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  2. Krabbe

Beiträge von Krabbe

  • Alu-Tankgasflaschen

    • Krabbe
    • 31. Oktober 2007 um 23:20

    @ abo,

    wieso sollte nur das Betanken der grünen Tankflaschen von Wynen zulässig sein, bw. das betanken der anderen Tankflaschen verboten sein? Aufgrund welcher Vorschrift?
    a) es gibt von Wynen auch rote Tankflaschen, und die sollen nicht betankt werden dürfen?
    b) die grüne Flasche wird auch ohne Befüllschlauch beworben, wobei man da dann drüber streiten kann, ob das zulässig ist.
    b) die Alugasflasche wird auch mit Befüllschlauch und Einbauamatur verkauft.
    c) die Alflasche hat auch den 80% Fülstopp, und darauf kommt es primär an.

  • Alu-Tankgasflaschen

    • Krabbe
    • 31. Oktober 2007 um 18:31

    Hi hero,

    lt. Aussage des Standpersonals auf der Messe ist das Ding geprüft und zugelassen als Gasflasche.

  • Gebrauchtwagengarantie für Transporter

    • Krabbe
    • 22. Oktober 2007 um 19:57

    Nein,

    Zitat

    ...weil dort bei der Frage nach der "Bestellung
    in Ausübung beruflicher oder selbständiger Tätigkeit" das Kästchen
    "Nein" angekreuzt ist und ferner im Rubrum unter "Firma/Name" sowie
    "Art der Unternehmung" nur der Name des Kl. ohne Berufszusatz und
    ohne Hinweis auf "die Kanzlei" aufgeführt wird..

    es ist quasi ds negativ-Beispiel. Eben weil im Kaufvertrag nichts davon stand, dass der Käufer gewerblich ist, mußte der Händler den Kauf rückgängig machen.

  • Gebrauchtwagengarantie für Transporter

    • Krabbe
    • 22. Oktober 2007 um 15:13

    Hi,

    in den ersten beiden Urteilen geht es zwar nicht direkt um die Gewährleistung, aber darum, ob (von Seiten des Verkäufers bzw. des Kreditgebers) auf einen gewerblichen Käufer geschlossen werden kann.
    Und aus den Urteilen gheht m. M. nach hervor, was ich weiter oben gepostet hatte, nämlich, dass der Anschein, den der Käufer beim Kauf macht, verbindlich ist und der Händler sich nicht einen Gewerbenachweis zeigen lassen muss.

    Und nein, die laecis enormis gibt es in D nicht.
    Der Kaufpreis einer Sache (auch über Ebay) ist eine freie Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Und wenn ein Verkäufer einen höheren Preis fordert als die Sache wert ist, oder wenn (wie bei Ebay) der Käufer sogar (ohne Aufforderung des Verkäufers) bereit ist mehr zu zahlen, dann ist das Sache der beiden. Schließlich wird niemand gezwungen etwas zu kaufen.
    Nicht umsonst gibt es in Deutschland den Spruch "Jeden morgen steht ein Dummer auf, man muß ihn nur finden". Den Spruch gab es übrigend schon vor Ebay, ich habe ihn das erste mal im Zusammenhang mit überteuerten Gebrauchtwagen gehört.

  • Gebrauchtwagengarantie für Transporter

    • Krabbe
    • 22. Oktober 2007 um 12:04

    Ich grabe den Thread noch mal aus, weil ich oben von abo nach den von mir angegebenen Urteilen gefragt worden bin.
    Ich hab nun mal ein wenig gesucht und dabei zunächst die folgenden Urteile gefunden:

    Zitat


    OLG SAARBRÜCKEN vom 23.03.2006,
    8 U 294/05-58
    Abgrenzung Verbrauchsgüterkauf zum Kauf im Zusammenhang mit einer
    selbständigen Tätigkeit

