Beiträge von ST1100
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CBX kommt nicht in Frage !
Es sollte schon was noch Bequemeres als die Pan European werden !
Jetzt hab ich ne Pan American

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... und heute hab ich mir eine neue Zugmaschine nach Hause gefahren - auch wieder 16 Jahre alt, aber mit 700 ccm und 20 PS mehr

Nächstes Wochenende soll die AHK eingebaut werden

Dann gibt's auch die ersten Bilder.
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Dann gute Genesung und fröhlichen Umzug

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Meines Wissens gibt es nur drei Mini-Airstreams, alles Einzelstücke, auf diesem Planeten.
Marios Hänger war der dritte, meiner (mit 130 km/h) der zweite und das hier war der Erste von Mini Klein.
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Hallo Männer - ist Eure Winterpause schon vorbei?
Ich freu mich auf weitere Bilder und wünsch Euch gutes Vorankommen.
Gruß - Tom
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Mario (links) hat seinen Hänger höher gebaut und ein elektrisches Slide-Out eingebaut.
Auf 125 cm Breite und 190 Länge kann er zu zweit quer schlafen.
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Der Basishänger bekam nach der Spanienreise noch neue Rücklichter.
Anhängerdreiecke mit Integrierten LED-Rück/Bremslichtern und Blinkern.Und mein Freund Mario (rechts) bekam die Lizenz zum Nachbau:
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Ende April 2014 ging's dann los.
Statt meinen 50. Geburtstag zu feiern, hab ich mir 16 Tage von der Familie frei genommen und bin allein zur Umrundung der Iberischen Halbinsel gestartet.
Eine Reise, die meiner Frau immer zu weit war.
Bilbao, Kap Finisterre, Porto und Lissabon, Cabo Sao Vicente, Tarifa, Gibraltar, Granada, Almeria, Barcelona.8.588 problemlose Kilometer mit vielenden strahlenden Augen und bewundernden Blicken.
Überall hab ich durch den Hänger sofort Kontakt gefunden.Und zum Thema Reisegeschwindigkeit. Das Navi sagte am Ende: Schnitt in Bewegung 68 km/h.

