Hallo Anton,
anmerken würde ich nur, dass die Themen "Abmessungen", "Ersatzteile" nur wirklich Auswirkungen haben, wenn man auch unterschiedliche Fzg-Modelle vergleicht.
Ich fahre ja gerade das Gegenbeispiel, wo der Sprinter technisch komplett baugleich als 3,5 oder 3,88t-Zulassung zu bekommen ist bzw. war. Ähnliche Varianten gibt es ja auch bei anderen Transportern.
Für solche schweren Transporter gelten dann halt nicht die Nachteile in Sachen Abmessungen und Teilepreise, wohl aber die Beschränkungen in der StVO und die HU-Fristen. M.W. sind auch die Bußgelder unterschiedlich.
HU muss für Neufahrzeuge wie folgt heissen:
unter 3,5t zGG: initial 3 Jahre, dann alle 2 Jahre
über 3,5t bis 7,5t: 3 x alle 2 Jahre, danach jährlich.