Hi Krabbe, versteh ich Dich richtig? Abgase dürfen nicht mehr zusammen mit der warmen Abluft abgeführt werden (wenn die Dichtigkeit zum Innenraum gegeben ist)?
Ich dachte man dürfe immernoch wie früher üblich das ganze einfach zum oberen Lüftungsgitter austreten lassen.
Der werkseitige Abgaskamin meines Elektrolux Absorbers (im letzten Bus hatte ich ihn installiert) ist eh nur so ein Zeig-den-Abgasen-wo-sie-lang-dürften-Ding, das ist mitnichten luftdicht, und war vom Hersteller auch nur als Option vorgesehen. Das hat man auch gut gemerkt, dass nur ein Teil der Abgase aus dem Kamin kam, ein anderer Teil kam über den auch damals schon bestehenden Dachkamin zur Warmluftabfuhr.
Gilt bei dieser neuen Verordnung (die eben die Abgasführung des Kühlschrank's betrifft) das Baujahr (oder das Zulassungsjahr) des Mobils, oder des Geräts selber?
Wenn ich die Orginaleinbauanleitung in der von einem Kamin nur optional die Rede ist, beim TÜV vorzeigen kann, sollte doch alles paletti sein, oder?
*angst bekomm*