Direkt an der Batterieanzeige würde ich nichts anschließen, denn damit wird die Anzeige verfälscht.
Beiträge von Krabbe
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Also, in den entsprechenden Vorschriften steht was von „schwer entflammbar“, dass ist etwas anderes als „brennbar“. Bei dem entsprechenden Tests wird ein Brenner auf den Prüfgegenstand gehalten und dieser darf dann erst nach einer gewissen Zeit anfangen zu brennen.
Auch eine (geschliffene) Holzplatte ist schwer entflammbar. Kann jeder mit dem Gasbrenner (auf eigenes Risiko) selber ausprobieren. Man muss die Flamme schon eine gewisse Zeit auf eine Holzplatte halten, bevor diese brennt.
Bei einem bespannen mit Stoff wäre ich vorsichtig. Je nach Stoff reicht da ein kurzer Funke zum entzünden. Es gibt aber auch Stoffe die entsprechend imprägniert sind und dementsprechend als „schwer entflammbar“ gelten. Diese gibt es u. a. für den Bühnenbereich und teilweise im Dekorationsbedarf, weil z. B. in Versammlungsstätten auch nur entsprechende Stoffe verwendet werden dürfen. -
Die Vorschriften auf der mallin Seite sind älter. Aber dürften ungefähr zum Bj. des Mobils von Hansen passen.
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Eine Art Bestandschutz gibt es im Zulassungsrecht schon.
Das Fahrzeug muss den Vorschriften entsprechen, die zum Tag der Erstzulassung galten (sofern es sich noch in dem Entsprechenden Zustand befindet).
Und 2002 waren Sitzplätze längst zur Fahrtrichtung (ohne Gurte) zulässig.
Somit wurden die bei Dir auch eingetragen und dürfen auch heute noch genutzt werden.
Das ist genau so, wie bei Oldtimern, die haben ja auch keine Gurte, dürfen aber trotzdem gefahren werden.Und in der STVO steht:
Zitat§21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. [b]Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.[b]
Und da für die Sitze Rückwärts zur Fahrtrichtung und seitlich zur Fahrtrichtung keine Gurte bei Dir vorgeschrieben sind dürfen diese Plätze auch benutzt werden.
Wenn Dein Wohnmobil mehr Sitzplätze hat. als die 6 in den Papieren eingetragene, dann sollten die zulässigen Plätze eigentlich gekennzeichnet sein, zumindest müßten diese in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs vermerkt sein.
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Die Quelle ist ganz einfach:
Bestandschutz
StVZO bzw. EG-Zulassungsvorschriften von 2002.
StVO -
@ abo,
Dein Beispiel scheitert schon allein an der Abgasführung.
@ mangiari,
Jetzt aus dem Kopf und ohne die EN 1949 noch mal durchgeblättert zu haben meine ich, dass in den Vorschriften nur schwenkbare Kocher erwähnt sind.
Bei einem Kühlschrank sähe ich zunächst einmal das Problem der Abdichtung. Und so einem Eigenbau-Absorberaggregat scheitert im Wohnmobil wahrscheinlich an der fehlenden Zulassung für Fahrzeuge. -
Hallo,
die Schutzvorschrift zielt in erster Linie auf Auspuffanlagen und ähnlich heiße Wärmequellen ab, auch oberhalb des Flaschenaufstellraume aufgestellte Kocher können recht hohe Temperaturen nach unten abstrahlen.
Zitat von blubberFrage wegen der nicht einzuhaltenden Mindestabstände.
Gelten die Abstände von den Geräteabmessungen oder von der Wärmequelle?
Der Mindestabstand ist in erster Linie von der Hitzequelle selber zu sehen.ZitatWenn ich unter dem Gaskasten die Truma Combi habe und über dem Gaskasten den Kühlschrank, muß dann der Gaskasten oder die angrenzenden Kästen ein Hitzeschild haben ?
Die Truma Combi habe ich selber leider noch nicht in Betrieb erlebt, gehe aber mal davon aus, dass sie außen nicht so extrem warm wird.
Bei Kühlschrank sehe ich auch weniger ein Problem, zumal bei diesem der Brenner ja eh schon von einer Art „Hitzeschutzblech“ umgeben ist.ZitatWie hat dieses Hitzeschild auszusehen.
Das Hitzeschutzblech sollte so ausgeführt werden, dass die direkte Hitzeeinstrahlung auf den Flaschenaufstellraum unterbunden wird. Dazu reicht i. d. R. ein dünnes Blech, welches zwischen Wärmequelle und Flaschenaufstellraum befestigt wird, und das etwas Abstand zum Flaschenaufstellraum hat, so dass eine direkte Wärmeübertragung vom Blech auf den Flaschenaufstellraum nicht stattfindet.
Als Beispiel: Wenn Dein Kühlschrankbrenner direkt neben dem Flaschenaufstellraum wäre würde ich ein kleines Blech zwischen Brenner und „Gaskastenwand“ im Brennerbereich, ca. 0,5 – 1 cm von der „Gaskastenwand“ entfernt auf jeden Fall für ausreichend halten. -
Also,
die EisEx Teile sind Ex(plosions)geschützt aufgebaut und für den Einbau in "Gaskästen" gedacht und zugelassen. Sie gehören ja auch zur Gasanlage, daher dürfen sie auch mit in den "Gaskasten".
Alles an Elektrik, was nicht zur Gasanlage gehört, hat im "Gaskasten" nichts zu suchen. Dazu gehört auch die Wasserpumpe, da es (wie Joe es schon vermutet hat) zu Funkenbildung kommen könnte.Zur Eingangsfrage: Man muss in Deinem Fall unterscheiden, von wann die Gasanlage ist. (Installationsdatum). Vor dem 1.5.05 durften Wasserkanister mit Tauchpumpen noch im "Gaskasten" verbaut werden, da man die Ansicht vertrat, dass die Pumpe unter Wasser ja keine Gefahr darstellt. Dann ist aber irgendwem aufgefallen, dass in einem Wasserkanister ja nicht zwingen Wasser drin sein muss und die Tauchpumpe in einem leeren Kanister eine Zündquelle darstellen würde. Daher ist eine Wasserpumpe im "Gaskasten" seit 1.5.05 bei Neuinstallationen nicht mehr zulässig.
Altanlagen haben Bestandschutz, jedoch sind die Gasprüfer gehalten den Betreiber auf die Gefahr hinzuweisen und in den Papieren zu vermerken, dass sich die Tauchpumpe immer unter Wasser befinden muss (also immer Wasser im Kanister ist). -
Hallo Armin,
ich denke, Du hast es dann inzwischen schon in der Wissensbasis gelesen:
Gasschlauch zum Kühlschrank ist nicht erlaubt und Gasschlauch zum Kocher nur, wenn dieser schwenkbar oder herausziehbar eingebaut ist.Gerade auch beim Kühlschrank kann ich auch nur dringend von einem Gasschlauch abraten, da dieser durch die hohen Temperaturen hinter/über dem Kühlschrank extremen Belastungen ausgesetzt wäre.
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Auch ich möchte mich bei allen Treffenteilnehmern für dieses schöne Treffen Bedanken.
Es hat mal wieder Spaß gemacht, auch wenn das Treffen für mich viel zu kurz war und ich diverse Fahrzeuge nicht näher anschauen konnte. Aber das hole ich nächstes Jahr nach.
Entschuldigen möchte ich mich bei allen, die wegen mir einen Sonnenbrand haben, ich hab mal wieder länger geredet, als gedacht. Sorry.
Ich hoffe es war trotzdem interessant, ich Bedanke mich für das Interesse an meiner „Märchenstunde“.
Mein besonderer Dank gilt natürlich all denen, die sich noch in irgend einer Form besonders für oder bei dem Treffen engagiert haben, als da wären: Heidi und Wolfgang, Karin und Manfred, Sven, die Feuerwehr Bodenheim (auch wenn der Leiterwagen diesmal zu früh da war
) und der Stadt Bodenheim für den Stellplatz. 
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Hi,
wie hwk auch schon schrieb, so hoch ist der Stromverbrauch von Dir bei den angegebenen Verbrauchern nicht. Da liefert auch das 30 A-Ladegerät ausreichend Strom, um die 360 Ah Nassbatterien zu laden. Und auch, wenn Du die gegen die neuen tauschst und dann 460 Ah Batteriekapazität hast musst Du das Ladegerät nicht unbedingt rausschmeißen.
Natürlich kannst Du dann aber auch gut ein 50 – 60 A IUoU-Ladegerät verwenden.
Die Ladezeit wirst Du damit aber auch nicht halbieren. Und „mal eben“ mit dem Aggi die Batterien aufladen geht auch nicht. Ein Ladezyklus dauert halt seine Zeit, bei leeren Batterien musst Du mit ca. 12 – 16 h rechnen, die Zeit zum volladen „bis in die letzte Pore“ wird auch bei IU-Ladeverfahren von einigen Batterieherstellern mit 48 h angegeben.Wenn Du überwiegend in den Süden willst solltest Du zumindest im Sommer mit Solar Deinen Stromverbrauch decken können, wenn Du nicht im Schatten stehst. Bei ausreichender Solarkapazität könntest Du im Süden auch im Winter zumindest einen Grossteil des Stromverbrauchs über Solar decken.
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Und gut lüften dabei.
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Äh Joe, bist Du aus der Art geschlagen?

