Zitat von JogibärIch wollte mich mal mit einer Frage dranhängen:
Darf ich mein Fahrzeug als LKW angemeldet belassen, auch wenn ich Innen schon eine Womo-Ausstattung habe?
Ich habe so etwas im Hinterkopf, dass ein solches Fahrzeug für das Finanzamt dann automatisch ein Womo ist, selbst wenn der TÜV nichts offizielles ausgestellt hat.
Sogar von einer Einstufung als PKW eines LKWs habe ich schon gelesen, wenn das Fahrzeug offiziell weder als Womo gilt, noch die Erfordernisse für einen LKW erfüllt (weil die Ladefläche so nicht mehr existiert).Weiß da jemand etwas genaueres?
Gruß
Jürgen
Es gibt da viele Möglichkeiten, welche sich meines Erachtens beim Womo nicht rechnen, da in der Regel unter vergleichbaren Umständen das Womo billiger ist.
Ich kenne da jemanden der an seinem Smart breite Reifen drauf gemacht hat. Er ist brav zum TÜV gefahren und den Umbau prüfen lassen. Die Umschreibung auf dem Landratsamt hat er nicht gemacht, da ihm sonst der Steuerbonus gestrichen worden wäre. Bei Polizeikontrollen reichte immer der Prüfbericht.
Bei Womo ist es ja anders herum, da wie gesagt das Freizeitmobil mit eventuellem 2.Wagenbonus, billiger wie ein LKW ist.
Wenn es jemand schafft, steuerlich einen LKW mit 100kg Nutzlast zuzulassen und dafür eine Versicherung als Wohnmobil mit 2.Wagenbonus bekommt, ist er bis zum ersten Schadensfall der King. Den ganzen Ärger wegen umgerechnet einer Tankfüllung ![]()
Gruß Nunmachmal