Ich hab bei mir eine fertige Klappe von Thedford drin, durch die aber nur eine Flasche paßt. Ich kann die Flaschen also nur nacheinander rausnehmen, komme damit aber gut klar.
Beiträge von Krabbe
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Wenn Du den Kühlschrank hinten quer stehen hast, dann darf bzw. muss natürlich auch die Abgasführung nach hinten sein.
Einen Abgaskamin brauchst Du ja bei neuen Kühlschränken eh nicht mehr zwingend.
Ansonsten gilt das, was mangiari schon schrieb: So wie in der Einbauanleitung des Herstellers.Was hast Du denn vor bzw. wie willst Du den Kühlschrank denn einbauen?
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Hi und willkomen hier im Forum.
Zitatn meiner Vorstellung ist dieses hier ein reines Forum von Pick-up oder 4x4 Gelände-Fahrzeuge mit Wohnmobil-Aufbau,
weil ich meine Bauform des Womo´s hier kaum finde, habe ich mich bis jetzt im Hintergrund gehalten.
Da hast Du aber eine etwas falsche Vorstellung. Es stimmt zwar, dass hier von den aktiveren Forenusern in letzter Zeit mehrere eine Absetzkabine (aus)gebaut haben und auch einige 4x4 LKW dabei sind, aber eben nicht nur.
Fahrzeuge in der Größe wie Deines sieht man ja generell weniger, aber es ist ein Leerkabinenausbau und paßt somit genau zu diesem Forum.Schönes Fahrzeug hast Du da gebaut. Den Möbelbau hast Du komplett aus dem alten Wohnwagen übernommern, wenn ich das richtig sehe, oder?
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Ach komm Lothar, dass kann Euch doch nicht davon abhalten mit Manni nach Bodenheim zu kommen, oder?

Ich drücke Euch auch die Daumen, dass es nichts zu ernstes ist, andererseits - besser die Teile fallen jetzt aus als später in Ushuaia oder so.
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Hi,
interessanter Gedanke, aber ich sehe da weiniger Sinn drin.
Zum einen würde es sehr lange dauern, bis Du damit Deinen Tank voll bekommst. Auch wenn die Pumpen Angaben von 7-10 l/Minute als Förderleistung angeben - das kann ich in der Praxis nicht nachvollziehen. Wenn ich beim Tank-spühlen den gesamten Frischwassertankinhalt (ca. 75 l) über die Druckwasserpumpe in den Grauwassertank pumpe, dann brauche ich so geschätzte 30 Minuten.
Da bist Du mit einem (Falt)kanister zum befüllen aus solchen Wasserquellen IMHO besser dran.
Auf der anderen Seite sehe ich das Problem von Schmutz oder Schwebeteilchen. Ich sehe hier die Gefahr, dass sich entweder das Sieb der Druckwasserpumpe schnell zusetzen würde, oder durch Verunreinigungen die Gummimemban einem hohen Verschleiß unterliegen würde.
Nebenbei sehe ich die ganze Verschaltung als zu Aufwendig an. Wenn Du Wasser aus solchen Quellen in den Wasertank Pumpen möchtest, dann würde ich eine Tauchpumpe mit 10 m Schlauch und entsprechend langer Anschlussleitung mit Zigarettenanzünderstecker mitnehmen und ggf. mit der Tauchpumpe das Wasser fassen. Dürfte wesentlich einfacher und im Zweifelsfall auch störunanfälliger sein. Und von Platzbedarf etc. hast Du auch keinen mehrbedarf, da Du den Schlauch sowieso bräuchtest und die zusätzliche Tauchpumpe kaum Platz benötigt. Und als "Nebeneffekt" hättest Du noch eine Pumpe als Ersatz dabei, Falls die Druckwasserpumpe ausfällt, denn wenn Du solche Wasserquellen in betracht ziehst gehe ich davon aus, dass Du Mitteleuropa verlassen möchtest -
Wobei der Kompressor nicht dauernd läuft und Du somit die Leistungsaufnahme des Kompressors noch mit der Einschaltdauer von ca. 20 - 35 % verrechnen mußt.
Ganz grob über den Daumen würde ich bei 12 V-Betrieb sagen, dass der Absorber ca. 6-8 x mehr Strom benötigt. -
Nu wissen wir auch, was Pico im ersten Posting dieser Seite mit mehreren Bewegungen meinte...
