Beiträge von MB-Mobil
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Vielleicht hat ja jemand Interesse:
Hier gehts lang -
Gestern haben wir den Nordstar-Spezi in Lindlar besucht. Lindlar ist von mir daheim nur ca. 55km entfernt, so dass es keine grosse Aktion darstellte.
Meine grösste Befürchtung war ja, dass die kleine ECO200 Wohnkabine für unseren Platzanspruch nicht ausreicht.
In den letzten Jahren waren wir halt sehr verwöhnt…
Was soll ich sagen? Ich bin wirklich überrascht, welchen Wohnkomfort die Schweden in der ECO 200 auf solch kleinen Raum untergebracht haben. Undere Entscheidung, und damit meine ich ALLE beteiligten, ist klar zugunsten der kleinen Nordstar-Kabine ausgefallen.Jetzt werde ich mich erst einmal daran begeben, den jetzigen Wohnwagen zu veräussern. Hat vielleicht jemand Interesse? Oder eine ECO200 im Tausch anzubieten? …
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Nun, drastisch verkleinern ist schon richtig umschrieben.
Allerdings ist das abgebildete Auto schon seit anfang des Jahres Geschichte. Dieses Jahr sind wir mit einem Wohnwagen durch die Gegend gezogen. Und der D-Max mit dem Wohnwagen (insgesamt ca. 13m lang) ist schon sehr unflexibel in der Handhabung. Speziell in engen Ortsdurchfahrten kommt da keine Freude auf. Da war der MB814 erheblich wendiger.
Das ist für mich eigentlich momentan der Hauptgrund, mir über diesen Schritt überhaupt Gedanken zu machen. Da wir meist Wochenendtouren unternehmen ist der Wohnwagen halt recht umständlich im Handling.Und wenn ich es mir recht überlege, ist der zur Verfügung stehende Platz für gerade mal 3 (2,5) Personen überaus üppig bemessen.
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Danke für den Tipp. Im Nachbarforum steht die Anfrage im übrigen auch drin ;o)
Ich werde am Freitag mal nach Lindlar fahren und mir die ECO200 live ansehen.
Bislang bin ich ja platztechnisch etwas verwöhnt, um es mal so auszudrücken -
Zitat von VWBusman
PS. geh mal auf http://www.nordstar.de und schau nach welche Kabine auf welche Basis sollte. Ist aufschlußreich
Das war mein erster Gang. Alledings denke ich, dass die ja auch verkaufen möchten. Deshalb sehe ich diese Angaben eher als fraglich bzw. als echte Grenzwerte, wo es schlimmer dann wirklich nicht mehr geht. -
In den letzten Tagen hat sich in meinem Kopf ein Gedanke breit gemacht, der mir mittlerweile einige Kopfschmerzen bereitet.
Ich denke daran, unseren D-Max mit einer kleinen Kabine zu erweitern. Ins Auge gefasst habe ich dabei die ECO200 von Nordstar. Grund für die Nordstar ist das allgemein bestätigte, sehr geringe Gewicht dieser Kabine.
Nun erhoffe ich mir au sdem Forum den einen oder anderen Tipp. Meint ihr, die ECO200 kann man noch vernünftig mit einer Max-Doppelkabine vereinbaren? Ich habe schon Schreckensgeschichten über verbogene Hauptrahmen gelesen und mache mir daher natürlich so meine Gedanken...Grundlegend einige Fakten:
Ich möchte mit dem Auto nicht ins Gelände. Es soll einfach nur ein kleines Wohnmobil darstellen, das flexibel einsetzbar ist.
Ich war mit unserem Isuzu gestern auf der Waage. Dabei kamen folgende Werte raus:
2060kg Leergewicht
1010kg Hinterachslast
1050kg Vorderachslast
Also rein vom Gewicht her sollte das dann schon klappen. Ich bin echt hin und her gerissen und weiss mir keinen Rat mehr.
Ich hoffe, ihr könnt ein wenig Licht ins trübe bringen. -
Gerade bin ich auf diese Site gestossen. Ich finde, die sollte man bestmöglich unterstützen. Habe gleich einen Link auf MB-Mobil eingebunden und die Betreiber angeschrieben.
