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Wer kennt 10 Jahres-Regelung für Gasgeräte (nicht Wärmetausc

  • Thilo
  • 25. Februar 2001 um 13:06
  • Thilo
    Junior
    Beiträge
    23
    Wohnort
    Starnberger See
    • 25. Februar 2001 um 13:06
    • #1

    Hallo zusammen!<p>
    Ich plane einen Wohnmobilausbau und möchte hierfür eine noch in meinem Besitz befindliche Truma E-1800 verwenden. Die Heizung ist älter als 10 Jahre. Jetzt habe ich gehört, daß man vom Tüv aus keine Heizungen oder allgemein auch andere Gasgeräte für einen Neuausbau verwenden darf, wenn diese Geräte älter als 10 Jahre sind.<br>
    Um es nochmal klarzustellen: Hier geht es nicht um die 10-Jahres-Wärmetauscherregelung, die meiner Meinung seit Bj. 1993 auch für Gasheizungen vorgeschrieben ist.<p>
    Das Stichwort für den Tüv ist wohl der NEUausbau. Wenn schon vorher eine Heizung installiert war greift diese Regelung wohl nicht. Es hat alles auch nichts mit dem Wohnmobilausbau zu tun. Die Regelung würde auch bei Nachrüstung einer 10 Jahre alten Heizung in einer Caravelle greifen.<br>
    Wer weiß also was, oder hat selbst Erfahrungen gesammelt?<p>
    Danke danke und schönen Gruß,<p>
    Thilo<br>
    tha@uni.de <br>

    <br>

  • Anonymous
    Gast
    • 25. Februar 2001 um 19:10
    • #2

    <br>

  • Thilo
    Junior
    Beiträge
    23
    Wohnort
    Starnberger See
    • 25. Februar 2001 um 22:46
    • #3

    Hi!<p>
    Truma hat damit keine Probleme. Ich hab halt gehört, daß der Tüv über 10 Jahre alte Heizungen nicht mehr für einen Neuausbau zuläßt - egal ob der Wärmetauscher ausgewechselt wurde oder nicht.<br>
    Hätte halt gerne mal gewußt ob irgendjemand damit schon Erfahrungen hat.<p>
    Gruß,<p>
    Thilo
    <br>

  • Anonymous
    Gast
    • 26. Februar 2001 um 08:05
    • #4

    ... weil: selbst wenn es irgendwelche Bestimmungen in der Richtung gibt, besteht immer noch die Möglichkeit, dass<br>
    a) es keine generelle Einschränkung ist (=> Ermessungsspielraum),<br>
    b) "dein" TÜV die Bestimmungen nicht kennt o.<br>
    c) es nicht so tierisch genau nimmt.<p>
    ausserdem weisst du dann Bescheid, welche Regelung/Bestimmung zugrunde gelegt wird u. worauf es ggf. ankommt.<p>
    + wenn "dein" TÜV wirklich ein ganz genauer ist; ggf. mal in der Umgebung nachfragen ... wer suchet der findet.<p>
    viel Glück + vielleicht postet ja auch jmd. mit genaueren Erfahrungen.<br>
    JoS
    <br>

  • Anonymous
    Gast
    • 31. März 2001 um 21:34
    • #5

    <br>
    >Um es nochmal klarzustellen: Hier geht es nicht um die 10-Jahres-Wärmetauscherregelung, die meiner Meinung seit Bj. 1993 auch für Gasheizungen vorgeschrieben ist.<p>
    Seit 1992<p>
    >Das Stichwort für den Tüv ist wohl der NEUausbau. Wenn schon vorher eine Heizung installiert war greift diese Regelung wohl nicht. Es hat alles auch nichts mit dem Wohnmobilausbau zu tun. <p>
    Eigentlich schon, alle Bestimmungen die ab ´92 im WoMo bereich greifen Beziehen sich immer auf die Erstzulassung, nicht auf das Umbaudatum. Ich habe z.B. vor zwei Wochen einen E-Lux Kühlschrank unbestimmbaren Baujahres eintragen lassen, ist davon abgesehen auch nicht Sache des TÜV´s sondern deines Gasprüfers. Was den TÜV angeht, so habe ich beim umschreiben auf WoMo gleich mal nachgefragt, ob es möglich ist, mit einem Hilfsrahmen die Zweiersitzbank im LT vorne mit einem Hilfsrahmen auf 3-Punkt Gurte nachzurüsten. Aussage vom TÜV: Da das Basisfahrzeug vor ´92 zugelassen wurde, dürfen Bänke und Gurtaufnahmen noch selbst Konstruiert werden. Es ist auf ausreichende festigkeit zu achten.<p>
    Colori
    <br>

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