Dreipunktlagerung beim Heckmotor-Chassis, was gilt?

  • Hallo Peter,

    ja, der zu bauende 3-.-Hilfsrahmen wird so verwindungssteif ausgeführt (120mm Profilhöhe) und trägt im wesentlichen die GFK-Kabine mit dem Heckhochbett (längs) über dem Motor, mittig die ganzen Einbauten (Küche, Bad, Sitzgruppe und auch den Einstieg) und vorne fest montiert die TGL-Kabine. Der Hilfsrahmen trägt somit vorne die relativ schwere Kabine - auf einem Punkt des Hilfsrahmens?!
    Da bin ich wieder bei der Eingangsfrage, "was gilt?" :shock::shock:

    Ausnahmslos alle anderen Anbauten werden an den MAN-KAT-Rahmen montiert, direkt bzw. mit Motorlagerungen, etc.
    1. Motor und Getriebe, VTG und Wendegetriebe.
    2. Rechts hinten; eine Stahlkonstruktion welche unten ein 16.00R20 Komplettrad aufnimmt und seitlich darüber einen 16.00R20 Reifen.
    3. Links hinten; den Kühler und Ladeluftkühler mit hydraulischem Lüfter, vergleichbar wie es die Stadtbusse haben.
    4. seitliche Stauräume (Werkzeug, Aussenküche, Batteriekasten, etc)
    5. vorne die 3 Kraftstofftanks, wie beschrieben.
    6. einen VA - Überrollkäfig mit Astabweiserfunktion - quasi außen über die TGL Kabine "gestülpt".

    Gruß
    Benedikt

    p.s. so wie es jetzt angedacht ist, verliere ich hinten - an der "Reifenstapelkonstruktion" nicht so viel Innenraum, da sich dort die 2 hinteren Lagerpunkte des 3.-Hilfsrahmens befinden und dieser sich weniger bewegt ggü. dem KAT-Rahmen.

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