Hi Joe,
das Thema steht bei mir auch an. Welchen Typ von Southco meinst Du?
Danke + Gruß, Michi
Beiträge von GOWEST
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Hi Ronald,
schaut alles gut aus! Wie schneidest Du das HPL damit nichts ausbricht?
Danke & Gruß, Michi -
So, habe mich mal etwas durch den Gesetzesdschungel gearbeitet. Folgende Paragraphen kommen wohl zur Anwendung:
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung.
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9.§ 16 Theoretische Prüfung
(1) In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er
1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und
2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.§ 17 Praktische Prüfung
(1) In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist. Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE oder D1E müssen darüber hinaus ausreichende Fahrfertigkeiten nachweisen. Der Bewerber hat ein der Anlage 7 entsprechendes Prüfungsfahrzeug für die Klasse bereitzustellen, für die er seine Befähigung nachweisen will. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.Die Führerscheinstelle argumentiert ja, dass man, wenn der Schein bereits 7 Jahre abgelaufen ist, die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr hat, und die Prüfung deshalb neu zu machen ist.
Damit denke ich verhält sich das Amt nach §20, Abs. 2 korrekt und ich hab´ Pech gehabt
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Hi Peter,
Respekt! Das nenn ich mal ein Fahrgestell. Muss man nicht wegen jedem Kilo rumknausern
Wünsche Dir gutes Gelingen für Dein umfangreiches Projekt. Gruß, Michi -
Vielen Dank Ihr Zwei!
Wenn ich nicht einen Gesetzesauszug mitnehmen kann mit Paragraph und so, woraus zu sehen ist dass es keine Begrenzung auf 5 Jahre gibt (also bis 55) werde ich keine Change haben. Eventuell muss ein Fachanwalt mitkommen. Werde aber erst mal die ärztlichen Untersuchungen machen und mit den Papieren dann nach „Methode Oliver“ zur Führerscheinstelle gehen. Gruß, Michi -
Danke nunmachmal! Ich bräuchte mal die gesetzliche Grundlage mit der ich in der Führerscheinstelle vorsprechen kann. Vielleicht kennt die hier jemand.
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Hallo Oliver,
wie Du schon geschrieben hast, ich bräuchte genau die Paragraphen die belegen dass die Landratsämter hier keine eigenen Ermessensspielräume haben. Eine Fahrschule meines Vertrauens habe ich leider nicht, ist schon zu lange her. Muss mal suchen wo ich diese Infos her bekomme. -
Oliver, ich komme an unserer Führerscheinstelle nicht vorbei. Habe jetzt im Abstand von 3 Monaten mit zwei unterschiedlichen Leuten dort gesprochen. Sie machen es nicht!!! Eigentlich brauche ich den 2er nicht. Kann meinen 7.5-Tonner ja mit dem alten 3er fahren. Habe nur die Sorge dass das irgendwann dann auch nicht mehr geht. Mein 2er war ja auch mal unbegrenzt gültig… Jedenfalls vielen Dank für Deinen Hinweis. LG, Michi
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So, jetzt habe ich mal mit dem TÜV und unserer Führerscheinstelle im Landratsamt gesprochen. Es geht darum dass ich 57 bin und den 2er ab 50 nicht habe verlängern lassen. Der TÜV meinte die Aktivierung sei möglich. Die Führerscheinstelle (sie ist entscheidend) sagt, es geht nicht. Wenn der Schein länger als 5 Jahre abgelaufen ist muss man die Prüfung neu machen (Fahrstunden müssen aber nicht nachgewiesen werden). Soweit ich das verstehe gibt es keine allgemein verbindliche gesetzliche Regelung. Jedes Landratsamt legt eigene Kriterien fest. LG, Michi
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Danke Willy!
