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  2. Krabbe

Beiträge von Krabbe

  • Votronic Temperatursensor

    • Krabbe
    • 26. März 2020 um 20:41

    Wen es (wie mich) schon immer interessiert hat, was hinter dem Temperatursensor von Votronic steckt:
    Ich habe heute mal einen aus dem Gabelkabelschuh herausoperiert.
    Es ist ein KTY81-210.

    Interessant z. B. für diejenigen, die das Votronic Thermometer nutzen wollen und sich einen „unauffälligeren“ Temperaturfühler wünschen.

    Bilder

    • F2328FD9-CEB2-47B0-A23F-4118260F730E.jpeg
      • 130,27 kB
      • 750 × 1.000
  • Außenwand: Rückbau vor Aufbau?

    • Krabbe
    • 26. März 2020 um 16:55

    Mein Bruder war diesen Winter auch mit einem nur leidlich isolierten Kastenwagen in Lappland. Auch hier hat die 2 kW Planar gereicht.

  • Ideensammeln für ein MAN Kat1 6x6 Projekt

    • Krabbe
    • 26. März 2020 um 16:52

    Beim Versuch Alu-Dibond zu biegen oder gar zu kanten reißt die Außenseite bei engeren Winkeln ein.
    Aber vernünftig verklebt sollte ausreichend dicht sein, wenn man dann noch darauf achtet, dass die Wände in (oder auf) der Duschtasse stehen, so dass bei einer Undichtigkeit der Abichtung das Wasser in die Duschwanne läuft und nicht in irgendwelche Holzkonstruktionen, dann sollte auch das Restrisiko ausreichend minimiert sein.

    Solarzellen bzw. deren Halter auf dem Dach verkleben ist Standard. Da müssen keine Schrauben durchs Dach.
    Und ob nach vorn offen oder nicht ist bezüglich der Unterlüftung auch völlig egal. Denn bei Fahrtwind weht auch bei der Verwendung von Spoilerprofilen ausreichend Luft von der Seite drunter her.

    Gegen einen Spalt unter den Modulen in Fahrtrichtung spricht aber das Risiko, dass sich dort bei Fahrten unter Bäumen Äste verhaken können, die Die die Module dann beschädigen oder vom Dach reißen können.

  • Außenwand: Rückbau vor Aufbau?

    • Krabbe
    • 25. März 2020 um 16:33

    Wenn Du merkst, dass es zu viel Arbeit ist, dann könntest Du dann ja auch wieder eine neue passende Platte drankleben.
    Wobei mir solche möglichen flächigen Hohlräume in / hinter der Wand aus Schimmelgründen nicht ganz geheuer sind.

  • Außenwand: Rückbau vor Aufbau?

    • Krabbe
    • 25. März 2020 um 14:32

    Wenn man aber erst mal unter die Platten kommt und „nur“ Holzstreifen nacheinander entfernen muss, dann kann man Sikaraupen ganz gut Stück für Stück mit eine langen scharfen Klinge schneiden.

  • Ideensammeln für ein MAN Kat1 6x6 Projekt

    • Krabbe
    • 25. März 2020 um 10:21

    Flüssiggas in Flaschen bekommt man eigentlich weltweit, da mehr oder weniger weltweit damit gekocht wird. Je nach Region eher Propan oder Butan, das macht dann aber keinen Unterschied, da es zur Region passt. Man sollte halt nur nicht unbedingt mit reinem Butan aus einer warmen Gegend in die Arktis, wenn der Flaschenaufstellraum zu gut zum Aufbau hin isoliert ist und kalt fällt.

    Und da es eigentlich überall Flaschengas gibt, bekommt man auch überall (irgendwie) Gasflaschen befüllt. Tankflaschen und ein Rudel Adapter erleichtern die Sache deutlich.

    LPG-Tankstellen gibt es nicht weltweit. Das fängt schon fast vor der Haustür an: In Finnland gibt es m. W. keine einzige LPG-Tankstelle, in Nordschweden auch nicht.

