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  2. Querulant

Beiträge von Querulant

  • Hallo, Der Querulant ist da;-)

    • Querulant
    • 27. Mai 2013 um 11:55

    So Leute,
    ich habe die letzte Woche damit zu getan die Rückleuchten umzubauen und endlich mal einen Gepäckträger zu bauen.
    Heute war ich in Wittmund beim TÜV und habe den Wagen mal ansehen lassen.
    Der TÜV - Prüfer war sehr kompetent und hatte Ahnung von dem was er macht. Er richtet sich streng nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht nach eigenem Willen.
    Ein paar Kleinigkeiten muss ich noch machen, aber alles nur Kleinigkeiten.
    Dazu gehören ein Kocher im Wohnraum,
    Hinten am Unterfahrschutz muss ich seitlich Kederleiste anbringen
    Die Umrandung muss ich leicht bearbeiten,
    Das Rücklicht links reparieren, neue Rückleuchten habe ich schon hier liegen.
    Dann brauche ich eine Leiter zum Einsteigen, habe ich aber auch schon
    Das war es dann aber auch schon.
    Hab mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Da war kein Machogehabe wie bei dem TÜV in WHV.

    Jetzt werde ich die anstehenden Arbeiten alle machen und den Wagen gleich noch lackieren lassen.
    Hier mal Bilder des neuen Gepäckträgers.
    Langsam wird er :D



    Vorne am Gepäckträger baue ich noch 4 Zusatzscheinwerfer ( eckig ) an.

  • Hallo, Der Querulant ist da;-)

    • Querulant
    • 20. Mai 2013 um 00:42

    Hallo John,
    Mein Fahrzeug erfüllt sowohl Punkt 1 als auch Punkt 2.
    An sich müsste ich, um eine Eintragung zu bekommen, nichts mehr ändern.
    Das meinte ich ja. Ich sehe nicht ein etwas zu ändern, weil es der TÜV Beamte so will. Mein Fahrzeug entspricht dem zulässigen Umbaurichtlinie. Eine weitere Änderung ist gesetzlich nicht erforderlich.
    Jeder Umbau, der gesetzlich vorgeschrieben ist, würde natürlich vorgenommen.
    Alles andere entspricht der Vorstellung des Beamten, ist aber nicht notwendig um eine Eintragung zu bekommen. Mich nervt nur dass dieser Beamte sich nicht rein an die gesetzlichen Vorgaben hält, sondern eigene Vorstellungen umgesetzt haben möchte, die jedoch nicht notwendig sind um eine Eintragung zu bekommen

  • Hallo, Der Querulant ist da;-)

    • Querulant
    • 19. Mai 2013 um 17:25

    Hallo Rene, danke dir für deinen Beitrag. Der Unterfahrschutz ist exakt 40 mm von der hinteren Kante des Aufbaus entfernt. Also okay.
    Wo steht diese Regelung geschrieben? In den gesetzlichen Regelungen ist davon nichts zu lesen.
    Kannst du mir bitte deine Annahmen bezüglich der Rückleuchten gesetzlich niedergeschrieben zeigen?
    Mit dem neu zu bauenden Unterfahrschutz gebe ich dir recht. Das er 100 mm haben muss, hatte ich erst danach gelesen.
    Wäre aber auch nicht das Thema.
    Gesetzlich gesehen muss ich keine Umrissleuchten montieren. Diese sind erst bei 2100 mm Breite vorgeschrieben.
    Ich baue aber welche dran, weil ich sie haben will.
    Laut meiner Logik würden angeschlossene Rückleuchten vom Wohnwagen die Sicherheit erhöhen.
    Ich richte mich nach den gesetzlichen Vorgaben.
    Warum ich nicht einfach mache was der TÜV will?
    1: weil ich nicht will
    2: weil ich nicht muss
    3: weil es andere Wege gibt.
    4: ich nicht umsonst ein Querulant

    Ich mache nicht einfach etwas, weil der TÜV es will. Zumal ich anschließend mehr Probleme habe als jetzt.
    Ich muss weiterhin die Möglichkeit haben einen Anhänger zu ziehen.
    Verstehen muss man mich nicht. Ich sehe es als eine Art Sport mich mit dem TÜV anzulegen .
    Mir macht das Spass. ;)
    Ich habe meine Freude daran unmögliche Herausforderung zu meistern.
    Ich halte euch auf dem laufenden:-)

  • Hallo, Der Querulant ist da;-)

    • Querulant
    • 19. Mai 2013 um 11:05

    Deiner Aussage kann ich zu 100% zustimmen :lol:
    Manchmal wundert man sich einfach nur noch.

