Besteht eigentlich bei irgendwem Bedarf an einer Gasprüfung?
Beiträge von Krabbe
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Hi,
zulässig: Jein.
Wo fang ich an...
Also, den Gasschlauch darftst Du nicht durch eine Wand führen.
Aber der Kocher könnte der Deckel vom "Gaskasten" werden. Dann kannst Du mit dem Gasschlauch (max. 45 cm, in der Praxis i.d.R. Nur 40 cm Verfügbar) direkt vom Druckregler an den Herd gehen.
Wobei ich da wenig Sinn drin sehe, deutlich einfacher ist es, ein kurzes Rohr vom Kocher zum Flaschenkasten zu verlegen. 50 cm Rohr kosten nicht die Welt und beim anschließen der Flasche ist man in der Regel froh um jeden cm Gasschlauch.Wenn es Dir hilft, um die Möglichkeit der Gaskastenentlüftung mit 2 cm Durchmesser nutzen zu können darf der Gaskasten inzwischen auch von vorn zugänglich sein. Relevant ist im Prinzip nur noch das Fassungsvermögen der Gasflaschen, die reinpassen.
Das Befüllen der Gastankflasche ist so, wie Du es planst, in D nicht zulässig. In D muss die Gastankflasche entweder fest mit dem Auto verbunden sein, damit man sie nicht ankippen kann und somit überfüllen werfen kann, oder sie darf nur an einer zugelassenen Füllstation für Gasflasvhen gravimetrisch befüllt werden.
Das hat jetzt aber nichts mit der Zulässigkeit der reinen Gasanlage zu tun. Wenn diese für eine 5 kg- Flasche ausgelegt ist, Du sie dann aber mit einer 5kg-Tankflasche betreibst, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, dann ist das nicht mein Problem als Prüfer. -
Nein, das langt nicht. Und zwar aus folgenden Gründen:
A) Die serienmäßig verlegten Leitungen dürften deutlich zu klein für den Zweck dimensioniert sein.
B) Ebenso die Sicherung, mit der die Steckdose abgesichert ist.
C) Die Steckverbindung ist auch weniger für die fließenden Ströme geeignet.
D) Der Schalter oder das Relais, über den die Steckdose geschaltet ist dürfte für die Ströme auch zu klein dimensioniert sein. -
Der Kamin des Kühlschranks darf sich unterhalb eines Fensters befinden, wenn der Gasverbrauch des Kühlschranks kleiner als 30 g/h ist. (Siehe Anleitung des Kühlschranks, aber die meisten Kühlschränke liegen drunter.)
Der Abstand zwischen Kamin und Tankstutzen muss 500 mm betragen.
Berny,
Auch wenn das bei Deinem Wohnmobil seid 21 Jahren funktionieren mag, so würde ich das nicht unbedingt als fachmännisch oder empfehlenswert bezeichnen. -
Abgesehen von Dingen, die eh nicht Vorschriftskonform und teilweise auch akut gefährlich sind, wie Schläuche statt Rohre für die Installation zu verwenden, gerne auch um sägerauhe Holzkanten rum, nicht abgedichtete Flaschenschränke, falsch installierte Abgasführungen etc. hab ich z. B. schon folgendes gesehen:
- Diverse falsch montierte Schneidringverschraubungen: Nicht fest genug angezogen, Schneidringe falsch eingesetzt, Rohre schief eingesetzt, Rohre im Bereich der Verschraubung deformiert, ...
- Rohrleitungen beim Biegen zu sehr eingeschnürt
- Verschraubungen nicht spannungsfrei verbunden"Trumapaste" ist zwar nicht vorgeschrieben oder zwingend erforderlich, aber bei den meisten Selbstausbauten, bei denen ich nach einigen Jahren Undichtigkeiten an Verschraubungen hatte, wurden die Schneidringverschraubungen "trocken" verschraubt.
Und falsch plazierte Rohrverbindungen können im Falle des Falles auch sehr viel Freude bereiten, wenn man ohne Teilzerlegung des Aufbaus nicht an die vermutlich undichte Verbindung kommt.
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Ich sehe es so, dass das Verbot in erster Linie Dometic im Rahmen der Produkthaftung absichern soll.
Wenn die Gasinstallation vernünftig gemacht wurde habe ich kein Problem damit die Erstbescheinigung auszustellen.
