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  2. löffl

Beiträge von löffl

  • Frage an die Elektroniker

    • löffl
    • 21. November 2007 um 00:20

    hallo, klaus!

    Zitat von klbau


    Ich lebe und wohne in Osterreich und leider gibt es bei uns keine wirklich günstigen Elektronikversandhäuser.

    tatsache??

    schon mal hier reingeschaut?

    http://www.rs-components.at/cgi-bin/bv/rsw…returningUser=N

    sind die preislich für dich uninteressant oder haben die nicht, was du brauchst?

  • Alu-Tankgasflaschen

    • löffl
    • 1. November 2007 um 00:09

    hallo krabbe!

    also irgendwie liest sich das für mich auf derHP von wynen doch ETWAS anders :arrow:

    http://wynen-gas.de/pages/d/infos/…artikel/27.html

    da steht ja unter anderem recht breit, dass die grünen wynen-tankflaschen von diesem verbot nicht betroffen sind. das impliziert ja doch irgendwie, dass andere flaschen sehr wohl unter diese regelungen fallen.

    hier der vollständigkeit halber mal der ganze text:


    Betanken von Tankflaschen
    Zur Zeit herrscht eine grosse Unsicherheit über das Betanken von Tankflaschen
    in Deutschland. Tankstellen in Deutschland verweigern die Betankung.

    Dazu muß man beachten, dass in Deutschland auch Tankstellen mit verschiedenen
    Genehmigungen zugelassen werden. Die Tankstelle mit der Zulassung zum Be-
    tanken von "Orts festen" (d.h. mit dem Fahrzeug fest verbundenen) Druckgasbe-
    hältern mit der Nutzung zur Verbrennung im Motor.
    Diese Tankstellen dürfen andere Druckgasbehälter mit anderer Nutzung nicht be-
    tanken.

    Tankstellen mit der Zulassung als "Füllstation" dürfen "Orts feste" und "Orts be-
    wegliche" Druckgasbehälter füllen ohne Berücksichtigung der Nutzung.

    Die derzeitige Problematik wurde ausgelöst durch ein Rundschreiben des
    Deutschen Verbandes Flüssiggas und mehrere Gewerbeaufsichtsämter
    an alle Tankstellen und Gasfüllstationen.
    In diesem Rundschreiben hat der Verband darauf hingewiesen, dass das Betanken
    von Campinggasflaschen, Ballonflaschen und Tankflaschen verboten ist mit dem
    entsprechende Aufkleber, auf dem eine Ballon- und eine Campingflasche abge-
    bildet ist, jedoch keine Tankflasche.

    Die grüne wynen-Tankflasche ist von diesem Verbot nicht betroffen.

    Das Verbot für Campinggasflaschen und Ballonflaschen besteht aus zulassungs-
    und technischer Sicht zu Recht. Beide Behälter würden bei der Selbstbetankung
    an der Tankstelle überfüllt, da das Füllstopp-Ventil fehlt. Die Tankflaschen
    verfügen über ein 80%tiges Füllstopp-Ventil, das Voraussetzung für die
    Selbstbetankung an Gasfüllstationen ist. Tankflaschen gibt es mit der
    Bauartzulassung "Orts beweglich" und "mit dem Fahrzeug fest verbunden".


    Die "Orts bewegliche" (rote Tankflasche) ist seit über 20 Jahren auf dem Markt,
    benötigt jedoch ausser der Bauartzulassung eine Betriebserlaubnis, eine Be-
    dienungsanleitung sowie einen Gefahrenhinweis mit den entsprechenden Aufkle-
    bern. Das fehlt und ist u. a. mit der Grund für das Tankverbot in Deutschland.
    Diese fehlenden Genehmigungen sind von uns beantragt und in Bearbeitung.


    Im Gegensatz zu den roten "Orts beweglichen" Behältern, ist die grüne Ausfüh-
    rung von Wynen-Gas ein Gastank in - stehender Ausführung - und "Orts fest". Die
    Behälter stehende Ausführung gibt es wie - liegende Ausführung - in verschie-
    denen Größen bis 200 l. z.B. für Teerkocher.

    Zum Betrieb der günen Tankflasche ist die Vorschrift "mit dem Fahrzeug fest ver-
    bunden" in Deutschland unbedingt einzuhalten. Dazu muss ein Tankhalter
    (siehe "Zubehör Tankflasche" dann "Halter" Bild Nr.1050, Bild Nr.:1048 oder
    Bild Nr.:1046.) montiert werden.
    Die meist vorhandene Halterung für Campinggasflaschen reicht nicht aus. Sie ist
    leicht zu öffnen, und der Behälter kann dann "Orts beweglich" eingesetzt werden,
    was verboten ist.

    Alle Gastanks in - stehender Ausführung - also auch die grüne Tank-
    flasche von Wynen-Gas können und dürfen unter der Voraussetzung "mit dem
    Fahrzeug fest verbunden" an jeder Füllstation betankt werden.


    Deutsche Vorschriften sind nur in Deutschland verbindlich. Die Gasbeschaffung
    im Ausland mit der Tankflasche unterliegt dieser Vorschrift nicht, gleich in
    welcher Bauart sie zugelassen ist.


    war ja schon beim caravan-salon die diskussion in epischer breite über diese problematik......

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