    1.Ob ein Gebrauchtwagenkauf als Verbrauchsgüterkauf oder als Kauf
    im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit zu bewerten ist, beur-
    teilt sich ausschliesslich nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts un-
    ter Berücksichtigung aller Einzelfallumstände und nicht nach dem
    Willen der beiden Parteien. 2.Ein Verbrauchsgüterkauf liegt jeden-
    falls dann nicht vor, wenn nach der Käuferbezeichnung der Hinweis
    auf den Gewerbebetrieb des Käufers erfolgt, um die Mehrwertsteuer
    ausweisen zu können. (Aus den Gründen: ...Gegen ein Privatgeschäft
    der Klägerin spricht indessen schon, dass die Käuferbezeichnung in
    der fraglichen Rechnung den Zusatz "Diät- und Ernährungsberaterin"
    enthält, mithin ausdrücklich auf den klägerischen Gewerbebetrieb
    verweist, und dies nach den insoweit übereinstimmenden Bekundungen
    der Zeugen nicht versehentlich, sondern absprachegemäss geschehen
    ist. Hintergrund sind steuerliche Erwägungen gewesen, dass nämlich
    die Mehrwertsteuer ausgewiesen werde...).

    Fundstellen
    ZFS,2006 508

    OLG BRANDENBURG vom 22.11.2006,
    4 U 84/06
    Kein Widerrufsrecht gem. § 495 I BGB bei vorherigem wahrheitswidri-
    gem Auftreten als Unternehmer

    Tritt ein Verbraucher bei einem finanzierten Autokauf als Gewerbe-
    treibender auf, kann er sich im Nachhinein nicht auf das Widerrufs-
    recht gem. § 495 I BGB für Verbraucherdarlehensverträge berufen.
    (Aus den Gründen: ...Die Bestimmungen über den Verbraucherdarle-
    hensvertrag gem. den §§ 491 ff. BGB sind nicht auf den Darlehens-
    vertrag anwendbar. Das gilt jedenfalls deshalb, weil der Beklagte
    in von ihm zu vertretender Weise bei Abschluss des Darlehensvertra-
    ges objektiv wahrheitswidrig als Unternehmer aufgetreten ist und
    damit aus Sicht der Zedentin einen gewerblichen Geschäftszweck des
    Darlehensvertrages sowie einen gewerblichen Verwendungszweck des
    finanzierten Fahrzeugs vorgegeben hat, sofern das Fahrzeug tatsäch-
    lich ausschliesslich privat genutzt worden sein sollte. Die Recht-
    fertigung für die Beschränkung des Verbraucherschutzes auf den red-
    lichen Vertragspartner liegt in dem auch im Verbraucherschutzrecht
    geltenden Grundsatz von Treu und Glauben...).

    Fundstellen
    ADAJUR-ARCHIV
    VRUNDSCH,50/06 63

    OLG CELLE vom 4.04.2007,
    7 U 193/06
    Abgrenzung gewerblicher Kauf - Verbrauchsgüterkauf durch Vertrags-
    auslegung und Auftreten des Käufers

    Wird die Kaufsache sowohl gewerblich wie auch privat genutzt (dual
    use), so ist für die Einordnung des Geschäfts als gewerbliches oder
    als Verbrauchsgüterkauf auf den erklärten Parteiwillen, also den
    durch Auslegung zu ermittelnden Inhalt des Vertrages abzustellen.
    Entscheidend ist daher im Grundsatz, wie der Käufer gegenüber sei-
    nem Vertragspartner auftritt und wie dieses Auftreten vom Verkäufer
    unter Berücksichtigung der Lebens- und Berufssituation des Käufers
    objektiv verstanden werden kann. (Aus den Gründen: ...Hier ist von
    einem Verbrauchsgüterkauf auszugehen. Zwar kommt die Beklagte zur
    gegenteiligen Schlussfolgerung. Das Gegenteil ergibt sich indes aus
    dem Vertragsformular, weil dort bei der Frage nach der "Bestellung
    in Ausübung beruflicher oder selbständiger Tätigkeit" das Kästchen
    "Nein" angekreuzt ist und ferner im Rubrum unter "Firma/Name" sowie
    "Art der Unternehmung" nur der Name des Kl. ohne Berufszusatz und
    ohne Hinweis auf "die Kanzlei" aufgeführt wird...).

    Fundstellen
    ADAJUR-ARCHIV
    VRUNDSCH,22/07 44

    Alles anzeigen

    [Quelle für alle Urteile: ADAC]

  • Wechselsystem bzw. Befestigung

    • Krabbe
    • 21. Oktober 2007 um 22:31

    Ich muß morgen mal Kataloge wälzen (wenn dazu komme).
    Ich meine,es gäbe eine Verrriegelung in der Art der Verriegelungen von Wechselbrücken, nur in klein. Das könnte was sein.