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Das ist doch alles sowas von einfach. Teil 2 von Ralf beginnt unmittelbar nach Piccos Schweißdemonstration und aus gegebenem Anlass beginnt Ralf dann mit dem Thema "Verbrennungen".

*duckundweg* -
Zitat von Leerkabinen-Wolfgang
irgendwann: möglicherweise ein 'Krabbenvortrag'ne, dieses Jahr leider nicht. Wie ich schon geschrieben hatte: Da ich ja nur einen Tag da sein werde will ich die wenige Zeit zum allgemeinen Fachsimpeln und Unterhalten und Leute treffen etc. nutzen. Im nächsten jahr wieder gerne und für Fragen stehe ich natürlich auch gerne zur Verfügung, wenn ich da bin.
Dementsprechend kann der Urologe auch gerne seinen Teil 2 am Sa machen, wenn er nicht beide Teile an einem Tag machen will. -
Für Härtefälle gibt es auch noch Kunststoffreiniger, z. B. für Gartenmöbel.
Aber zu oft würde ich damit nicht meinem Kühlschrank zu nahe kommen, das Zeug ist meist ziemlich "scharf". Das der Putzlappen danach die Farbe des Kunststoffes hat ist nicht ungewöhnlich. -
Bau Dir doch einfach einen zweiten Schalter für die Pumpe innen an das Schiebefenster, dann kannst Du die Pumpe da auch noch Schalten und sie läuft nicht durch.
Alternativ könntest Du Dir natürlich auch noch einen Schalter an den Brausekopf basteln. Sieht dann vielleicht nicht besonders schön aus, kostet aber nicht viel. Ein Schalter, 3 m Zwillingslitze und fertig ist der Zweit-Pumpenschalter am Brausekopf. -
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Zitat von hwk
Nur darf ein Wohnwagen nur für kurze Zeit auf der Strasse geparkt werden im Unterschied zum normalen Hänger.
Ob Wohnwagen oder "normaler Transportanhänger" ist egal, da macht die StVO keinen unterschied. Beides darf max. 14 Tage auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen geparkt werden.
ZitatStVO
§12 Halten und Parken
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.Die Rechtssprechung sieht diesen Umstand regelmäßig auch dann erfüllt, wenn der Anhänger zwar zwischendurch mal bewegt wird, dann aber wieder an der Stelle oder in der Nähe abgestellt wird.
Interesant wird bei einem größeren Kofferanhänger oder Wohnwagen dann noch der Punkt (3a) des selben §:
ZitatAlles anzeigenMit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen ... -
Wenn es Pumpen vom selben Hersteller sind kannst Du ja ggf. aus zwei defekten eine ganze machen.
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In dem Fall würde ich versuchen nett mit dem Nachbarn zu reden. Wenn er selber schon nen Zivi braucht, dann sollte ihm doch einleuchten, dass man die Gehwege nicht zuparken darf, und damit die Fußgänger behindert.
Streng genommen dürfte der Zivi den Crafter dann wahrscheinlich garnicht dort parken, andererseits wird bei Euch auch nicht so viel Verkehr sein, dass man da groß stört, wenn man 10 cm in die Fahrbahn ragt. Hier ist dann wieder die Sache die mit dem Kläger und dem Richter. Bei einer funktionerenden Nachbarschaft sollte es keinen stören, solange niemand behindert wird.Der Crafter hat auf dem Bürgersteig übrigends unabhängig jeglicher sonstiger Parkregelungen nichts zu suchen. Fahrzeuge über 2,8 t zul. Gesamtgewicht dürfen auch bei erlaubtem Gehwegparken nicht auf diesem geparkt werden. Begründung dafür ist, dass die Gehwege und Ihr Unterbau nur auf ein Fahrzeuggewicht von 2,8 t ausgelegt sind.
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Erst die Tage kam es im T4Forum zu Fragen, wie man ein "Handwerkerfahrzeug" besser gegen Werkzeugdiebstahl absichern kann, da sich die Fälle anscheinend mehren.
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Hi,
ich würde aus mehreren Gründen auch eine Garage oder etwas in der Art Favorisieren, aber das muss man in erschwinglicher Form in der Stadt wahrscheinlich auch erst einmal finden, und ob man dann als "Werkstatt" damit glücklich wird hängt wahrscheinlich auch sehr mit den Nachbarn zusammen, und ob die sich durch die Bautätigkeiten gestört fühlen.
