Sollte sich das tatsächlich so darstellen, wie der Anwalt das erläutert hat, bin ich mir sehr sicher, dass das nicht allzu lange Bestand haben wird. Der Grund für die Sozialvorschriften in der EU ist die Regelung von Arbeitszeiten - erst sekundär dient sie der Sicherheit im Straßenverkehr. Durch einheitliche Sozialvorschriften soll ungleicher Wettbewerb in der EU verhindert werden.
Werde ich jetzt als Privatperson von diesem Gesetz in meinem Grundrecht auf Bewegungsfreiheit eingeschränkt (und das werde ich faktisch, wenn ich mich an die zulässigen wöchentlich erlaubten Zeiten halten müsste), dann halte ich das für ziemlich fragwürdig. Denn mit meinem 26t schweren Wohnmobil trete ich ja nicht in Konkurrenz mit den Transport- und Logistikunternehmen.
Kurzum: Ich glaube 1. nicht, dass wir von dieser Regelung betroffen sind, weil unsere Fahrzeuge primär nicht der Güterbeförderung dienen und 2. glaube ich nicht, dass es lange dauern wird bis es dazu auch entsprechende Rechtssprechung für Deutschland geben wird.
Beim Rest der EU wird man einfach mal abwarten müssen.