Zitat"objektive Beschaffenheitskriterium zur Personenbeförderung"
is bei nem doppelkabiner nicht unbedingt von der hand zu weisen.
zumindest bei den kleinen japanern.
Zitat... muß dazu der zur Personenbeförderung vorgesehene Teil des Autos (also die Doppelkabine) größer sein als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges
....
und wo liegen die gewichtsgrenzen?
ein lkw wird ja nicht zwingend zum pkw wegen der 4 sitze, wenn er aber nu schon 2,9 t leergewicht hat? und 4,6 t zggw?
da fehlt mir irgendwie jeglicher bezug zum pkw
oder?