Meiner Meinung nach sollte man sich aber an die Gasinstallation nur drangeben, wenn man:
a) keine zwei linken Hände hat und
b) weis worauf es ankommt.Zu b) hilft es, sich vorher schlau zu machen, sei es durch lesen, nachfragen beim Fachmann o. ä. Insbesondere sollte man wissen, wie man Schneidringverbindungen richtig montiert. - Das ist zwar eigentlich kein Hexenwerk, aber man wundert sich, welche Fehler gemacht werden können...
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Der Abgaskamin eines Absorberkühlschranks unterhalb eines Fensters ist normalerweise kein Problem, da die Kühlschränke i. d. R. weniger als 30 g/h Gasverbrauch haben und somit der Abgaskamin unterhalb eines Fensters zulässig ist.
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Ich würde bei der Suche nach einem gebrauchten Fahrzeug die einschlägigen Fernreisetreffen sowie die Abenteuer Allrad (Stellplatz) mit einbeziehen.
Meist wird da das ein oder andere Fahrzeug angeboten. Zugegebenermaßen auch viele Fahrzeuge, die eigentlich fertig sind, oder wahrscheinlich nicht Euren Ansprüchen genügen.
Aber ab und an kann man dort auch fast neue Fahrzeuge finden, die noch nie die Wüste gesehen haben und deutlich unter Neupreis zu haben sind. -
Von den Bildern her kann das mit Ormocar auch gut hinhauen.
Und wenn, dann sind die Wände sehr wahrscheinlich 40 mm (1,5 mm GfK-37 mm PU - 1,5 mm GfK).
Die Frage wäre jetzt noch, ob der gesamte Ausbau auch von Ormocar kommt, oder nur die Kabine.Auf was achten bei einer Ormocar-Kabine:
Ist die Kabine lackiert worden, oder ist sie "roh"? (Ormocar hat kein Gelcoat auf den Wänden).
Wie sehen die Sika-Nähte von außen aus? Rissig?
Wie sehen die Rückseiten der Befestigungen der Kabine, bzw. der Stützen aus (also da, wo innen die Kraft eingeleitet wird?) - Normal weniger ein Problem, wenn das dort passiert, wo Ormocar sich das gedacht hat und wo dann die Wände auch entsprechend verstärkt wurden.
Feuchtigkeit ist bei einer Ormocarkabine IMHO am ehesten rund um Türen, Fenster und Klappen zu erwarten, wenn die Sikanähte an den Eckprofilen noch in Ornung sind. An sonsten innen prüfen, die Sika-Nähte dienen nur der Abdichtung und der Optik. Die Profile selbst sind mit Körapur verklebt.
Aber wie gesagt, die Ormocar-Kabine an sich halte ich für recht solide.Im Inneren würde ich zunächst mal alles rund um die Wasseranlage kritisch beäugen. (Spuren von ausgetretenem Wasser rund um Tank oder Verschraubungen etc?)
Dann würde ich allen Ecken und hinter Polstern und Matrazen nach Feuchtigkeit und Schimmel schauen.
Gasanlage: Gasprüfung wäre schon gut. Aber wichtiger ist IMHO erst mal zu schauen ob alle Geräte auf Gas funktionieren, und ob die Zündsicherungen arbeiten. Wenn es dann bei der Gasprüfung noch eine Undichtigkeit entdeckt wird, dann kann man die im Normalfall recht schnell beheben, solange die Verbindungselemente der Gasanlage zugänglich sind.
Gasregler und Schläuche dürfen maximal 10 Jahre alt sein. Bei einer 8 Jahre alten Kabine kann es sein, dass Komponenten schon das Alter erreicht haben und ausgetauscht werden müssen. -
Eigene Erfahrungen habe ich nicht, da sich Luftfedern bei meinem T4 Syncro schwierig gestalten.
Aber ich habe schon Stimmen gehört, die bei Einsatz in der Wüste bzw. in sandigem Gebiet von Luftfedern abraten, da es (je nach Art der Luftfederung) wohl Falten oder Reibstellen geben kann. Und wenn dann Sand dazu kommt sollen es die Gefahr geben, dass die Faltenbälge durchscheuern.