  • Außenwand: Rückbau vor Aufbau?

    • Krabbe
    • 25. März 2020 um 10:05

    Ob eine zusätzliche Isolierung wirklich erforderlich ist, ist m. M. n. Ansichtssache.

    Aber davon abgesehen würde ich versuchen die Siebdruckplatte raus zu bekommen. Allein schon wegen des Gewichtes.
    Wie Du sie am Besten raus bekommst ist natürlich eine Frage davon, wie sie verklebt ist.
    Die ganz harte Methode wäre sie Stück für Stück mit dem Elektrohobel oder der Oberfräse raus zu operieren.
    Ich würde es vorher evtl. versuchen mit der Kreissäge schmale Segmente zu schneiden, die ich dann entweder mit Kraft oder ggf. Dem Multimaster raus bekomme.

  • Gasherd / -backofen

    • Krabbe
    • 19. März 2020 um 23:24

    Mit „was auf den Geräten stehen muss“ kommt man heute nicht mehr weit.
    Die Gasverbrauchsgeräte müssen den europäischen Inverkehrbringungsvorschriften entsprechen und geprüft sein. Dies erkennt man an der CE-Kennzeichnung mit angehängter Nummer.
    Nun ist dies Bedingung für alle Gasgeräte, nicht nur für welche für Fahrzeuge. Man darf also nicht grundsätzlich jedes Gasgeräte mit CE Nr. In ein Fahrzeug einbauen.
    Die Gasgeräte für den Einbau in Freizeitfahrzeuge müssen vom Hersteller für diesen Zweck vorgesehen sein.
    Um herauszufinden, ob man das Gasgeräte in ein Freizeitfahrzeug einbauen darf, muss man nun also die Bedienungs- oder Einbauanleitung zu Rate ziehen. Hierin muss der vorgesehene Verwendungszweck stehen.
    Gemäß DIN EN 1949 müssen für alle Gasgeräte, die in Freizeitfahrzeuge eingebaut werden, entsprechende Einbauanleitungen für den Einbau in Fahrzeugen vorhanden sein, aus denen hervor geht, wie das Gerät in Fahrzeuge eingebaut werden muss.
    Des Weiteren steht in der Norm u. a. dass alle Gasgeräte mit einer Zündsicherung ausgestattet sein müssen und das bei Kochern die Kocherdeckel fest sein müssen.

  • Gasherd / -backofen

    • Krabbe
    • 19. März 2020 um 21:14
    Zitat von holger4x4


    Kann man hier lesen

    Den Link vergesst am Besten schnell wieder.
    Der Inhalt strotzt vor Fehlern bzw. stellt teilweise Uraltvorschriften dar.

    Und der DVGW ist seit vielen Jahren auch nicht mehr ausschlaggebend für die Zulassung von Gasgeräten.
    Eine DVGW-Zulassung wirst Du auf aktuellen Geräten nicht mehr finden.

  • 19. Leerkabinen-Treffen vom 04.-06.09.2020

    • Krabbe
    • 18. März 2020 um 13:05

    Hallo Wolfgang,

    ich denke auch, dass man das Treffen weiter planen und ggf. kurzzeitig absagen sollte.
    Ich denke, so flexibel können wir fast alle sein.

    Irgend welche gemeinsamen Aktivitäten wie Weinbergrundfahrt oder organisiertes Abendessen sollten m. M. n. nicht weiter verfolgt werden, damit keine Stornos o.ä. fällig werden.

  • Playstation für Konsolenspiele

    • Krabbe
    • 15. März 2020 um 09:43

    Spam ohne Link. Auch mal etwas Neues.

  • Bis 3,5 To vs größer als 3,5 To

    • Krabbe
    • 13. März 2020 um 16:45

    Na dann viel Glück.
    Bzw. viel Erfolg.
    Bei dem Ormocar Sprinter fehlt ja noch das Wasser beim Gewicht.
    Sofern ich jetzt keine. Denkfehler habe, musst Du dann schon deutlich leichter bauen als Ormocar mit Banova, wenn Du auf Deine Zuladung kommen möchtest.
    Ok, ich kenne Euch und eure Körpergewichte jetzt nicht und habe immer erst mal meine Partnerin und mich als Referenz.

