Beiträge von Krabbe
-
-
So, ich habe noch mal genau nachgelesen.
Zum einen wird kein Unterschied zwischen 12 V und 230 V gemacht.
Zum anderen ist der genaue Wortlaut in der DIN EN 1949 etwas weiter gefaßt. Dort heißt es grob: Die Berührung der Gasleitungen mit elektrischen Versorgungsleitungen ist durch Abstand, Isolation und ummantelung und durch andere Maßnahmen zu vermeiden. Sind keine anderen Schutzmaßnahmen vorhanden muss der Abstand 30 mm bei paralleler Führung und 10 mm bei Kreuzungspunkten betragen. -
-
Hi Gregor,
noch keine Message oder Email von Dir angekommen?
Ansonsten kenn ich Deine Liste

Bestellung geht übrigends klar
-
Zitat von holger4x4
ich hab mal 'ne Frage die auch nicht in der Wissensbasis behandelt wird.
Doch, wird sie
ZitatGibt es Vorschriften zur Verlegung von Gasleitungen und Elektroleitungen nebeneinander? Gibt es Mindestabstände, für 12V, für 230V ?
Ja, gibt es.
Ich zitiere mich selber:
Gasleitungen dürfen nicht mit Elektroleitungen in Kontakt kommen. Der Abstand bei parallelem Verlegen muss min. 30 mm, bei Kreuzungen 10 mm betragen.ZitatIn meinem Wohnwagen läuft der 12V Kabelbaum direkt um/an den Gasleitungen lang. Ist sowas heute Zulassungsfähig?
Nein, aber bei Altanlagen besteht Bestandschutz. -
Hi,
Zum beplanken kannst Du, wie schon geschrieben, Alublech oder GfK nehmen.
Alublech in der Größe ist aber nicht gängig. Du bekommst es evtl. bei einem Anhängerbauer oder einem (großen) Wohnmobilhändler mit Reparaturwerkstatt als Rollenware.
Für GfK wäre Pecolit noch eine Adresse. -
Hi Wolfgang,
schaut gut aus.
Zu Deiner Frage:
Wegen der Spannungsspitzen braucht es keine riesigen Radien.
Im Prinzip reicht da IMHO eine 4 mm Bohrung in den Ecken, bis zu der Du sägst. Da musst Du mit dem Sägeschnitt nur genau treffen. Oder du sägst genau winklig und fräst dann mit dem Dremel eine Rundung in die Ecken. Die Rundung kannst Du dann wieder mit Kleber ausfüllen, wenn Du die Profile klebst.Wegen der GfK-Profile muss ich mal schauen. Ich meine ich hätte zu Hause einen Katalog.
Ich hoffe ich denke heut Abend dran, ich will erst noch selber basteln fahren und wird erst später nach hause kommen. -
@ chrisi,
hast Du evtl. mal die Votronic-Teilenummer von Deinem Sensor?
Es gibt Tanksensoren, die dürfen nicht gekürzt werden.@ holger,
Deine Schaltung hört sich interessant an, kannst Du davon nicht mal das Schaltbild veröffentlichen?
-
Hallo Zusamen,
braucht jemand aktuell etwas von Votronic?
Ich will die Tage dort Bestellen, wenn also Interesse besteht, dann meldet Euch wegen eines Angebotes. -
Direkt an der Batterieanzeige würde ich nichts anschließen, denn damit wird die Anzeige verfälscht.
-
Also, in den entsprechenden Vorschriften steht was von „schwer entflammbar“, dass ist etwas anderes als „brennbar“. Bei dem entsprechenden Tests wird ein Brenner auf den Prüfgegenstand gehalten und dieser darf dann erst nach einer gewissen Zeit anfangen zu brennen.
Auch eine (geschliffene) Holzplatte ist schwer entflammbar. Kann jeder mit dem Gasbrenner (auf eigenes Risiko) selber ausprobieren. Man muss die Flamme schon eine gewisse Zeit auf eine Holzplatte halten, bevor diese brennt.
Bei einem bespannen mit Stoff wäre ich vorsichtig. Je nach Stoff reicht da ein kurzer Funke zum entzünden. Es gibt aber auch Stoffe die entsprechend imprägniert sind und dementsprechend als „schwer entflammbar“ gelten. Diese gibt es u. a. für den Bühnenbereich und teilweise im Dekorationsbedarf, weil z. B. in Versammlungsstätten auch nur entsprechende Stoffe verwendet werden dürfen. -
Die Vorschriften auf der mallin Seite sind älter. Aber dürften ungefähr zum Bj. des Mobils von Hansen passen.
-
Eine Art Bestandschutz gibt es im Zulassungsrecht schon.
Das Fahrzeug muss den Vorschriften entsprechen, die zum Tag der Erstzulassung galten (sofern es sich noch in dem Entsprechenden Zustand befindet).
Und 2002 waren Sitzplätze längst zur Fahrtrichtung (ohne Gurte) zulässig.
Somit wurden die bei Dir auch eingetragen und dürfen auch heute noch genutzt werden.
Das ist genau so, wie bei Oldtimern, die haben ja auch keine Gurte, dürfen aber trotzdem gefahren werden.Und in der STVO steht:
Zitat§21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. [b]Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.[b]
Und da für die Sitze Rückwärts zur Fahrtrichtung und seitlich zur Fahrtrichtung keine Gurte bei Dir vorgeschrieben sind dürfen diese Plätze auch benutzt werden.
Wenn Dein Wohnmobil mehr Sitzplätze hat. als die 6 in den Papieren eingetragene, dann sollten die zulässigen Plätze eigentlich gekennzeichnet sein, zumindest müßten diese in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs vermerkt sein.