  • Batterieladung über Solar

    • Krabbe
    • 21. Oktober 2007 um 22:21

    So einfach kann man Deine Frage nicht beantworten.
    Zum einen müßte man erst einmal die Stromaufnahme oder die Leistung des Fernsehers kennen (= Wattangabe)
    Dann müßte man noch wissen, wie lange Du fernsehen willst (in Stunden)
    Die Leistung in Watt / die Spannung (=12V) ergibt den Strom (in Ampere [A]).
    Den Strom x der Zeit in Stunden ergibt die benötigte Kapazität in Ah.

    Die nutzbare Batteriekapazität solltest Du mit ca. 60% der Nennkapazität ansetzen, also im Kopf ca. 50 Ah.

    Nun kannst Du ermitteln, wie weit Du mit einer Batterieladung kommst.

    Um den ungefähren Ertrag der Solaranlage abschätzen zu können müßte man nun Wissen, zu welcher Jahreszeit Du wohin reist, da der Durchschnittliche Ertrag einer Solaranlage von Ort und Jahreszeit abhängig ist.

  • Wechselsystem bzw. Befestigung

    • Krabbe
    • 21. Oktober 2007 um 14:45

    Hi,

    zwei / drei aussagekräftige Detailfotos wären nicht schlecht, denn so ganz kann ich mir das noch nicht Vorstellen.

  • Kochstelle ohne Gas

    • Krabbe
    • 21. Oktober 2007 um 14:38

    @ pauli800,

    Meiner Meinug nach lohnt sich ein zusätzlicher E-Herd nicht. Denn zum einen gibt es viele Campingplätze, bei denen die Stromanschlüsse mit weniger als 10 oder 16 A abgeschert sind. Da kannst Du dann mit dem E-Herd nicht viel anfangen.
    Und wenn der Strom auf dem Campingplatz nach Verbrauch berechnet wird, dann ist der Gasherd meist auch deutlich günstiger.

    @ toby,

    Zitat

    Unser Wagen ist gaslos - u.a. um im Ausland keine Probleme mit Flaschennormen zu bekommen.


    Nur der Vollständigkeit wegen: Dem Problem kann man aber auch z. B. mit Gastankflaschen entgehen, die bekommst Du überall an den LPG-Tankstellen gefüllt.

  • Fernsehen im WoMo

    • Krabbe
    • 19. Oktober 2007 um 15:34

    Hi,

    Es kommt immer drauf an, was Du vorhast.
    Fernsehen: Wo und was? Willst Du einen SAT-Receiver anschließen, oder reicht Dir in Europa regionales Fernsehen (ggf. über DVB-T).

    Wie Wolfgang schon anmerkte: Zum Fernsehen dürften größere Bildschirmgrößen eher tauglich sein, die dann zu groß für das Cockpit sind.
    Wenn Dir ein kleiner Fernsehbildschirm langt und es DVB-T sein soll, dann gibt es im Handel diese kleinen DVB-T-Fernseher mit ca. 5-9'' Bildschirm. Die haben teilweise auch noch AV-Eingänge, so dass eine Rückfahrkammera angeschlossen werden kann. Achte dann aber drauf, dass das Bild auch gespiegelt werden kann.
    Wenn Dir das zu klein ist, dann würde ich auch eher über die Laptop-Lösung nachdenken. Bei uns fährt der Läppi eh immer mit, zum Fotos speichern und weil da die Software für das Auto drauf ist. Und mit DVB-T-Karte dient er als Fernseher. Das hat in diesem Jahr auch in England funktioniert!
    Für die Rückfahrkammera überlege ich gerade, ob ich mir da so ein Radio mit 3,5'' Bildschirm einbaue, wie es die jetzt schon ab ca. 150€ gibt. Dann hab ich auch nicht noch wieder ein zusätzliches Teil rumfliegen.