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Zitat von Anonymous
Hallo zusammen,
@ Krabbe
Klagen könen wir noch nicht, da es sich ja hier um einen Entwurf handelt und dieser ja noch nicht in Kraft ist.
Der §8 Kraftfahrzeugsteuergesetz sagt in Abschnit 2 aus, das Kraftfahrzeuge (ohne jede Einschränkung) über 3,5 t nach Gewicht und Geräusch- sowie Schadstoffausstoß besteuert werden. Lediglich im ersten Halbsatz ist auf die "anderen Fahrzeuge" (also alle ausser Personenwagen und Krafträdern) verwiesen => und das war ja uch das Steuerloch, dass PKW (Geländewagen) als Kombi und damit als "andere Fahrzeuge" ausgewiesen wurden.
Ich lasse mich mal überraschen, was da noch kommt!
Besten Gruß
HWK
Danke für den Hinweis, ich werde mir das auf jeden Fall mal merken... -
So, nachdem ich meinen Text vorgestern an die Bundesregierung geschickt habe, habe ich heute eine Antwort vom Bundesministerium für Finanzen bekommen:
ZitatSehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Februar 2005 an die Bundesregierung. Die Nachricht wurde an das Bundesministerium der Finanzen weitergeleitet.
Die Abschaffung des Kraftfahrzeugsteuerprivilegs für Geländewagen und Wohnmobile zum 1. Mai 2005 ist unter dem Link der womobox.de richtig dargestellt. Die Rechtslage ist die, dass derzeit die Kraftfahrzeugsteuer für alle Pkw mit Hubkolbenmotor nach Emissionsverhalten und Hubraum, für "andere Fahrzeuge" bis 3,5 t verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht nach Gesamtgewicht bemessen wird.
Nur bei Kfz, die aufgrund ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von bis zu 8 Personen (außer Fahrer) oder vorwiegend dem Transport von Gütern zu dienen, besteht die Besonderheit, dass sie kraftfahrzeugsteuerlich bis 2,8 t verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht als "Pkw" und darüber als "andere Fahrzeuge" gelten, die wie leichte Nutzfahrzeuge besteuert werden. Dies betrifft neben Geländewagen und so genannten SUV auch Großraumlimousinen/VANs sowie Wohn- und Büromobile. Dies geht auf gefestigte Finanzrechtsprechung zurück, die vor allem den § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) heranzieht.
Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO im Rahmen der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt. Damit wird eine quasi automatische kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als "andere Fahrzeuge" in der Folge der verkehrsrechtlichen Beurteilung von schweren Geländewagen usw. künftig - auch für bereits zugelassene Fahrzeuge - nicht mehr möglich sein.
Die Aufhebung soll 6 Monate nach der noch erforderlichen Verkündung der Verordnung in Kraft treten.
Da die Kraftfahrzeugsteuer eine so genannte Ländersteuer ist, ist es Sache der Länder, in dieser Zeit über die diesbezüglichen Folgerungen zu entscheiden. Zwischen den Ländern wird derzeit ein Gesetzentwurf zur Kfz-Steuer abgestimmt. Die Länder haben diesen Entwurf noch nicht in den Bundesrat eingebracht.
Ich stelle Ihnen frei, sich mit Ihrem Anliegen an das für Sie zuständige
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf
E-Mail: mailto:poststelle@fm.nrw.de
zu wenden.Mit freundlichen Grüßen
Regina Harneit
Bundesministerium der Finanzen
- Leitungsstab -
BürgerangelegenheitenTelefon: 01888 682 3838
Fax: 01888 682 88 3838
E-Mail: mailto:regina.harneit@bmf.bund.deMacht mich nicht wirklich glücklicher, die Antwort.
Ich habe mich jetzt, wie vorgeschlagen an das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gewendet.... Mal sehen, was daraus wird. -
Zitat von christianus
Als Beispiel Frankreich hat die KFZ Steuer abgeschaft und auf die Spritpreise
umgelegt, ...
Da wiederum hätte ich nichts gegen einzuwenden. Das wäre eine gerechte Besteuerung. -
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Zitat von Anonymous
MB-Mobil - Wat denn nu ? 2254,- oder 2242,- oder nicht doch 2292,- Euro ( 6000 ccm) ??