-
Die Quelle ist ganz einfach:
Bestandschutz
StVZO bzw. EG-Zulassungsvorschriften von 2002.
StVO -
@ abo,
Dein Beispiel scheitert schon allein an der Abgasführung.
@ mangiari,
Jetzt aus dem Kopf und ohne die EN 1949 noch mal durchgeblättert zu haben meine ich, dass in den Vorschriften nur schwenkbare Kocher erwähnt sind.
Bei einem Kühlschrank sähe ich zunächst einmal das Problem der Abdichtung. Und so einem Eigenbau-Absorberaggregat scheitert im Wohnmobil wahrscheinlich an der fehlenden Zulassung für Fahrzeuge. -
Hallo,
die Schutzvorschrift zielt in erster Linie auf Auspuffanlagen und ähnlich heiße Wärmequellen ab, auch oberhalb des Flaschenaufstellraume aufgestellte Kocher können recht hohe Temperaturen nach unten abstrahlen.
Zitat von blubberFrage wegen der nicht einzuhaltenden Mindestabstände.
Gelten die Abstände von den Geräteabmessungen oder von der Wärmequelle?
Der Mindestabstand ist in erster Linie von der Hitzequelle selber zu sehen.ZitatWenn ich unter dem Gaskasten die Truma Combi habe und über dem Gaskasten den Kühlschrank, muß dann der Gaskasten oder die angrenzenden Kästen ein Hitzeschild haben ?
Die Truma Combi habe ich selber leider noch nicht in Betrieb erlebt, gehe aber mal davon aus, dass sie außen nicht so extrem warm wird.
Bei Kühlschrank sehe ich auch weniger ein Problem, zumal bei diesem der Brenner ja eh schon von einer Art „Hitzeschutzblech“ umgeben ist.ZitatWie hat dieses Hitzeschild auszusehen.
Das Hitzeschutzblech sollte so ausgeführt werden, dass die direkte Hitzeeinstrahlung auf den Flaschenaufstellraum unterbunden wird. Dazu reicht i. d. R. ein dünnes Blech, welches zwischen Wärmequelle und Flaschenaufstellraum befestigt wird, und das etwas Abstand zum Flaschenaufstellraum hat, so dass eine direkte Wärmeübertragung vom Blech auf den Flaschenaufstellraum nicht stattfindet.
Als Beispiel: Wenn Dein Kühlschrankbrenner direkt neben dem Flaschenaufstellraum wäre würde ich ein kleines Blech zwischen Brenner und „Gaskastenwand“ im Brennerbereich, ca. 0,5 – 1 cm von der „Gaskastenwand“ entfernt auf jeden Fall für ausreichend halten. -
Also,
die EisEx Teile sind Ex(plosions)geschützt aufgebaut und für den Einbau in "Gaskästen" gedacht und zugelassen. Sie gehören ja auch zur Gasanlage, daher dürfen sie auch mit in den "Gaskasten".
Alles an Elektrik, was nicht zur Gasanlage gehört, hat im "Gaskasten" nichts zu suchen. Dazu gehört auch die Wasserpumpe, da es (wie Joe es schon vermutet hat) zu Funkenbildung kommen könnte.Zur Eingangsfrage: Man muss in Deinem Fall unterscheiden, von wann die Gasanlage ist. (Installationsdatum). Vor dem 1.5.05 durften Wasserkanister mit Tauchpumpen noch im "Gaskasten" verbaut werden, da man die Ansicht vertrat, dass die Pumpe unter Wasser ja keine Gefahr darstellt. Dann ist aber irgendwem aufgefallen, dass in einem Wasserkanister ja nicht zwingen Wasser drin sein muss und die Tauchpumpe in einem leeren Kanister eine Zündquelle darstellen würde. Daher ist eine Wasserpumpe im "Gaskasten" seit 1.5.05 bei Neuinstallationen nicht mehr zulässig.
Altanlagen haben Bestandschutz, jedoch sind die Gasprüfer gehalten den Betreiber auf die Gefahr hinzuweisen und in den Papieren zu vermerken, dass sich die Tauchpumpe immer unter Wasser befinden muss (also immer Wasser im Kanister ist). -
Hallo Armin,
ich denke, Du hast es dann inzwischen schon in der Wissensbasis gelesen:
Gasschlauch zum Kühlschrank ist nicht erlaubt und Gasschlauch zum Kocher nur, wenn dieser schwenkbar oder herausziehbar eingebaut ist.Gerade auch beim Kühlschrank kann ich auch nur dringend von einem Gasschlauch abraten, da dieser durch die hohen Temperaturen hinter/über dem Kühlschrank extremen Belastungen ausgesetzt wäre.
-
-
Auch ich möchte mich bei allen Treffenteilnehmern für dieses schöne Treffen Bedanken.
Es hat mal wieder Spaß gemacht, auch wenn das Treffen für mich viel zu kurz war und ich diverse Fahrzeuge nicht näher anschauen konnte. Aber das hole ich nächstes Jahr nach.
Entschuldigen möchte ich mich bei allen, die wegen mir einen Sonnenbrand haben, ich hab mal wieder länger geredet, als gedacht. Sorry.
Ich hoffe es war trotzdem interessant, ich Bedanke mich für das Interesse an meiner „Märchenstunde“.
Mein besonderer Dank gilt natürlich all denen, die sich noch in irgend einer Form besonders für oder bei dem Treffen engagiert haben, als da wären: Heidi und Wolfgang, Karin und Manfred, Sven, die Feuerwehr Bodenheim (auch wenn der Leiterwagen diesmal zu früh da war
) und der Stadt Bodenheim für den Stellplatz. 