    Ich würde seine Bedenken ja verstehen, wenn sie auf irgendeine Art und Weise fundiert wären.
    Irgendwie musste ich ja damit rechnen, dass so kommt. Schließlich bin ich wieder hier in WHV zum TÜV gefahren. Dachte mir aller guten Dinge sind drei. Gib ihnen noch eine Chance, dachte ich mir. Sind auch nur Menschen, die ihren Job machen und nach Gesetzeslage entscheiden müssen. Und wenn sie das Fahrzeug sehen und merken dass es mir ernst ist, ich mir Gedanken gemacht habe usw. wird es schon klappen.
    Aber das scheint schwerer zu sein als Gedacht.............................................
    Achja, das eigene Ego ist schon so eine Sache. Kann ja nicht sein dass ein junger Typ mit einem solchen Fahrzeug kommt und auf Anhieb alles ordentlich gebaut hat. Das kann man als TÜV - Ingenieur nicht zulassen. Kann ich auch verstehen :lol:

  • Hallo, Der Querulant ist da;-)

    • Querulant
    • 19. Mai 2013 um 10:06

    Ich weiß dass es woanders genauso oder noch schlimmer ist. Aber da erwarte ich dieses Verhalten.
    Aber hier in Deutschland kann ich ein solches Verhalten nicht hinnehmen. Hier ist sogar ein Kaugummi nach gesetzlichen Regelungen und Vorschriften hergestellt.
    Ist aber auch egal. Dies hier ist nicht der richtige Ort für Grundsatzdisskusionen.
    Ich mache mir da keinen Stress. Entweder ich bekomme meine Zulassung als Wohnmobil oder nicht. Im Grunde ist es mir ziemlich egal.
    So lange es andere Mittel und Wege gibt, werde ich diese auch nutzen.
    Was meinst du mit deinem letzten Satz Thomas?

  • Hallo, Der Querulant ist da;-)

    • Querulant
    • 19. Mai 2013 um 08:48

    Also, in diesem Fall werde ich nicht einfach tun was der Herr will.
    Ich will eine Abnahme als Wohnmobil, auf Basis fundierter Gesetze und nicht auf Basis einens TÜV Beamten der seine eigenen Vorstellungen durchsetzen will.
    Wäre gesetzlich vorgeschrieben dass der Unterfahrschutz bündig mit dem Fahrzeug abschließen muss, würde ich ihn umbauen. Das gleiche gilt für die Rückleuchten des Ww. Ich habe keine Regelung gefunden, in denen geschrieben steht dass ich sie entfernen muss.
    Der TÜV Beamte geht mir persönlich sonst wo vorbei. Er ist dazu da Umbauten , im gesetzlichen Rahmen, abzunehmen und somit eine Gefährdung für den Strassenverkehr zu vermeiden.
    Das ist alles.
    Was er sonst noch alles will, ist sein eigener Kram den er bei sich im Hobbykeller ausüben kann. Nicht an meinem Fahrzeug.
    Die Anhängerkupplung werde ich dran lassen. Ein Umbau des Unterfahrschutzes lehne ich ab.
    Grund dafür ist folgender: In den Fahrzeugpapieren steht das Fahrzeug als Aufbau mit Wechselträger.
    Ich habe eine zulässige Gesamtlänge von 6700 mm. Da ist es kein Problem den Unterfahrschutz da zu lassen.
    Jetzt habe ich eine Länge von 6500 mm, also absolut im Rahmen. Eine Änderung des Unterfahrschutzes ist also nicht notwendig, sondern Wunschdenken des Herrn vom TÜV.
    Mein weiteres Vorgehen sieht jetzt so aus.
    Ich mache den Unterfahrschutz hinten schöner. Lasse ihn links und Rechts verlängern. Dann werden neue Rückleuchten montiert. Anschließend fahre ich wieder zu einem anderen TÜV. Entweder er nimmt mir das Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Vorschriften ab oder ich werde mir den Wohnwagen als Ladung drauf bauen.
    Die ganze Geschichte bestärkt mich darin dieses Land zu verlassen. Ich habe nichts gegen Gesetze, aber ich habe was gegen die Ausnutzung von Amtsmacht was der TÜV leider immer öfter macht.
    Ich werde auch ein entsprechendes Schriftstück verfassen was ich an den TÜV schicke.
    Ich halte euch auf dem laufenden.
    Achja, letztens habe ich neue Rückleuchten bestellt. Sie werden sehr gut am Fahrzeug aussehen. :D

