Hoi zämä
Auf Seite 2 des von nunmachmal verlinkten PDF's ist folgendes zu lesen:
Nur vorgeschriebene oder ausdrücklich erlaubte „lichttechnische
Einrichtungen“ dürfen montiert werden.
Die von 'landcruiser' als Arbeitsleuchten beschriebenen Leuchten sind in dem Blatt nicht erwähnt und somit nicht ausdrücklich erlaubt, also verboten.
Ein Arbeitsscheinwerfer muss nicht als verboten erwähnt sein um verboten zu sein...
Aber auf Seite 4 steht was zum Thema 'Suchscheinwerfer', was hier ja auch gelten könnte:
Suchscheinwerfer
Farbe: Weiß
Zulässig ist ein Suchscheinwerfer am Pkw (höchstens
35 Watt).
Eine Bauartgenehmigung für Suchscheinwerfer wird
nicht gefordert; auch Maße für die Montage sind nicht
vorgegeben.
Ein eigener Schalter für Suchscheinwerfer ist erforderlich; beim Einschalten
müssen auch die Schluss- und Kennzeichenleuchten brennen.
Suchscheinwerfer dürfen nur kurzzeitig – etwa zum Aufhellen eines Wegweisers –
und nicht zum Ausleuchten der Fahrbahn benutzt werden.
Meiner Meinung nach ein klarer Fall: Maximal ein zusätzlicher Scheinwerfer mit maximal 35W ist erlaubt sofern er nur kurzzeitig und nicht zum Ausleuchten der Fahrbahn benutzt wird, er über einen eigenen Schalter bedient wird sowie gleichzeitig Schluss- und Kennzeichenleuchten eingeschaltet werden
Der Montageort darf überall sein.