ist eh robust..

    lg
    g

  • noch ne Frage zum Iveco 49-12

    • abo
    • 3. Dezember 2008 um 10:29
    Zitat von Sambo

    OK, das mit dem Clou habe ich überlesen.
    Ich bin vom Serienfahrzeug ausgegangen.
    Bist du sicher, daß man beim Clou Liner die Frontmaske nicht abnehmen kann?

    hallo

    logisch geht die ab
    aber von "wie an einem serienfahrzeug arbeiten" ist da wohl keine rede

    es gibt irgendeinen der VI bei dem man zum zahnriemenwechsel den motor runterlassen muss (inkl getriebe abflanschen ect) weil eine querstrebe vom VI aufbau genau so über den motor drübergeht dass der völlig unzugänglich ist.

    ich habe keine ahnung mehr bei welcher marke und modell der VI das der fall ist, aber ich habe für mich geistig mitgenommen dass servicearbeiten am motor bei VI ohne detailwissen um die jeweilige fahrzeugtype schwer zu kommentieren sind ...
    ;)

    lg
    g

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