Da wird´ ich doch gleich mal beim TÜV nachfragen. LG, Michi -
Hallo Ronald,
ich möchte die Wasserpumpe auch auf den Tank montieren und habe dazu folgende Überlegung. Eine Wassersäule von 1 m erzeugt am Boden einen Druck von 0.1 Bar. Beim Ansaugen aus 0.3 Metern wird als Energie benötigt, die einem Druck von 0.03 Bar entspricht. Ich denke dass dieser Druck von 0.03 Bar auf der Druckseite der Pumpe fehlt (also vernachlässigbar). Vielleicht haben wir ja einen Physiker hier der noch etwas dazu beitragen kann. Gruß, Michi
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Hi Picco,
schön dass Du hier reingeschaut hast. Hoffe bei Dir ist nach unten wieder alles dicht :D. Habe Deine tollen Afrika-Bilder bestaunt und mich über Deine Texte köstlich amüsiert.
LG, Michi -
Oliver, die Festigkeitswerte der Alu-Felgen sind laut Alcoa höher als bei Stahlfelgen. Die Frage ist wie wahrscheinlich ist ein Felgenbruch. Falles es doch passiert hat man ja noch eine in Reserve. Der Vorteil wäre halt eine Gewichtsersparnis von ca. 100 kg bei fünf Felgen. Wo sonst kann man so einfach so viel Gewicht einsparen.
Stefan, soweit ich das überschaue ist der 13R22.5 viel verbreiteter als die Größe 365/80R20, die eigentlich nur bei reinen Geländereifen zu haben ist. Ich tendiere aber zu einem Mischreifen (Straße/Baustelle). Dieser Typ ist in 13R22.5 - zumindest bei uns – absolut Standard. Wie das in USA oder Australien ausschaut weiß ich allerdings nicht. Rein optisch sieht der 13er wegen der geringen Breite schon ein bisschen mickrig aus.
Gruß, Michi
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Hi Thomas,
vielen Dank für Deine zahlreichen Vorschläge. Man würde es kaum glauben dass die Unterbringung des Reserverades solch Kopfzerbrechen bereitet. Habe mal nach der bekannten Traktionsformel gerechnet wie viel weniger Haftung ein 13R22.5 gegenüber einem 365/80R20 hat. Es sind nur ca. 5%, da der etwas größere Durchmesser und das geringere Gewicht zum Quadrat eingehen. Beim 13er könnte man auch Alcoa-Alufelgen nehmen, die nur die Hälfte gegenüber Stahlfelgen wiegen. Das Komplettrad käme dann ziemlich genau auf nur 100 kg. Außerdem hätte man eine große Auswahl an Reifen die für Straße/Baustelle geeignet sind. Da der 13er nur ca. 32 cm breit ist, könnte er noch ein Stück unter das Fahrgestell ragen ohne dass die Bodenfreiheit beeinträchtigt wird.
Gruß, Michi -
Der Durchgang wäre kein Problem dare2go, es sollen ja zwei Träger nach oben gehen die sich am Rahmen abstützen. Dazwischen ist genug Platz für den Durchschlupf.
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Eine Idee wäre das komplette Rad nicht auf (zu viel Gewicht), sondern über das Führerhaus zu platzieren. An einem Rahmen befestigt, der zwischen Kabine und Führerhaus hochgeht und unten am Zwischenrahmen oder Fahrzeugrahmen befestigt ist. Natürlich mit einer Möglichkeit das Rad neben dem Fahrzeug abzulassen. Werde mal in dieser Richtung nachdenken. Der Vorteil wäre, dass mehr Gewicht auf die Vorderachse kommt. Allerdings wiegt dieses Gestell wieder… Jedenfalls danke ich Euch für Eure Meinungen zu diesem Thema. LG, Michi
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Oliver, danke für Deine Solarstromerfahrungen. Ich habe ja vor die wärmeren Regionen zu bereisen. Mit 1.2 kWp auf dem Dach wird´s dann schon klappen. Wenn nicht muss halt auch noch ein Honda mit. Deine Argumente für einen Benziner sind schon nachvollziehbar und mit einem 20 Liter Kanister kann man ihn wahrscheinlich ziemlich lange betreiben.