Kleiner Fehler - aber schon berichtigt. Danke Gast, für den Hinweis. -
Zitat von Anonymous
Hallo MB-Mobil.
Ich meine, wer sich in Deutschland ein Mobil mit knapp 6 Liter Hubraum leistet, wirkt nicht unbedingt glaubwürdig, wenn er sich über eine mögliche, hohe Steuerbelastung beklagt und meint, damit würde der Untergang der Reisemobil-Branche eingeläutet.
Eventuell tut es ja auch ein Motor mit 2,5 Liter Hubraum ?
Gruss ; Werner
Ich bezweifle, dass der Grossteil der 2,5l-Womos für mich günstiger zu beschaffen gewesen wäre.
Nicht umsonst habe ich das Auto gekauft und selbst umgebaut.
Ein kleiner Pössl kostet z.B. nahezu das doppelte in der Anschaffung! -
Ich habe mal meine Gedanken dazu aufgeschrieben:
Ein Wohnmobil...
... ist im Allgemeinen ein Fahrzeug, das dazu genutzt wird, zu verreisen - logisch, oder?
Mit diesen Reisen ist ein Transport von Zahlungsmitteln in die entsprechenden Reiseregionen verbunden. Somit werden viele Arbeitsplätze und Familienexistenzen speziell in den Ferienregionen gesichert. Zudem fällt durch die Einkommensteuer, Unternehmenssteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer auch noch einiges an den Dukatensack des Staates ab.
Meist besitzt ein Haushalt, der ein Wohnmobil sein Eigen nennt, auch noch mindestens ein weiteres Fahrzeug, da das Wohnmobil, sofern es eine entsprechende Größe/Gewicht erreicht hat, für den Alltagsbetrieb zu unhandlich wird. Neben dieser Unhandlichkeit sprechen speziell bei größeren Fahrzeugen auch noch die recht hohen Betriebs- und Wartungskosten gegen einen Alltagsgebrauch.
Unser Wohnmobil basiert beispielsweise auf einem Mercedes-Benz LKW (eigentlich einem Bus Chassis) und vernichtet bei den turnusmäßigen Wartungen auch entsprechendes Geld.
Der jährlich fällige TÜV, der zudem deutlich teurer ist, als die 2-Jahres-Prüfung leichterer Fahrzeuge, trägt wie auch die auf LKW-Niveau liegenden Verschleißteile weiter zu der nicht unerheblichen finanziellen Belastung bei.
Die ebenfalls jährlich zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer beläuft sich bei unserem Fahrzeug (7,5to zul. Gesamtgewicht) auf genau 500,- EUR. Dieser Betrag kommt dadurch zustande, dass Wohnmobile über 2,8to zGG derzeit Gewichtsbezogen besteuert werden.Dies alles nehmen wir Wohnmobilisten auf uns, nur um Fahrzeuge zu unterhalten, die effektiv lediglich wenige Wochen im Jahr genutzt werden.
Nun machen sich unsere Politiker zur Zeit darüber Gedanken, im Zuge der Steuergesetzesänderung bezüglich schwerer Kombinations-Pkw (z.B. Geländewagen) auch Wohnmobile generell von der Gewichtsbesteuerung zu entkoppeln.
Bei den Geländewagen kann ich das ja noch vollkommen nachvollziehen, da diese Fahrzeuge im täglichen Einsatz sind, wie jeder andere PKW auch.
Wohnmobile werden jedoch, wie ich schon weiter oben bemerkte, nicht als Alltagsfahrzeug genutzt. Je größer/schwerer das Wohnmobil ist, desto seltener wird es aus bereits genannten Gründen dem täglichen Betrieb ausgesetzt.
Zu den schon aufgeführten Betriebs-/Wartungs-/Reparaturkosten käme dann noch die unverhältnismäßig hohe Belastung der Hubraumbesteuerung.
Ich führe an dieser Stelle nochmals unser Fahrzeug als Beispiel an:
Das Wohnmobil wird durch einen Diesel-Motor mit einem Hubraum von 5958ccm angetrieben. Bei einem Steuersatz von EUR 38,20 je angefangene 100ccm errechnet sich daraus eine jährliche Steuerbelastung von EUR 2254,-!!!
