Hallo WoMo-Freunde,
Wie schon in einem früheren Beitrag im Leerkabinen-Forum angesprochen, bin ich nun in der
End-Planungsphase zu meinem neuen Selbstbau-WoMo und z.Zt. noch mit zwei Leerkabinenhersteller
in Verhandlung.
Daten des WoMo :
- Sprinter 313 CDI
- Radstand 355 cm
- Alkoven
- Breite 210 cm
- Höhe 305 cm
- Länge 600 cm
- Doppelter Boden
Ich möchte das WoMo für 4 Personen zulassen. Dazu habe ich 2 Sitzplätze im Heckteil,
quer zur Fahrtrichtung, eingeplant. Als Sicherheitsoptionen habe ich 2-Punktgurte,
seitliche Kopfpolster und Haltegriffe vorgesehen. Nach Rücksprache mit dem leitenden
Ing. unserer TÜV-Stelle, gelten seit neuestem neue EG-Bestimmungen nach denen alle
Sitzplätze, die in den Fahrzeugschein eingetragen werden sollen, mit 3-Punktgurten
ausgerüstet sein müssen. Diese sind an einer TÜV-zugelassenen Konsole zu befestigen.
Diese Nachricht hat mich doch ziemlich überrascht, bringt sie
1. meine ganze Konstruktionsplanung durcheinander
2. kommen ungeplante Gewichte hinzu
3. weiß ich nicht woher solche Konsolen zu beziehen sind
Fragen:
1. Kann mir jemand mit Tipps weiterhelfen ?
2. Woher sind solche Konsolen zu beziehen ?
3. Wie gehen Hersteller von WoMos mit dieser Forderung um ?
Tipp vom TÜV-Mann : Ich könne prinzipiell 9 Personen im WoMo befördern !
Jedoch im Falle eines Unfalls hätte ich u.U. ein erhebliches Risiko mit zu tragen (!)
Viele Grüße Karl