In einem normalen Stauraum dürfen als Ladung gesicherte Gasflasche transportiert werden, verschlossen und mit Schutzkappe drauf. Dafür braucht es keinen 2. Gaskasten. Mengenbegrenzung? anscheinend die 333kg, was in der Womo-Praxis ehr irrelevant ist.
Holger hat es schon absolut richtig formuliert... wen es interessiert:
https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/DGUV-Informationen/210_001/210_001.pdf
Hier ein paar weiterführende Informationen dazu. Dies aber nur als Hintergrundwissen - grundsätzlich gilt bei den meisten von uns, dass wir hier ja nicht gewerblich unterwegs sind. Demnach gelten nur die Höchstmengen die gesetzlich vorgesehen sind und dass die Ladungssicherung einzuhalten ist. Ob du die 333kg Gas im Kofferraum hast oder auf der Ladefläche ist egal. Wichtig ist nur, dass die Schutzkappe oben drauf ist und die Flaschen gesichert sind.
Selbstverständlich darf auch jeder seine Gasflasche für den Grill im PKW befördern. Das hat nicht mit "es ist geduldet" zu tun, sondern damit, dass man sie halt richtig sichern muss. Der Baumarkt-Mitarbeiter stellt dir die Flasche nur vor den Kofferraum weil er grundsätzlich als "Versender" die Pflicht hat dafür zu sorgen, dass der "Transporteur" die Pflichten der Ladungssicherung einhält. Das machen die meisten Firmen die Privatkunden "betreuen" mit einem Hinweisschild auf dem genau auf diese Pflichten hingewiesen wird.
Mich würde aber mal interessieren, wie das Wohnmobil des Thread-Erstellers aussieht, wenn er 30 Gasflaschen dabei hat
bei den 333kg gilt nämlich die reine Gefahrgutmenge ohne Tara...