So, und jetzt hab ich noch einen Nachtrag. Bin ich gerade beim Normenstudium drauf gestoßen.
Und zwar wird in der "Heizgeräteverordnung" (Richlinie 2004/78/EG) festgelegt, dass bei Fahrzeugen mit Gasheizung die Gasanlage der EN 1949 entsprechen muss.
Im nationalen Vorwort dieser Norm (DIN EN 1949) ist wiederum ein Verweis auf das DVGW-Arbeitsblatt G607 und die Prüfpflicht.
D. h. das zumindest für neuere Fahrzeuge, deren Heizung nach obiger Vorschrift zugelassen ist, in D auch auf diesem Wege der Prüfpflicht unterliegen.
@ Fritz,
Aber das heist ja noch lange nich, dass das so korrekt war. Es kommt halt immer auf den Prüfer an. Bei den vielen Vorschriften, die die Prüfer kennen müssen, wird schon mal eine vergessen. Ich bin bisher auch nur bei Wohnmobileintragungen nach der Gasprüfung gefragt worden.
Btw. die Plakette sagt nichts aus. Das wichtige ist die gelbe Prüfbescheinigug, da die Gasprüfung Stichtagsbezogen gilt.