  • Hallo, Der Querulant ist da;-)

    • Querulant
    • 18. Mai 2013 um 09:20

    Hallo Chrisi, das war für ihn eine schnelle Nummer.
    Sein Satz lautete wie folgt:
    Die bauen sie einfach runter. Dann haben sie halt keine mehr. Sie können ja sowieso keinen Anhänger mehr ziehen können.
    Leider gibt es keinen Smiley der meinen Gesichtsausdruck zu diesem Zeitpunkt wieder geben kann

  • Hallo, Der Querulant ist da;-)

    • Querulant
    • 18. Mai 2013 um 07:23

    Also, erstmal vielen Dank für die weiteren Punkte Merlin88.
    Zusammenfassend kann man also sagen:
    Ein Unterfahrschutz ist vorgeschrieben, da mein Fahrzeug mit Sicherheit nicht als Geländefahrzeug anerkannt wird.
    In den Regelung findet sich die Formulierung: so weit wie möglich hinten angebracht. Wie definiere ich dies? Für mich bedeutet so weit hinten wie möglich am Ende des Rahmens.
    Eine Änderung des Unterfahrschutzes halte ich für nicht machbar.
    Der Beamte schlug gestern vor: Die Verschraubungen lösen, an jede Halterung eine Metallplatte schrauben und schweißen. Durch diese Platten den Unterfahrschutz um 40 cm weiter raus ziehen und neu verschrauben.
    Ich bin kein Ingenieur, jedoch bin ich der Meinung, dass durch diese Art der Änderung keine gewährleistende Sicherung mehr gegeben ist. Bei einem Unfall würden die Platten wegknicken. Meinen Vorschlag aus 8 cm breitem Vierkantrohr mit mind.5 mm Wandstärke einen neuen Unterfahrschutz zu bauen, schenkte er keinerlei Beachtung. Hätte einen Querträger hinten genommen und mit zwei Halterungen, gleichen Materials, befestigt.
    Das ist meine Einschätzung.
    Zum Thema Rückleuchten am Wohnwagen:
    Ich möchte diese mit Anschließen und nicht demontieren. Habe keinen Gesetzestext gefunden, der besagt dass die Leuchten entfernt werden müssen.
    Habt ihr vielleicht Infos dazu?


    Der untere Teil des Wohnwagens liegt derzeit 67 cm über der Strasse.
    Der untere Teil des Rahmens vom Fahrzeug liegt 57 cm über der Strasse.

    Die Positionsleuchten kann ich dran bauen, wollte sowieso welche dran.
    Auch die Platten innen unter die Beilagscheiben sind kein Thema.

    Was meint ihr dazu? Ich werde noch einen
    anderen TÜV besuchen und den fragen, wie ich das mit dem Unterfahrschutz behandeln muss. Sollte dieser der gleichen Meinung sein, kommt der Wohnwagen als Ladung drauf.
    Danke für eure Hilfe und Tipps

  • Hallo, Der Querulant ist da;-)

    • Querulant
    • 17. Mai 2013 um 14:43

    Hallo Leute, hier mal Bilder des "Unterfahrschutzes"
    Für mich ist das immer noch eine Stoßstange.




