Hallo Schuetze,
alles gut - ich bin dir nicht böse. Letztendes ist es auch deine Sache auf wen du hörst. Ich bin aber von einem Fach, das mit den Gegebenheit im DEUTSCHEN Straßenverkehr vertraut ist. Deshalb kann ich dir aus Sicht (m)einer Behörde sagen, was genau im Straßenverkehr erlaubt ist. Unabhängig davon, ob es sich bei deinem Fahrzeug um ein Fahrzeug vom Typ M1, N1, N2 oder was auch immer handelt. Der Fachmann oder Gutachter für Gasanlagen, muss aber nicht zwingend Ahnung von den Vorschriften der StVO, StVZO, der GGVSEB / ADR usw. haben. Deswegen hör auf wen du möchtest. Alles was ich schreibe sind nur gut gemeinte Ratschläge für den Straßenverkehr.