Hallo willy
Begrenzungsleuchten und Umrissleuchten scheinen aber nicht das gleiche zu sein. Irgendwo habe ich gelesen, dass die Umrissleuchten mindestens 200 mm von den Begrenzungsleuchten und den Schlussleuchten entfernt sein müssen. Und zwar die weiß nach vorne leuchtenden mindestens Oberkante Windschutzscheibe.
Ich denke, wenn man 2 TÜVler über die verschiedenen Leuchten diskutieren lassen würde, kämen die auch nicht auf einen Nenner. Wundert mich auch nicht, denn für fast jede Leuchtenart gibt es 2 (häufig unterschiedliche) Vorschriften. Einmal von der EU und einmal für die StVZo.
Am letzten Ducato (1990) hatte ich vorne weiße xxx-Leuchten (sofern sie nicht von innen von Algen und Moos grün waren) und hinten zwei rote.
Beim neuen Transit (2011) habe ich am Fahrzeugende außen die xxx-Leuchten, die nach vorne weiß und nach hinten rot strahlen. Und alle Leuchten waren/sind über 210 cm hoch.
Ich vermute, jeder TÜV-Mensch hat da so seinen eigenen "Kenntnisstand". Vor langer Zeit habe ich beim TÜV mal die (Zusatz-) Scheinwerfer an den Schutzbügeln meiner BMW abmontieren müssen. Er meinte das sei ein Motorrad. Aber diese Scheinwerferanordnung sei nicht zulässig, weil ich so das Erscheinungsbild einer Lokomotive hätte.
Gruß Restler