Hallo Peter,
ja, der zu bauende 3-.-Hilfsrahmen wird so verwindungssteif ausgeführt (120mm Profilhöhe) und trägt im wesentlichen die GFK-Kabine mit dem Heckhochbett (längs) über dem Motor, mittig die ganzen Einbauten (Küche, Bad, Sitzgruppe und auch den Einstieg) und vorne fest montiert die TGL-Kabine. Der Hilfsrahmen trägt somit vorne die relativ schwere Kabine - auf einem Punkt des Hilfsrahmens?!
Da bin ich wieder bei der Eingangsfrage, "was gilt?"
Ausnahmslos alle anderen Anbauten werden an den MAN-KAT-Rahmen montiert, direkt bzw. mit Motorlagerungen, etc.
1. Motor und Getriebe, VTG und Wendegetriebe.
2. Rechts hinten; eine Stahlkonstruktion welche unten ein 16.00R20 Komplettrad aufnimmt und seitlich darüber einen 16.00R20 Reifen.
3. Links hinten; den Kühler und Ladeluftkühler mit hydraulischem Lüfter, vergleichbar wie es die Stadtbusse haben.
4. seitliche Stauräume (Werkzeug, Aussenküche, Batteriekasten, etc)
5. vorne die 3 Kraftstofftanks, wie beschrieben.
6. einen VA - Überrollkäfig mit Astabweiserfunktion - quasi außen über die TGL Kabine "gestülpt".
Gruß
Benedikt
p.s. so wie es jetzt angedacht ist, verliere ich hinten - an der "Reifenstapelkonstruktion" nicht so viel Innenraum, da sich dort die 2 hinteren Lagerpunkte des 3.-Hilfsrahmens befinden und dieser sich weniger bewegt ggü. dem KAT-Rahmen.