    Hatte ihn auch darauf angesprochen dass dies eine Stoßstange sei. Ich sagte auch dass ich Bodenfreiheit und den Böschungswinkel brauchen würde. Das interessierte ihn gar nicht. Er meinte sofort das dies ein Unterfahrschutz sei und dieser verlängert werden müsse.


    Hier ein Auszug aus der STVZO:
    § 32b Unterfahrschutz.

    (1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.

    (2) Der hintere Unterfahrschutz muss der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 6. April 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nummer L 76 S. 23), in der nach § 30 Abs. 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.

    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für

    1. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,

    2. Arbeitsmaschinen und Stapler,

    3. Sattelzugmaschinen,

    4. zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,

    5. Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.

    (4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

    (5) Absatz 4 gilt nicht für

    1. Geländefahrzeuge,

    2. Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.

    Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen
    Ich finde auch in keiner Bestimmung und auch nicht in der Richtlinie 70/221/EWG irgendwelche Hinweise darauf dass der Unterfahrschutz bündig mit dem Fahrzeug enden muss.

  • Hallo, Der Querulant ist da;-)

    • Querulant
    • 17. Mai 2013 um 10:45

    So Leute, ich komme gerade vom TÜV. So schlimm war es gar nicht.
    Ich muss folgende Dinge ändern:

    -Der hintere Unterfahrschutz muss bündig mit dem Wohnwagen abschließen. Das bedeutet für mich dass ich ihn abändern lassen muss und erstmal jeglichen Böschungswinkel verliere. Zudem muss ich die Anhängerkupplung demontieren :(

    -Die Rückleuchten vom Wohnwagen müssen entfernt werden

    -Oben am Wohnwagen muss ich Begrenzungsleuchten anbauen

    -Innen unter jede Schraube muss eine zusätzliche Metallplatte

    -Ich brauche ein Datenblatt von dem Wohnwagentyp.

    Das war es erstmal. Berechnet hat er mir für das Anschauen usw. nichts. Das fand ich sehr freundlich.

    Kommende Woche möchte ich diese Arbeiten in Angriff nehmen. Wir sind also wieder einen kleinen Schritt weiter.

  • Hallo, Der Querulant ist da;-)

    • Querulant
    • 13. Mai 2013 um 14:43

    Ich habe da mal eine Frage: Mich nerven die ganzen Zierleisten am Wohnwagen. Wenn ich jetzt alle demontiere und neue Dichtmasse einsetze wird diese wohl irgendwann wieder undicht werden. Dazu mag ich keine doofen Zierleisten. Wenn ich die Leisten alle abnehme habe ich hinter jeder Leiste einen kleinen Spalt ( 2-3 mm ) zwischen den verschiedenen Platten. Kann ich diese einfach mit Bootsspachtel zumachen und überlackieren? Oder haben die verschiedenen Spalten zwischen den Platten eine größere Bedeutung?
    Wenn nicht, werden alle Leisten demontiert und alle Öffnungen zugespachtelt. Anschließend wird überlackiert.

    Ich war vorhin endlich beim wiegen. Dabei kam folgendes Ergebnis raus:
    Vorderachse: 1180 kg zulässige Achslast: 1375 kg
    Hinterachse: 1240 kg zulässige Achslast: 2600 kg

    Bin also weit unter den zulässigen Achslasten. Zudem halte ich die zulässige Breite und die zulässige Länge ein. Also werde ich diese Woche den TÜV besuchen und das beste hoffen.
    Drückt mir bitte die Daumen.

    Sollte er Probleme machen und zu viel verlangen werde ich den Wohnaufbau anheben und eine Holzplatte drunter bauen. Dann habe ich meine "Pritsche" wieder und setze mir den Wohnwagen als Ladung drauf. :D

  • Eckhauber vorstellen

    • Querulant
    • 13. Mai 2013 um 09:46

    Letztes Jahr war einer mit einem Simson Duo anwesend. Dieser befindet sich gerade auf dem Weg nach Wladiwostok.
    Es ist also jedes Fahrzeug Willkommen.
    Es geht im wesentlichen darum sich auszutauschen, Umbautipps zu sammeln und seinem Hobby zu fröhnen.