  • Kann man acht Jahre alte Reifen noch fahren

    • Krabbe
    • 19. Oktober 2007 um 09:09

    Hi Niklas,

    meine persönliche Meinung: Reifen altern und ich vermute mal, dass auch Gummi Weichmacher oder etwas in der Art verliert und verhärtet. (Bin kein Chemiker, nur meine Vermutung.) Somit sind ältere Reifen wahrscheinlich auf jeden Fall schlechter als Neureifen.

    Wenn neue Reifen nicht drin sind und die Reifen immer gut gelagert wurden und wirklich gut aussehen (keine Anzeichen von Rissbildung in den Flanken etc.), und Du sie selber gefahren bist und weißt, dass sie immer gut behandelt wurden (Luftdruck, Bordsteinkannten etc.), dann könnte man evtl. darüber nachdenken, den Reifen noch zu verwenden. Ich würde das aber auch davon abhängig machen, wie viel Sicherheit zwischen zulässiger Tragfähigkeit des Reifens (Loadindex) und tatsächlicher Radlast ist und zwischen zulässiger Geschwindigkeit des Reifens und dem Tempo, was das Fahrzeug macht, bzw. was Du fährst. Ich würde also einen 9 Jahre alten Reifen auf keinen Fall bis an seine zulässigen Grenzen beanspruchen.

    Aber besser währe auf jeden Fall austauschen.

  • Welches Auto?

    • Krabbe
    • 17. Oktober 2007 um 12:02

    Hi piiet und willkommen hier.

    Also meine Meinung: Wenn es Erstfahrzeug sein soll, dann nicht zu groß.
    Auch wenn es an Deiner zukünftigen Uni große Parkplätze gibt: Meine Erfahrung war, dass an der Uni und rund um die Uni während der Vorlesungszeiten _alles_ zugeparkt war.
    Dazu kommt noch die Sache mit der Feinstaubplakette. Für große, alte Fahrzeuge sieht es da schlecht aus.

    Dann zum Thema Geschwindigkeit: Was macht Deine Frau beruflich und wirst Du neben dem Studium noch arbeiten, oder kann es sein, dass Du Freitags noch (Pflicht-)Vorlesungen hast? Grund der Frage: Während des Studiums war mir die Geschwindigkeit meines Fahrzeugs auch egal. Ich bin dann für den eventuellen Wochenendtrip halt eher losgefahren. Nun bin ich am arbeiten und wenn ich Freitags am gewünschten Zielort noch im Hellen ankommen will, dann muss ich oft Gas geben. Tempo 80 währe nichts mehr für mich...

    Ich würde mich im Bereich der mittelgroßen Transporter / Kleinbusse umsehen, die nicht zu alt sind. Z. B. VW T4 (evtl. langer Radstand), Ford Transit etc., wobei ich zum T4 greifen würde. Je nach Fahrleistung würde ich zu einem Benziner greifen und ggf. auf Autogas umrüsten.
    Espace oder Galaxy sind m. E. deutlich zu klein für einen einigermaßen brauchbaren Campingbus.

    Btw. Wohnmobilzulassung macht auch Sinn bei der Versicherung. Die Zulassung kannst Du auch mit einem herausnehmbaren Spirituskocher bekommen. Und ein Küchenblock mit Spühle ist schnell gebaut und macht z. B. auch zum Zähneputzen Sinn, wenn Du gerade mal für eine Nacht in irgend einer Innenstadt stehst, oder nach der Studentenparty im Campingbus aufwachst...

  • Glück im Unglück: Ladeteil abgebrannt!!!

    • Krabbe
    • 17. Oktober 2007 um 10:57

    Hi abo,

    Deinen obigen Postings zum lagern / überwintern einer Batterie und dass man diese nicht dauerhaft an einem guten IUoU-Ladegerät angeschlossen lassen soll kann ich so nicht zustimmen. Ich vermute mal, Deine Aussagen beruhen allein auf den Aussagen des Ladegeräteherstellers Cetek, deren Ladekennlinie Du hier auch postest.

