Hoi Robert
Der Anhang ist nicht wirklich lesbar, aber grundsätzlich gehört das Expansionsgefäss an den Rücklauf zum Wärmeerzeuger und darf durch keine Armatur, also auch nicht durch das Rückschlagventil, von diesem abgetrennt werden können.
Ob und wo ein Rückschlagventil eingebaut werden muss kommt auf die genaue Hydraulik an.