Wie gesagt, alles leider nur vom hörensagen. -
Hi,
ja, gibt es. Suchbegriff wäre einfach GPS, oder GPS-Handgerät. Ein Vertreter wäre z. B. das Garmin Geko, wobei ich ncht weis, ob es das noch gibt. Denn inzwischen haben eigentlich auch alle preiswerten GPS-Geräte eine Kartenfunktion mit drin.
Wenn Du ein Smartphone hast, dann gibt es auch Apps, die nur die aktuellen Positionsdaten anzeigen. Roaminggebühren fallen da keine an.
Auch bei GPS-Empfängern mit Karte fallen keine Roaminggebühren an. Man kann sich über entsprechende Internetseiten auch freie Karten (z. B. OSM) herunterladen und diese auf entsprechende GPS-Geräte laden. - Auch für Smartgphones gibt es inzwschen Apps mit Offline-Kartenmaterial, bei denen keine Roaminggebühren anfallen.
Wenn Du mehr zum geplanten Einsatz und Einsatzgebiet schreibst, dann kann Dir ggf. noch präziser weitergeholfen werden.
Und hast Du schon irgend ein Gerät mit GPS (Smartphone, Navi)? -
Zitat von Leerkabinen-Wolfgang
Falls ja: gibt es jemanden im Forum, der das Zelt (genau in der Mitte zwischen Bochum und Kassel) abholen könnte?
Für die, die sich in der Gegend besser auskennen: Zwischen Meschede und Brilon.Leider endet die Auktion zu spät, ich fahr gleich in den Nachbarort.
Aber es könnte sein, dass Anton nicht alzu weit davon weg wohnt. -
Bei der Frage, was die überschreitung der 7,5 t für rechtliche Folgen hat ist IMHO aber auch die Art der Ablastung bzw. deren Eintragung in die Papiere interessant.
In der Zulassungsbescheinigung gibt es ja zwei Felder:
F.1. Technisch zulässige Gesamtmasse
F.2. Zulässige Gesamtmasse im ZulassungsstaatWenn die Ablastung nun ohne technische Änderungen erfolgt, da sollte im Feld F.1. die ursprüngliche Angabe von z. B. 11900 kg stehen und im Feld F.2. die 7500 kg.
Somit stellt sich mir die Frage, ob man nicht nur im Inland (steuerlich und ggf. versicherungsrechtlich?) überladen wäre. Da der Führerschein C1 die zulässige Gesamtmasse als Bezugsgröße hat, ist eine Überladung IMHO im Innland auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
So stellt sich mir nun weiter die Frage, ob man im Ausland nicht auf die Angabe unter F.1. schauen müßte. - Was natürlich im Umkehrschluss bedeuten würde, dass ich im Ausland für ein Fahrzeug mit über 7500 kg in Feld F.1. die Fahrerlaubnis der Klasse 2 bzw. C benötigen würde. -
Hi Wolfgang,
ich erinnere mich da an ein Treffen (vor 3 oder 4 Jahren?), wo auch nichts groß geplant war.
Irgendwann zur Abendzeit ergab es sich aber, dass auf einmal ein paar Grills nebeneinander auf der Wiese standen und die Tische davor in einer langen Tafel zusammengestellt wurden.
Salate etc. wurden mit den Tischnachbarn geteilt, und es war ohne viel Aufwand ein gelungenes Gemeinschaftsessen.Bei unserem jährlichen Nachbarschaftsfest machen wir es auch immer so, dass ein paar Ihren Grill aufstellen (streng getrennt nach Gas und Holzkohlegrillern
), wir die Tische zu einer langen Tafel zusammenstellen und auf einem seperaten (Tapezier)tisch das Salat-, Vorspeisen-, Beilagen- und Nachtischbufffet aufbauen. Zum Buffet steuert jeder etwas bei, das Grillgut bringt für sich selbst mit.
So hat keiner viel Aufwand und durch den Gang zum Buffet kommt Bewegung in die Sache, so dass auch die Kommunikation nicht zu kurz kommt.
Also ich wäre auch für Deinen letzten Vorschlag. -
In den Aufbaurichtlinien gibt der Hersteller an, für welchen Überhang er noch sein OK gibt. Wenn dieses Maß eingehalten wird kann der aaS das ohne weitere Nachprüfung etc. "durchwinken".