  • Expeditionsmobil - 1-Mann-Kabinen-Selbstbau

    • Krabbe
    • 12. März 2020 um 23:19

    Hallo Ralf,

    schön von Dir zu lesen. Und ich würde auch gerne Deine Erfahrungen hier lesen.

  • Bis 3,5 To vs größer als 3,5 To

    • Krabbe
    • 12. März 2020 um 15:48

    Bei der Frage nach den 3,5 t Beschränkungen stellt sich m. M. n. erst mal die Frage, was der Einzelne als Beschränkung ansieht.
    In D haben wir ja schon mal überall außerhalb geschlossener Ortschaften niedrigere Tempolimits für über 3,5 t. Dazu kommen auf den Autobahnen sehr häufig Überholverbote.
    Innerhalb geschlossener Ortschaften muss auf mehrspurigen Straßen die rechte Spur genommen werden.

    In Frankreich darf man auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrspuren für eine Richtung nur die beiden rechten Fahrspuren nutzen.

    Echte Ein- oder Durchfahrtsbeschränkungen gibt es in D teilweise in kleineren Orten. Die zielen dann natürlich eigentlich auf LKW, gelten aber auch für Wohnmobile. Es gab nach der Einführung der LKW-Maut einige Streckenverbote, die mit dem Durchfahrtsymbol für Fahrzeuge über 3,5 t ausgeschildert waren, um Mautumfahrungen zu verhindern, die wurden aber (zumindest in Hessen) m. W. alle wieder gekippt. Es gibt aber noch vereinzelt Einschränkungen, die nur Lieferverkehr o. ä. zulassen. Vermutlich auch mit dem Ziel den LKW-Verkehr auf die Umgehungsstraße zu bekommen.

    In Frankreich sind sehr viele städtische Bereiche zumindest für den Durchfahrtverkehr über 3,5 t gesperrt.

    In Nordirland kenne ich einige Streckenbeschränkungen im Küstenbereich, die sind aber schon ab 3 t oder so ähnlich. Da geht es dann aber nach meinem Eindruck eher darum größere Fahrzeuge abzuhalten, da die Strecken eng, kurvig und mit ordentlichen Steigungen versehen sind.

    Ich kenne auch noch einige Parkplätze, auf denen Fahrzeuge über 3,5 t verboten sind. Hier auch eigentlich vornehmlich um LKW fern zu halten.

  • Nissan NT400 - Mein neues Ausbauprojekt

    • Krabbe
    • 12. März 2020 um 10:34

    Also auch kein Leichtgewicht.

  • Bis 3,5 To vs größer als 3,5 To

    • Krabbe
    • 12. März 2020 um 10:31

    @ wird
    Und was hat das jetzt mit meinem Geschriebenen zu tun?
    Die Definitionen von Leergewicht und zulässiger Gesamtmasse kenne ich. Da habe ich aber im zitierten Text garnichts drüber geschrieben.

  • Bis 3,5 To vs größer als 3,5 To

    • Krabbe
    • 11. März 2020 um 16:03

    Genau.
    Und nun komme ich mit meinen knapp über 75 kg Lebendgewicht und bringe die ganze Kalkulation zum kollabieren.

    Wobei die 75 kg pro Person sich ja nach irgend einer Norm schon aus 68 kg Person plus 7 kg Kleidung und persönlichem Gepäck zusammensetzen.

