Moin Wolfgang,
Zitat von Leerkabinen-WolfgangUnd (weil ich mir immer noch nicht sicher bin, wie weit das mit dem Urheberrecht von Bildern geht): bitte nur eigene Bilder einstellen oder Links auf entsprechende Bilder auf anderen Seiten. Bitte keine Bilder von anderen Websites hier einfügen (das gilt übrigens für alle
). Danke!
Viele Grüße
Leerkabinen-Wolfgang
Das Urheberrecht bei Bildern geht sehr weit und eine illegale Nutzung kann teuer werden:
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.
§ 97a Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
Üblich ist bei einem Bild das zwei- bis dreifache normale Honorar, welches sich nach der Auflage oder den Zugriffen rechnet. Ein gutes Foto eines Fotografen ist sehr selten unter 250€ zu erwerben. Bei exklusiven Motiven und besonders seltenen Bildern werden Honorare bis zu hohen sechsstelligen Beträgen gezahlt. Du solltest hier nur eigene Fotos zulassen und dir in den AGB des Forums das Nutzungsrecht für dieses Forum übertragen lassen. Das Ganze ist bei Foren rechtlich schwierig, da du keine Rückhaftung gegenüber dem einstellenden User durchsetzen kannst. Dafür brauchtest du den Realnamen samt Adresse und das verifizierbar durch Postidentverfahren oder ähnlichem. Also zahlst du bei einer Klage selbst. Du solltest alles rauswerfen was auch nur nach illegal benutztem Foto riecht.
Nicht ganz so fröhliche Grüße
JmE