Die Idee mit einem großen Kofferanhänger als Werkstattanhänger hat an sich schon was, aber ich sehe hier auch erst mal ein paar Probleme.
Zuerst natürlich das Klaurisiko. Dagegen kann man sich natürlich versuchen einigermaßen zu schützen und ggf. von einem GPS-GSM-Tracker benachrichtigen lassen, wenn der Anhänger weggezogen wird. Aber neben dem Risiko, dass der ganze Anhänger weg ist sehe ich auch das Risiko, dass er leergeräumt wird, wenn mal jemand hinschaut, während Du bastelst und sieht, was da alles drin ist.
Das man Anhänger inzwischen länger als 14 Tage auf öffentlichem Boden abstellen darf wäre mir neu. In der StVO hab ich noch keine Änderung gefunden. Und auch das bloße "einmal um den Block fahren und wieder parken" bzw. "2 m weiter ziehen" verlängert streng genommen die 14 Tage nicht. in Verbindung mit dem arbeiten am Duc könnte man Dir da streng genommen eine unzulässige Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes draus basteln. - Andererseits, wo kein Kläger, da kein Richter und wenn die Parkmöglichkeit, die Du im Auge hast eine wenig genutzte / beachtete Strasse im Randgebiet ist, wo schon viele Anhänger geparkt werden, so scheinen die örtlichen Überwchungsbehöden zumindest momentan kein Interesse dran zu haben hier groß Knöllchen zu schreiben.
Um diesen Problemen zu umgehen könnte man natürlich auch Versuchen einen (privaten) Stellplatz für den Werkstattanhänger zu bekommen, ggf. bei einem Bauern, auf einem Firmengelände oder so. Das würde wahrscheinlich auch wieder billiger kommen als eine Garage in der Stadt.Was auch noch ein Problem sein könnte währe die Tatsache, das große Kofferanhänger für Kugelkopfanhängerkupplungen recht selten zu finden sein dürften und auch nicht unbedingt billig sind. Andererseits haben sie dann auch einen entsprechenden Wiederverkaufswert, wenn Du mit dem Ausbau mal fertig bist.
Als Alternative, bzw. wenn Du auf die schnelle keinen Anhänger findest böte sich zum Zwischenlagern noch diese mietbaren Lagerräume an, die Lagerräume verschiedener Größen auch kurzfristig und -zeitig vermieten. entsprechende Firmen und Ketten haben in den letzten Jahren doch überall solche Lagerhallen für Privatkunden hochgezogen.
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Zitat von mangiari
Krabbe?
Ich hab jetzt nicht nachgesehen, aber ich meine es heißt "innerhalb der Parkmarkierungen".
Somit zählen die Linien nicht zur Parkfläche.
Andererseits wird das im Normalfall wohl kein Ticket geben, wenn man mal drüber steht.Christopher,
warum die Frage, hast Du bei Euch zu hause Probleme bekommen?
Wie breit ist denn ungefähr die Strasse bei Euch?
Wenn es keine Schilder gibt, dann wüßte ich jetzt ad hoc auch nicht, ob der Streifen bei Euch überhaupt ein Parkstreifen ist, oder ob das nicht irgend eine undefinierte Fläche ist. Das kann ich auf dem kleinen Avatarbild leider auch nicht genau erkennen und das große Bild hab ich schon gelöscht.Ich glaube aber in Deinem Fall würde ich wenn, dann so parken, dass ich auf der Strasse überstehe, denn der Gehweg scheint recht eng zu sein, so dass es für Mütter mit Kinderwägen etc. Probleme geben könnte, wenn Du da mit einem Rad auf dem Randstein zum Gehweg parkst.
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Hi Christopher,
hast Du ggf. mal ein Foto von der Situation? Ist der Parkstreifen als Parkstreifen ausgeschildert?
Grundsätzlich ist es so, dass bei vorhandener Parkflächenmarkierung das Fahrzeug in diese Markierung passen muss. Wenn es zu breit ist, dann darf es dort nicht geparkt werden. Es zählen die äußeren Fahrzeugkanten und nicht etwa die Räder, d. h. bei mir müßte die Kabine innerhalb der Markierung sein. -