Zitat von djAlles anzeigenHeute bin ich mit ein paar Fotos bewaffnet zum TÜF um versch. Aspekte mit dem leitenden Ing. durchzusprechen.
Die Antworten interessieren ggf. den einen oder anderen, drum gehe ich sie hier wieder:Vorab als Anhaltspunkt mein Vorhaben ggf. auch zu sehen unter "Verschränkung Vario" mit verlängertem Radstand auf 4,15.
http://www.pader-online.de/jurgelucks/bil…sberechnung.gif
Jetzt die Fragen/Antworten:
1. Meine Dreipunktlösung stieß beim TÜF auf Gegenliebe - no problem.
Wie machst du das genau?
2. Meine Wohn-Kabine bekommt keine Tür, nur zur Doppelkabine eine.
Für den TÜF - no problem
Waaas? Da staun ich aber...
Aber ist das denn überhaupt so praktisch? Immer durch die DoKa hangeln, um nach aussen zu kommen?
3. Die Beifahrertür wollte ich zuschweißen und verkleben.
no problem, sofern der Beifahrer problemlos in den hinteren Teil der Doppelkabine gelangen kann und dort aussteigen kann.
Warum denn das? Merkwürdige Lösung - damit machst du das Fahrzeug für einen Wiederverkauf sehr unattraktiv!
Es reicht, wenn auf jeder Seite des Fahrzeuges 1 Tür vorhanden wäre.
4. Montage neuer Grammer-Luftdrucksitze, die das Gurtsystem integriert haben, montiert auf Drehtellern. Eine Montage der Sitze auf den Originalpunkten ist nicht möglich.
hier habe ich mit dem TÜF vereinbart, daß ich im Bodenblech Verstärkungen einbaue für die Halterungen der Drehkonsolen, diese fotografiere (da sie später unter der Verkleidung nicht mehr sichtbar sind) und mir dann das ok holen kann.
5. Halterung für 1 Reserverad an der linken Doppelkabine hinter der Fahrertür
für den TÜF no Problem, sofern 255 cm Gesamtbreite nicht überschritten wird und sofern keine scharfen Kanten über die Wohn-Kabinenbreite hinausragen (bei mir nur das Reifenprofil).
Hab ich schon mal an einer T3-DoK gesehen - der Reifen ist Ladung.
Ansonsten: auch gut möglich: Reserverad vor den Motor nach vorne, solange die Sicht nach vorne nicht behindert wird.
Kühlung?
6. Reifengröße. Ich hatte den Wunsch geäußert, ggf. größere Reifen/Felgen zu montieren
- no problem sofern, die Reifen ausreichend Freiraum/Spiel haben und der Tacho angepaßt wird. Eine Freigabe durch DB wäre nicht nötig. Diese Regelung würde nicht für PKW´s gelten. Ob für 3,5toner weiß ich allerdings auch nicht.
Aha? Also kein Abgasgutachten nötig über 2.8t!?!
7. Abnahme der Wohnkabine bezügl. Bauweise, Stabilität, etc.
- no problem!!
ich wurde gefragt wie ich es vorhabe (Alusandwichplatten verklebt, nicht genietet oder verschraubt). Der Aufbau sagte ihm zu. Auf meine Frage ob nicht besondere Nachweise über Art der Klebung/Klebeflächen etc. notwendig sei, meinte er - wäre nicht nötig. Das hält schon.
Netter Prüfer - kann aber bei jedem anders aussehen.
8. Heraustrennen der Türöffnung für den Durchgang Fahrerkabine/Wohnkabine (150 x 60 cm)
- no problem, sofern die neue Öffung einen Rahmen zur Verstärkung des Bleches bekommt. (ist schon erfolgt)9. Montage eines 250l Dieseltanks links hinter Fahrerhaus am Hauptrahmen - no Problem.
Ich nehme an einen geprüften Tank?
Jetzt die schwierigeren Punkte:
10. Meine Rockinger Luftdruck-Anhängerkupplung:
Meine Wohnkabine hat einen Überstand von ca. 100 cm gegenüber dem Hauptrahmen, an dem die AHK hängt.
Aufgrund des Überhangs muß die AHK entweder ferngesteuert schließen/öffnen oder der Hauptrahmen muß verlängert werden und zwar um ca. 50 cm,
Wie würde dann das aussehen? Angeschraubter Zusatzrahmen? Geschweisst?
damit man die AHK betätigen kann ohne unter den LKW kriechen zu müssen. Wo allerdings die elektr. / Luftdruckanschlüsse sind, wäre paradoxerweise egal, da es darüber keine Vorschriften gäbe.
11. Unterfahrschutz.
Aufgrund der Höhe des Wagens wird ein Unterfahrschutz benötigt, der in meinem Fall klappbar sein muß, da ich den Wagen sonst nicht mehr im Gelände oder im Hängerbetrieb einsetzen kann.Wie hoch ist denn der Wagen? Die Kabine zählt ja nicht, die ist ja Ladung, oder?
Überprüft irgendwer die Festigkeit dieses Unterfahrschutzes?Gruß Dieter
Manchmal sind erstaunliche Dinge möglich...
Gruss,
Dirk