    Ich habe noch mal ein bisschen Recherchiert und finde in meinen Quellen nichts, was diese Aussage so stützen würde.
    Was ich gefunden habe sind im groben folgende Aussagen:
    - Gitterkorrosion kommt überwiegend vom überladen und zu geringen Säureständen, ist geringfügig aber auch ein natürlicher Prozess.
    - Insbesondere flache Entladung (wie auch die Selbstentladung) sind besonders Schädlich im Bezug auf Sulfatierung.
    - Bei Batterien, die unbenutzt stehen bleiben kommt es zu Säureschichtungen.
    - Das beste für die Lagerung einer Batterie ist das permanente halten des Ladeniveaus (durch ein entsprechendes Ladegerät mit für die Batterie passender Erhaltungsladungsspannung) und ab und an eine Ausgleichsladung, um die Säureschichtung rückgängig zu machen. (Zur Häufigkeit der Ausgleichsladung gibt es - auch von den Batterieherstellern – unterschiedliche Aussagen.)

    Das eine speziell gepulste Ladespannung, wie die von den Cetek-Ladegeräten das einzig Richtige ist kann ich nirgendwo finden. Auch in dem von Dir geposteten link sehe ich nur meine oben aufgeführten Punkte bestätigt.

    Der Batteriehersteller Banner schreibt z.B. in seinem Technischen Ratgeber:
    „...Bei längerer Außerbetriebsetzung Batterie alle 2 Monate laden oder ein Ladeerhaltungsgerät benutzen...“
    Ähnliche Hinweise lassen sich auch bei anderen Batterieherstellern finden.

  • Dickes Kabel dünne Sicherung, wie verbinden?

    • Krabbe
    • 17. Oktober 2007 um 09:02

    Hi,
    bei eurer Diskussion über die Zulässigen Leitungsquerschnitte geht Ihr scheinbar von den Vorschriften für Hausinstallationen etc. aus. Für die 12 V Installation im Wohnmobil gibt es jedoch eine eigene Norm, die DIN EN 1648-2
    "Bewohnbare Freizeitfahrzeuge - Elektrische Anlagen für DC 12 V - Teil 2:Motorcaravans".
    Dort ist als Formel für den notwendigen Leitungsquerschnitt in Abhängigkeit von der Leitungslänge und dem Spannungsabfall folgendes zu finden:

    (Ich scheib statt grichischer Buchstaben jetzt mal ähnliche aus dem "normalen“ Alphabet)

    A= p x L x I / Uv
    Um die maximal zulässige Stromstärke für eine Leitung herauszufinden stellt man das ganze einfach nach I um:
    I= A x Uv / (p x L)

    A= Leitungsquerschnitt in mm²
    p = spezifischer Widerstand des Leiters (für Kupfer = 0,01989 Ohm mm²/m bei 50°C)
    L = Gesamtlänge der Leitung (Hin- und Rückleitung) in Meter
    I = Gesamtstrom in A
    Uv = zulässiger Spannugsabfall (= 0,3 V für die Leitung zur Zweitbatterie, 0,8 V für andere Leitungen, wenn der Hersteller des angeschlossenen Gerätes nicht etwas anderes fordert.) [i]Anm.: Ich würde die Leitungen immer auf max. 0,3 V auslegen, insbesondere aber Heizung und Kühlschrank/-box).

    Auf einen Kastenwagen bezogen, wo der Querschnitt der Masseleitung (=Karosserie) gegen unendlich geht und daher m.E. nach etwas vernachlässigt werden kann käme man bei einer 6mm² Leitung und ca. 5 m Leitungsweg (und das ist wenig) auf einen maximalen Strom von ca. 18 A (bei 12 V).

  • Gebrauchtwagengarantie für Transporter

    • Krabbe
    • 16. Oktober 2007 um 21:47

    @ abo,

    würdest Du bitte Richtig zitieren? Das hat Niklas geschrieben, nicht ich.

  • Gebrauchtwagengarantie für Transporter

    • Krabbe
    • 16. Oktober 2007 um 12:18

    Hi Niklas,

    meiner Meinung nach siehst Du das etwas zu eng. Bei einem LKW oder Transporter sieht die Sache halt etwas anders aus, als bei einem PKW.
    Da LKW oder Transporter in der Regel von gewerblichen Käufern erworben werden ist auch bei den Händlerpreisen dem Umstand schon Rechnung getragen, dass hier keine Sachmängelhaftung erfolgt. Daher hast Du das auch bei sehr seriösen Händlern, dass die nur an gewerbliche Käufer verkaufen wollen. Zumal sich ja auch bei dem Klientel normalerweise Ihren Käufer finden. Denn warum sollte der Verkäufer ein größeres Risiko eingehen, als er muss, um das Fahrzeug verkaufen zu können?
    Andersherum wirst Du seltenst einen LKW oder größeren Transporter von einer Privatperson erwerben können (es sei denn, da ist schon ein "Scheingeschäft" gelaufen).