    Und wen ich die Gewichtsberechnungen in irgend welchen Reisemobilzeitschriften ansehe frage ich mich auch immer, ob denn die Redakteure selber daran glauben, was sie da schreiben.
    ich habe letztes Jahr ja mal genau gewogen, was so alles im Krabbavan ständig mitfuhr. Ich kam mit Vorzeltplanen für die Markiese auf ca. 140 - 150 kg. (Campingstühle, Campingtisch, Grill u. Grillkohle, Besteck, Geschirr, Kochtöpfe u. Pfannen, Inhalt Badezimmerschrank, Werkzeug Starthilfekabel, Abschleppsein,1l Motoröl, 1 l Kühlflüssigkeit, ...). Aus dem Kopf weis ich jetzt garnicht mehr, ob die 2. Kühlbox da mit drin war.
    Dazu dann für den Urlaub noch mal 25 - 30 kg Gepäck pro Person + Lebensmittel.
    Da sind wir mit 2 Personen ganz schnell bei 300 kg.

  • Bis 3,5 To vs größer als 3,5 To

    • Krabbe
    • 11. März 2020 um 15:18
    Zitat von Anton


    Diese Aussage vom Vermieter ist natürlich ein Witz. Wo kommen wir denn hin...

    Naja, das der Fahrzeugführer verpflichtet ist sich über die zulässige Zuladung zu informieren und diese einzuhalten ist nun mal so.
    Und das in ein Fahrzeug deutlich mehr passt, als zulässig, ist auch völlig normal:
    Die bei den Autovermietungen früher üblichen 7,5 t Koffer mit Ladebordwand hatten teilweise auch nur 1,5 t Zuladung, da passte je nach Ladegut aber auch deutlich mehr rein. Bei den jetzt üblichen 3,5 t Fahrzeugen sieht das nicht besser aus.
    Viele große PKW (auch Kombis, SUVs) haben nur um die 400 kg Zuladung, sind aber für 5 Personen zugelassen. Mit 4 oder 5 Personen in den Urlaub bedeutet meist auch schon überladen.
    Und das Ganze ist doch auch völlig normale Realität bei der Wohnmobilvermietung. Was glaubst Du, wie viele Mieter, insbesondere Familien, die sich ein großes 4-Personen-Wohnmobil mit großer Heckgarage und Fahrradträger hinten dran mieten, völlig überladen damit unterwegs sind und sich keinerlei Gedanken darüber machen, das das Fahrzeug vielleicht nur 400 kg Zuladung hat (die im Idealfall so sogar in den Papieren stehen).

  • Bis 3,5 To vs größer als 3,5 To

    • Krabbe
    • 11. März 2020 um 15:03
    Zitat von dm


    @ Krabbe: (Auch) in Österreich richtet sich die Frage Pickerl oder GO Box nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Ein überladener 3,5 Tonner braucht daher keine GO-BOX !

    siehe: https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/

    Auf der Homepage der Asfinag steht ja auch nur, dass die Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis zum. Gesamtgewicht von 3,5 t gilt und nichts für den Fall überladener Fahrzeuge.
    Das man für eine 3,5 Tonner auch legal keine GO Box bekommen kann ist klar, da würde man ja vorsätzlich überladen fahren.
    Ich habe aber schon von einem Fall gehört (zugegeben nur aus 2. Hand, für mich aber vertrauenswürdig), dass jemand mit einem überladenen 3.5 t Wohnmobil wegen eines Mautverstoß geahndet wurde (trotz korrekt geklebter Vignette). Und das war wohl ziemlich teuer.

    Aber eigentlich egal, ob Mautverstoß oder „nur“ überladen: Bei unseren südlichen Nachbarn ist so etwas deutlich teurer, als bei uns. Und man sollte gut überlegen, ob man so etwas riskiert.

  • Bis 3,5 To vs größer als 3,5 To

    • Krabbe
    • 11. März 2020 um 14:57

    Doch, gehört schon noch dazu, denke ich.
    Denn ich behaupte einfach mal frech, dass viele auch aufgrund der niedrigen deutschen Bußgelder denken, bevor ich offiziell über 3,5 t fahre fahre ich lieber x % überladen und fahre auf dem Papier bis 3,5 t, um die Beschränkungen ab 3,5 t zu umgehen.

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