Ich kenne das von Besitzern (echter) geländegängiger Fahrzeuge (und insbesondere auch LKW) eigentlich eher so, dass die Fahrzeuge nicht gewaschen werden dürfen, weil der Dreck und Schlamm doch von der artgerechten Haltung der Fahrzeuge zeugt und man dann gut am Lagerfeuer die passenden Geschichten dazu erzählen kann.

Beulen und Kratzer sind doch auch keine Beschädigungen, sondern Auszeichnungen, die man sich im harten Geländeeinsatz verdient hat, oder?


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Die Risse kommen vom Altern bzw. vom UV-Licht.
Deine Angst vor Wasser ist begründet, es könnte sein, dass Dein Dach schon Feuchtigkeit gezogen hat.
Abhilfe: Alternative zu komplett verspachteln könnte auch ein "folieren" sein, als flächig bekleben mit KFZ-Folie.
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Genau wie Rainer sagt: Einfach die Pictogramme tauschen. Die sind nur aufgeklebt, aber hinreichend stabil, um sie z. B. mit der Klinge eines Cuttermessers ablösen zu können und neu aufzukleben.
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Das wird dann aber eng unterm Auto

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@ dm,
die Maße Ändern sich vielleicht nicht, aber das Leergewicht.
Also doch zum TÜV wegen Neuabnahme. -
Ich denke, dass mit dem Positionieren könnt man recht einfach hinbekommen. So 2-3 Ideen hätte ich da, da können wir uns ja in Bodenheim mal drüber unterhalten, ich denke das ist im persönlichem Gespräch und evtl. unterm Auto liegend einfacher erklärt.
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