Zitat von UnimogAndre
Richtig, aber erfolgt dieser Umbau ohne Werkzeug?
Mein Tüffi behauptet, daß ein Wechselaufbau nur dann als solcher gilt, wenn der Wechsel ohne Werkzeug durchführbar ist.
Sobald also eine Schraube im Spiel ist, ist es kein Wechselaufbau mehr.
Die Sache mit dem Werkzeug ist sicherlich völliger Blödsinn! Ich habe im Herbst /Winter ein neues Fahrgestellt (Citroen Jumper) gekauft und darauf meine vorhandene Absetzkabine von Bimobil im Wechsel mit einer Absetzkabine von Maeder (Kühlkofferumbau) montiert. Beides sitzt auf dem alten Wechselrahmen von Bimobil der auf meinem alten Ducato montiert war. Natürlich hat da nix richtig gepasst und alles mußte vom Schlosser passend gemacht werden, trotzdem hat der TÜV keine großen Probleme gemacht und alles wieder als LKW mit Wechselaufbau eingetragen. Die Kabinen sind jeweils mit 4 Schrauben M14 mit dem Wechselrahmen verschraubt, ohne Werkzeug geht da gar nix!!! Im Gegenteil, das einzige was der TÜV-Mensch bemängelt hat waren die Original Bimobil Verschraubungen (eine Art Hülse mit Gewinde) die man relativ leicht mit einem durchgesteckten Schraubendreher lösen konnte. Als ich dann mit 4 gewöhnlichen M14er Schrauben kam war er ganz begeistert und hat alles eingetragen Also alles eine Frage des TÜV-Prüfers, die sehen sowas ohnehin meistens zum ersten Mal und wenn man denen alles schön erklärt und das ganze einen stabilen Eindruck macht sind die zufrieden.