    Und alle sollten bei meinen Postings bitte nicht vergessen: In dem Thread ging es ja schließlich ursprünglich darum, wie man eine (Nutz)Fahrzeug, dass man haben möchte, von einem Händler bekommt, der nur an gewerbliche Kunden verkaufen will.
    Irgendwelche "Dirty Tricks", mit denen sich Gebrauchtwagenhändler bei PKW-Verkäufen aus der Haftung ziehen wollen lehne ich auch ab und kann in dem Fall von unseriösen Händlern nur abraten.

    Aber bei Nutzfahrzeugen ist der Markt halt etwas anders und nicht auf Privatpersonen eingestellt / angewiesen.

  • Gebrauchtwagengarantie für Transporter

    • Krabbe
    • 15. Oktober 2007 um 22:43
    Zitat von abo


    der händler kann - nur wegen der fa. bezeichnung im kaufvertrag nicht sicher sein das es zu keinen gewährelistungsanspruechen kommt.

    Bitte mein Posting genau lesen und verstehen: Wenn ich als Gewerbetreibender auftrete, dies dem Händler gegenüber Aussage und als Käufer auch noch (m)eine Firma in den Kaufvertrag aufnehmen lasse, dann kann und darf der Händler auch davon ausgehen, dass ich Gewerbetreibender bin. Somit ist er aus dem Schneider. Dazu gibt es auch bereits entsprechende Gerichtsurteile.
    Es gibt keine Verpflichtung, sich einen Gewerbenachweis zeigen zu lassen und dies ist auch nicht üblich. Zumal nicht jeder Gewerbetreibender einen Gewerbenachweis hat (Gibt es nicht mehr automatisch bei der Gewerbeanmeldung). Und als Freiberufler hat man sowas auch nicht. Und deswegen den Steuerbescheid rumschleppen und jedem Geschäftspartner zeigen muss man auch nicht.

  • Gebrauchtwagengarantie für Transporter

    • Krabbe
    • 15. Oktober 2007 um 22:09

    Hi hwk,

    wieso ist dem Händler bekannt, dass ich Privatperson bin, wenn ich beim Kauf sage, dass ich selbstständig bin und der Kaufvertrag auf Firma xxx lautet?

    Ich wollte hier nicht aufzeigen, wie unseriöse Händler versuchen aus der Gewährleistug zu kommen, sondern wie man bei einem seriösen Händler, der nur an Gewerbetreibende verkaufen will, das "Traumfahrzeug" trotzdem bekommt. Da ist der Händler dann in meinen Augen rechtlich und moralisch aus dem Schneider. (Und in meinem Fall hätte ich das Fahrzeug für das Geld und in dem Zustand auch von Privat gekauft. Wie geschrieben, ich wollte meinen T4 haben, und habe bewußt auf die Gewährleistung verzichtet.)

  • Trennrelais mit Zündung??

    • Krabbe
    • 15. Oktober 2007 um 12:23

    @ mangiari,

    meß doch mal die Ladeschlussspannung Deines Solarreglers, wo liegt die denn? Ggf. liegt die ja unterhalb Deiner Lima-Spannung. Dann mußt Du nur den Schwellwertschalter entsprechend einstellen.

    D+ können wir gerne in Bodenheim suchen, oder Du meldest Dich, wenn Du mal in die Nähe kommst.

  • Wasserhähne/Mischbatterien aus Metall?

    • Krabbe
    • 15. Oktober 2007 um 09:18

    Wenn Du eine Tauchpumpe verwenden willst, und eine Haushaltsarmatur, dann kannst Du als Schalter evtl. einen Drucktaster nehmen, den Du am Küchenblock befestigst und z. B. mit dem Knie betätigst. Das spart dann auch noch Wasser.
    Im Campingzubehör gibt oder gab es mal solche schalter, wie auch Fußschalter, die man auf den Boden schrauben konnte.

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