    Bin schon ganz aufgeregt. :D

  • Das Willys Treffen in Bad Kreuznach

    • Querulant
    • 12. Mai 2013 um 19:06

    Hallo Womoboxler,
    wie warscheinlich fast alle von euch wissen, findet dieses Jahr wieder vom
    30.8.2013 bis zum 1.9.2013 das 34 internationale Fernreisemobiltreffen statt.
    Weitere Informationen findet man hier:
    http://willy-janssen.de
    Wir werden dieses Jahr das erste mal anwesend sein :D
    Vielleicht ergibt sich dadurch die Möglichkeit einige von euch persönlich kennen zu lernen. :)

  • Eckhauber vorstellen

    • Querulant
    • 12. Mai 2013 um 16:30

    Das :
    34. »Willys Treffen« 2013 - seit 1980 findet statt vom

    Freitag 30. August bis Sonntag 1. September 2013 im
    Freizeitpark Kuhberg südlich von 55545 Bad Kreuznach

    Wir werden auf alle Fälle anwesend sein:-)

  • Eckhauber vorstellen

    • Querulant
    • 12. Mai 2013 um 08:15

    Zuerst: Eure Einstellung gefällt mir. Pläne sind zum ändern da.
    Die gleiche Streckenführung hatte ich auch mal im Kopf. Haben uns letzlich dazu entschieden dass wir zuerst Afrika bereisen möchten. Irgendwie zieht es uns in diese Richtung. Anschließend als grobe Richtung über die Seidenstrasse nach Kasachstan und weiter nach Vladiwostok. Und dann mal sehen wo wir hin wollen.
    Auch wir starten in zwei Jahren. Gründe sind die gleichen :wink:
    Ich werde gespannt euren Aufbaubericht verfolgen.

  • vom Des(M)aster zum Wohnmomobil

    • Querulant
    • 12. Mai 2013 um 00:41

    Hey Klasse, es geht vorwärts. Wirst du eine feste Verbindung zum Fahrerhaus des Mercedes herstelken? Wen ja, wie hast du vor das zu bauen?
    Passt der Wohnaufbau einfach auf das Fahrgestell des Mercedes oder brauchst du einen Unterrahmen?
    Wie wird der Wohnaufbau letzlich am Fahrgestell oder dem Rahmen befestigt?
    Viel Glück beim weiteren Verlauf der Entstehung :wink:

  • Eckhauber vorstellen

    • Querulant
    • 11. Mai 2013 um 17:15

    Hallo ihr zwei, herzlich willkommen im Forum.
    Hab da ein paar Fragen zu eurer Reise:
    Wann soll es losgehen? Wo soll es hin gehen?
    Wie lange wollt ihr unterwegs sein?

    Ich freu mich auf euren Aufbaubericht:-)
    Grüße Jens

  • Hallo, Der Querulant ist da;-)

    • Querulant
    • 10. Mai 2013 um 09:00

    Oh super, das bekomme ich mit Sicherheit hin:-)
    Kann ich
    diesen https://amzn.to/3SgYGYx
    Spachtel nehmen um dies vorzunehmen und auch die Beschädigungen an der Außenwand zu bearbeiten? :D

  • Hallo, Der Querulant ist da;-)

    • Querulant
    • 10. Mai 2013 um 00:36

    Mmhh, das ist natürlich doof. Wie bekommt man eventuelle Feuchtigkeit aus Sandwichplatten wieder heraus??
    Bei einem "normalen" Wohnwagen würde ich die Innenverkleidung entfernen, feuchtes Holz austauschen und das Styropor gegen Styrodur tauschen. Aber Sandwichplatten wird man wohl kaum zerlegt bekommen.

  • Hallo, Der Querulant ist da;-)

    • Querulant
    • 9. Mai 2013 um 22:20

    Vielen Dank für die Tipps Thomas. Ich hab beim letzten Regen mal einige Zeit im Wohnwagen verbracht um nasse Stellen zu finden. Hab aber keine außer der Leiste hinten gefunden.
    Ich werde trotzdem alles abschrauben und neu abdichten.
    Sicher ist sicher

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