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  4. Leerkabine: Absetzkabinen und Festaufbauten

max.Hecküberhang (Vorschrift)

  • Anonymous
  • 17. September 2001 um 21:29
  • Anonymous
    Gast
    • 17. September 2001 um 21:29
    • #1

    Hallo zusammen,
    ich denke darüber nach auf einen (kurzen) MB-508 eine Leerkabine
    aufzusetzen. Wie weit darf die Kabine über die Hinterachse
    hinausragen (Überstand)?
    Kennt jemand die genaue Auslegung der Zulassungsbehörden
    bzw. wo finde ich einen entsprechenden Link?

    Vielen Dank
    Gruß
    Norbert

  • O-302
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    215
    • 17. September 2001 um 21:47
    • #2

    .

    2 Mal editiert, zuletzt von O-302 (22. September 2010 um 18:24)

  • Anonymous
    Gast
    • 17. September 2001 um 21:51
    • #3

    Hallo!

    Kann leider keine konkrete Antwort geben, möchte aber folgendes zu bedenken geben.

    Den Überhang so gering wie möglich machen, dies vermeidet das Aufsetzen des Hecks bei auch geringen Bodenwellen. Man sieht in den USA Wohnmobile die bei ca. 2 m Überhang hinten Gleitschienen oder sogar Rollen untergebaut haben. Die setzen schon beim Verlassen mancher Tankstellen auf.
    Darüberhinaus fördert der Überhang die Überladung der Hinterachse und Entlastung der Vorderachse. (Hebelgesetz)
    Lieber etwas größerer Radstand und weniger Überhang.

    Gruß

    Fritz

  • Dietmar
    Gast
    • 20. September 2001 um 09:26
    • #4

    Hallo Norbert!

    Insbesondere bei einem angeschrägten Heck (i.d.R. bei 4x4-Womos) ist auch folgende Vorschrift zu beachten:

    "Nach der EG-Richtlinie 70/221EWG müssen Wohnmobile, die ab dem 1.10.2000 erstmals in den Verkehr kommen, dann einen Unterfahrschutz aufweisen, wenn folgende Faktoren vorliegen:
    1. Der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur Hinterachse beträgt mehr als 1.000 Millimeter.
    2. Im unbeladenen Zustand hat entweder das hintere Fahrgestelle in seiner ganzen Breite oder Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbarn. Der Unterfahrschutz soll auf der ganzen Fahrzeugseite so konstruiert sein, dass von hinten auffahrende Fahrzeuge wie beispielsweise Fahrräder oder Mopeds nicht unter das Wohnmobil geraten können."

    Am besten sprichst Du mal mit dem TÜV wo Du das Fahrzeug später auch abnehmen lassen willst.

    Gruß
    Dietmar

  • Anonymous
    Gast
    • 25. September 2001 um 23:05
    • #5

    Hallo zusammen,
    vielen Dank für die hilfreichen Informationen.
    Gruß
    norbert

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