Das wäre gut das Vierfache (4-fache) von der jetzigen, schon nicht unerheblichen Belastung.
Man halte sich das vor Augen:
2254 Euro - das entspricht auf die gute alte Mark umgerechnet eine jährliche Steuerbelastung von 4410,-DM!!!
So leid es mir auch täte, so gern ich auch mit diesem Wohnmobil verreise - eine solche zusätzliche finanzielle Belastung kann ich nicht und will ich mir auch nicht leisten. In diesem Fall wäre ich gezwungen, das Wohnmobil aufzugeben!
Da ich leider nicht zu der kleinen Gruppe von Großverdienern zähle und mit einem normalen Einkommen zurechtkommen muss, würde solch eine Forderung seitens des Staates ganz klar das AUS für unser Wohnmobil-Hobby bedeuten.
Ich denke, dass ich diesbezüglich nicht allein dastehe, sondern dass viele, viele Wohnmobil-Eigner von genau der gleichen Problematik erdrückt würden.
Eine solche Änderung des Steuergesetzes würde viele Betreiber von Wohnmobil-Stellplätzen in den Ruin treiben. Menschen, die sich in dieser Form aus der Langzeitarbeitslosigkeit gerettet haben, werden dann wieder dem Statt und damit uns allen zur Last fallen.
Zahlungsmittel, die bedingt durch das reisen mit dem Wohnmobil zur Zeit umher getragen werden, werden in dieser Größenordnung nicht mehr fließen.
Zufriedene Menschen, die sich bislang dieser Form der Freizeitgestaltung erfreuten, werden zu frustrierten Bürgern, die sich ein weiteres Mal als Melkkuh sehen.
In diesem konkreten Fall würde jedoch die Melkmaschine an einer Kuh ohne Milch angeschlossen, denn die geforderte Menge an Milch ist nicht vorhanden.Für mich, bzw. meine Familie ist das reisen mit dem Wohnmobil, wenn auch nicht gerade günstig, eine der letzten Freizeitaktivitäten, die wir uns noch leisten.
Ich habe dadurch viele nette, hilfsbereite Menschen kennen gelernt. Ich selbst konnte vielleicht dem einen oder anderen im Rahmen meiner Möglichkeiten, vielleicht auch nur durch die Existenz von http://www.mb-mobil.de etwas helfen.
Ich bin froh, dass innerhalb uns Wohnmobilfahrern eine solch kollegiale Gemeinschaft herrscht und wäre sehr traurig, wenn diese aufgrund von Unbezahlbarkeit auseinander brechen würde.Ich persönlich hoffe auf die Vernunft unserer Politiker. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Ziel einer Politik/ eines Staates sein kann, die Bevölkerung an allen möglichen und unmöglichen Stellen zu belasten und letztlich als Resultat ein Volk voller unzufriedener, frustrierter und nicht zuletzt auch enttäuschter und sogar wütender Bürger zu erhalten.
Ich kann daher an dieser Stelle nur noch an unseren Staat appellieren:
Versucht bitte nicht, Ochsen zu melken!
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Ein Zitat aus öffentlicher Quelle kann ich Dir nicht auf die schnelle bieten.
Die nette Dame von StVA hat insoweit recht, dass in dem Bereich zw. 2,8to und 3,5to die einschränkenden Regeln nicht greifen.
Darüber schon!
Ausnahme:
Womos zwischen 3,5-7,5to müssen nur alle zwei Jahre zum TÜV, solange sie ein Alter von (ich glaube es waren) 7 Jahren nicht überschreiten.
Am Überholverbot kommst aber nicht drumrum. -
Ich habe vor einiger Zeit mal einen Test gemacht:
Ich habe auf ein Stück Holz je eine Sika-Raupe mit und eine ohne Primer aufgebracht. Nach zwei Wochen Durchhärtzeit habe ich die beiden Raupen wieder abgezogen.Während die Raupe ohne Primer sich adhäsiv lösen liess, zeigte die Raupe mit Primer ein ausschliesslich kohäsives Bruchbild.
Also ich würd auch auf keinen Fall auf den Primer verzichten! -
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