hallo willy
für fahrzeugaufbauten braucht man nur eine bestätigung eines fahrzeugbauers, dann ist fast alles möglich. natürlich sollte der fahrzeubauer bei der mfk bekannt sein. aus meiner sicht ist es problemloser, wenn der aufbau in einem kleinen kanton vorgeführt wird (z.b. innerschweiz). baue mir momentan eine kabine auf einen land rover und habe jeden schritt mit der mfk besprochen. meine kabine wird allerdings als ladung mitgeführt und somit musste nur die pritsche vorgeführt werden. habe den vorteil, dass ich den land rover aus deutschland importiert habe und somit das fahrzeug über den typenschein x verfügt. mit x kann man somit viele vorschriften umgehen. gemäss mfg darf ein wohnaufbau, auf einem land rover, eine maximalbreite von 2.55m aufweisen.
gruss beat