Aber er ist nicht zwingend daran gebunden. Er kann im Rahmen der Einzelabnahme durchaus von den Aufbaurichtlinien des Hersrellers abweichen, wenn er (wie auch immer) zu dem Schluss kommt, dass das Fahrzeug dann noch sicher ist.Meine Kabine ist auch länger, als VW in den Aufbaurichtlinien für den T4 zulässt. Das war bei der TÜV-Abnahme seinerzeit kein Thema. Aber ich hätte im Zweifelsfall wie folgt argumentiert
Warum ist der maximale Überhang reglementiert? Weil zum einen die Achslasten eingehalten werden müssen, zum anderen die Lastverteilung (aufgrund der Massenträgheit etc.) Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeugs hat (Für die Physiker und Ingenieure unter uns: Stichwort Steiner-Anteil...)
VW kann bei der Angabe des zulässigen Überhangs im Prinzip nur von einer gleichmäßigen Lastverteilung ausgehen. Wenn ich aber aufgrund des Aufbaus keine gleichmäßige Lastverteilung habe, sondern die Gewichte und der Schwerpunkt durch Anordnung der Tanks, Kühlbox, Schränke, Batterien etc. eher weiter vorn liegen, dann kann ich den Aufbau auch länger machen, als der Fahrzeughersteller in den Aufbaurichtlinien angiebt, ohne dass die Fahreigenschaften sich verschlechtern. -
Von der Idee einen Wohnwagen zu nehmen und eine Plane drüber zu hängen, halte ich auch nichts. Finde ich auch irgendwie nicht besonders praktisch.
Die Frage, die sich mir stellt: Was möchtest Du in Deinem "Wohnwagen" haben, bzw. Wie willst Du ihn nutzen?
Willst Du primär drin schlafen und ggf. drin kochen, oder willst Du auch (mit Blick nach draußen) drin sitzen?
Wenn es primär um das Schlafen geht, dann kann man auch einen "normalen" Kofferanhänger nehmen.
Letztes Jahr auf ner Moppedtour auf einem Campingplatz habe ich welche getroffen, die einen normalen Kofferanhänger zum Motorradtransport auf der Fahrt genommen haben und ihn aber auch so ausgebaut hatten, dass sie drin schlafen konnten.
Ich denke, wenn man einen größeren Kofferanhänger nimmt, dann kann man daraus schon etwas vernünftiges bauen. Und ich bin mir fast sicher, dass man in sowas auch in die Frontwand und ggf. in die Rückwand (bzw. die Tür) je ein Fenster einbauen kann, ohne dass dies groß negativ auffällt. -
Hi,
auch wenn ich es aufgrund diverser widriger Umstände im letzten Jahr wieder nicht geschafft habe, mich hier im Forum regelmäßig blicken zu lassen
, würden wir beim Treffen gerne wieder mit dabei sein.Wenn gewünscht, dann kann ich ggf. abends ein paar Irlandfotos aus 2012 an die Leinwand werfen, sofern ich die noch "gerettet" bekomme.
Und wenn meine sonstigen Dienste benötigt werden, dann gerne. -
Hi,
an der Form des Alkovens bzw. der Alkovennase würde ich noch arbeiten. Schau Dir mal bei Picco in der Signatur die Form seines Alkovens an, das gibt deutlich mehr Kopffreiheit.
Und zeichne doch mal ein Bild der Kabine auf dem Fahrzeug, evtl. würde ich den Alkoven bei ner Doka noch länger machen. -
Wie willst Du den Gastkasten denn entlüften, wenn nicht nach außen? Das Gas muss irgendwie geführt nach draußen kommen, wenn es zu einem ausströmen im Gaskasten kommt.
Ich habe bei mir auch durch die Tür entlüftet. Die Türöffnung ist auch etwas oberhalb vom Kabinenboden. Deshalb habe ich dem Gaskasten einen eigenen Boden verpaßt, der etwas höher ist, als die untere Türkante. Das hat dann den Vorteil, dass man das auch so bauen kann, dass ggf. Spritzwasser wieder abfließen kann.Den genauen Wortlaut muss ich raussuchen.
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Zitat von restler
- Vorgeschriebene Öffnung im Gaskasten (muss die übrigens im Kastenboden sein oder geht auch Seitenwand Gaskasten bis zum Boden?)
Die muss sogar in der Seitenwand sein, wenn Du die Verbrennungsluft für die Heizung am Unterboden ansaugst.Zu den anderen Sachen kann ich Dir ad hoc nichts schreiben.