Nunmachmal, auch Dir vielen Dank. Ich weiß schon dass das getrennte Mitführen von Reifen und Felge nicht ideal ist. Nur wohin mit dem schweren Komplettrad. Wie oft kommt es eigentlich vor, dass gute Reifen platt gehen? Denkst Du eine Sprengringfelge kann überhaupt nicht kaputt gehen? Ist es wirklich unnötig noch eine in Reserve zu haben?
Gruß, Michi
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Hi dare2go (toller Name),
vielen Dank für die Anerkennung und Deine Schilderung über die Zwillingsreifen-Erfahrung. Genau das habe ich schon befürchtet und deshalb werde ich von Zwillingsreifen die Finger lassen. Was hältst Du davon, Reifen und Felge getrennt mitzunehmen? Das verstärkte Fahrerhaus würde den Reifen alleine wahrscheinlich verkraften und die kleine Felge könnte man noch am Fahrgestell unterbringen. Mir ist schon klar dass im Pannenfall dann gleich die Montiererei losgeht, aber mit Sprengringfelgen sollte es ja nicht so schwierig sein.Alex, Obelix: So wie ich das jetzt verstanden habe muss wohl jeder seine eigenen Erfahrungen mit AdBlue machen. Ich werde mich dann mal bei MB bez. Termin melden. Jedenfalls besten Dank für Eure Beiträge zu diesem Thema.
LG, Michi -
Hi Obelix,
da Du ja, wie ich es verstanden habe, über 7,5 Tonnen bauen möchtest, kannst Du die AdBlue-Problematik leicht umgehen, indem Du den MAN TGM nimmst. Bei meiner Beschränkung auf 7.5 t geht das leider nicht, da der TGM wohl ca. 1 Tonne schwerer ist als der ATEGO. Aber vielleicht geht es Dir um die prinzipielle Klärung, ob ein AdBlue-Fahrzeug auch ohne diesen Stoff bewegt werden kann. Bin mal gespannt was unsere MB-Niederlassung in Ingolstadt dazu meint. LG, Michi -
Hallo Wolfgang,
überall wo ein Krafteinleitungspunkt ist (Schrauben für Scharniere und Auszüge, Halter für Regalbretter…) wird ein Loch mit 25mm Durchmesser gesägt (Lochsäge). Natürlich nicht durch, sondern nur bis knapp vor dem gegenüberliegenden HPL. In dieses Loch wird dann eine 14mm dicke Scheibe aus Phenolharz-Hartgewebe, auch wieder mit 25mm Durchmesser, mit Körapur eingeklebt (Inlay). Dieser Einleitungsunkt ist dann rechnerisch mit 165 kg belastbar (2.5cm Durchmesser x 3.14 x 1.4cm Dicke x 15kg/cm2). Stumpfe Plattenverbindungen sind mit normalen 8mm Holzdübeln möglich. Ein solcher Dübel, der 14mm tief in die Platte eingeklebt wird, hält einer Zugbelastung von ca. 50 kg stand. Diese Werte ermöglicht der hochfeste PVC-Schaum (Druck- und Zugfestigkeit von 15kg/cm2). Das Einkleben von Inlays in die zugeschnittenen und mit ABS-Kanten versehenen Platten halte ich für einfacher als das Einlaminieren von Holzteilen, die man bei der Herstellung der großen Platte genau platzieren muss.
Mit diesen Möbelplatten kann man zwar Gewicht sparen, aber bestimmt keine Kosten. Der Quadratmeterpreis beträgt ca. EUR 85,00. Alleine der PVC-Schaum kostet ca. EUR 48,00/m2.
Gewölbte Möbelfronten sind sicherlich auch möglich. Man müsste den Schaum schlitzen damit er biegsam wird. Dann benötigt man noch eine Form in die die mit Harz beschichteten Teile (2xHPL mit Gewebe, Schaumkern) eingelegt werden. Das Ganze dann mittels Vakuumsack verpressen. Bezüglich der geschwungenen Kanten hab´ ich jetzt aber keine Idee. ABS-Dickkante geht wohl nicht so einfach.
Viele Grüße, Michi