Hallo Michael,
im Schein/Zulassungsbescheinigung Teil1 sollte doch noch die jeweils zulässige Achslast vermerkt sein, da der Wagen wohl ohne techn. Veränderungen abgelastet worden ist. Damit ist auch eine Auflastung wieder recht einfach möglich. Den weiteren Weg solltest Du kurz mit TÜV etc. abklären (müsste idealerweise auch telefonisch gehen) und idealerweise dann zur Zulassungsstelle. Denk dran, ab 20% Überladung kommt zum Bußgeld noch Flensburg hinzu.
Viele Grüße
Thorsten