Nachtrag:
Roman, Du kannst deine Kabine so weit überstehen lassen wie Du willst. Du musst sie dann nur nach dem Ladesicherungsgesetz kenntlich machen.
Ich glaube ab einem Meter hinter Fahrzeugende muß dann eine Zusatzbeleuchtung angebracht werden. Wenn Du also an die Kabine Rückleuchten
anbringst bist Du aus dem Schneider.
Gruß Christopher