Die Fotos auf meiner Webseite sind zu breit, um sie hier wie gewohnt einzubinden. Wer sie sich anschauen will, klickt einfach HIER.
Viel Vergnügen - Gruß - Tommy
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Nachdem die Abfahrt nach Spanien kurz bevorstand, hab ich Mitte April eine Probenacht im Sommerschlafsack verbracht und gefroren.
Das heißt, ich musste für die Pyrenäen auch den warmen Schlafsack mitnehmen.
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Zitat von restler
Irgendwie muss sich das zulässige Anhängergewicht doch nach dem Gewicht des Motorrades richten? Hinter einer 125er wären die 60km/h vielleicht gerechtfertigt.
Gruß RestlerSorry, hatte ich vergessen, zu beantworten.
Das wird bei der Eintragung der AHK vom TÜV festgelegt.
Erstmal bestimmt das der Hersteller der AHK. Wenn er schreibt, maximal 150 kg Anhängelast, ist das das Limit.In der StVZO steht: Die maximal zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger ist (Leergewicht des Zugfahrzeuges plus 75 kg für den Fahrer) geteilt durch zwei.
Also 325 kg schwerer Tourer plus 75 kg durch 2 macht 200 kg zulässige Anhängelast.Meine wiegt angeblich 316 kg (er hat das ABS nicht mitgerechnet) also hab ich 190 kg Anhängelast im Schein stehen.
Das hab ich auch als zulässiges Gesamtgewicht beim Hänger eintragen lassen, obwohl er ne 350 kg Achse hat.
Aber dann gibt es keine Diskussionen mit ahnungslosen Oberförstern.Der Anhänger selbst wiegt laut Schein 60 kg.
In Wirklichkeit sind es 78, aber die amtliche Waage bei der Baywa hat nur 0,006 Tonnen angezeigt.
Also darf ich legal 130 kg damit transportieren.Meine Guzzi wiegt nur 150 kg. (150 kg + 75 kg)/2 = 112,5 kg.
Also würde er bei der nur 110 kg Anhängelast eintragen, wenn ich ne Kupplung dran hätte.Das würde rechnerisch für den Airstream reichen. Die Box wiegt genau 50 kg.
Gruß - Tommy
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Zitat von sieschonwieder
grins, jetzt wird mir auch klar das Harley und GoldWing fahrer eher mal mit Hänger unterwegs sind. Da ändert sich im vortrieb nix.
Im Rest der Welt, wo es Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt, hängen Anhänger auch hinter Hayabusas und R1200GS,
weil das Fahrverhalten sich durch den Hänger viel weniger verschlechtert als durch Topcase, Seitenkoffer und Gepäckrolle.
Und wenn ich ohne Anhänger auch nicht schneller fahren darf als mit Anhänger, ist das ein klarer Vorteil.
Und ich kann auch nen großen Hund mitnehmen.Und ein kleiner Pop-Up-Camper bietet viel mehr Schlafkomfort als ein Zelt.
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Zitat von willy
Ist es nicht so, dass um auf Autobahnen fahren zu dürfen eine Geschwindigkeit von mindestens 61 km/h nötig ist?
Der Punkt ist, das Fahrzeug muss für mehr als 60 km/h zugelassen sein, um auf die Autobahn zu dürfen.
Deswegen sind Kranfahrzeuge mit 62 km/h zugelassen.Bei meiner Honda steht 216 im Fahrzeugschein und beim Hänger "---".
Deshalb darf ich damit auf die Autobahn und in Frankreich damit 130 fahren.
Stünde in der Betriebserlaubnis dort 80, dürfte ich damit in Frankreich auch nur 80 fahren.Ich hab mich für die Petition recht intensiv mit der Rechtslage befasst.
Keine 30 Minuten nach der Abfahrt nach Spanien hab ich der ersten Streife auf dem Autobahnparkplatz auf der A92 den Unterschied erklärt.
Sie haben mir dann nur gute Fahrt gewünscht, als ich ihnen erklärt hab, dass ich in einer Woche in Gibraltar sein werde. -
In Deutschland gibt es ein generelles Tempolimit auf Landstrassen von 60 km/h für alle Fahrzeuge mit Anhänger (mit Ausnahmen).
(StVO § 3 Absatz (3)
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h.Motorräder mit Anhänger dürfen als Überbleibsel aus den 30er Jahren auch auf Autobahnen nur 60 fahren.
Da hat Ende der 60er einfach keiner mehr dran gedacht.Quelle: § 3 und § 18 StVO, da ist das sogar sehr übersichtlich definiert.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html
Durchgesetzt wird das meiner Erfahrung nach aber weder bei Sattelschleppern oder LKWs mit Anhängern noch bei Motorrädern mit Anhänger.
Ich hab 2014 versucht, das per Petition durch den Bundestag ändern zu lassen.
Aber BMW und der IVM (Industrieverband Motorrad) haben das durch ihre Stellungnahmen verhindert.
https://kradblatt.de/60-km-h-fuer-motorraeder-mit-anhaenger/Tommy
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Dankeschön

Hatte ich schon erwähnt, daß der TÜV hier gar nix mitzureden hat, da die Box nur Ladung ist?
Achja - der Basisanhänger ist außerdem ein zulassungsfreier Motorradanhänger, auch den sieht der TÜV nur einmal im Leben, wenn er nach dem Bau die Betriebserlaubnis erteilt

Das 60-kmh-Limit in D ist die Schattenseite, die Zulassungsvorschrift die Sonnenseite dieses Eigenbaus

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Zitat von willy
Hoi - Aber so eine Isolierung mit 2 cm Armaflex, X-Trem Isolator oder ähnlich gegen Schwitzwasser in der Kabine wär doch nicht schlecht ...

Das seh ich anders - die Isolierung würde sich tagsüber in der Sonne aufheizen und dann kann ich nachts nicht schlafen.
Das Problem hab ich nämlich im Süden in meinem serienmäßig mit 2 cm Styropor isolierten Eriba Troll.Seitdem ich das Lüftungsgitter an der Seite hab, hab ich auch kaum noch Schwitzwasser durch den permanenten Luftaustausch.
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Und so sieht er fertig eingerichtet aus

Gute Nacht
Tommy -
Und die Box muss unverlierbar, aber werkzeuglos lösbar auf dem Trailer fixiert werden.
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Danke Männer, für die schönen Komplimente

Jetzt bekommt die Schlafbox noch eine Dichtung rundrum.
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Jede Mutter an dem Hänger ist ne Stopmutter oder mit einer zweiten gekontert.
Außer die acht Radmuttern.
Ich hab noch nicht eine einzige Mutter oder Schraube verloren oder nachziehen müssen