Zitat von SeppRAber:
Passagiersitze gegen die Fahrtrichtung sind seit vielen Jahren nicht mehr zulassungsfähig. Da erübrigt sich dann die Frage nach Beckengurten.
Hast du da vielleicht mal einen Gesetzestext dazu?
In jedem VW T5/T6 Multivan (und anderen Großraumlimousinen) kannst du die Sitze in der 2. Reihe umdrehen, so dass sie gegen die Fahrtrichtung stehen und während der Fahrt mit Passagieren belegen. Das wäre dann nach deiner Rechtsauffassung nicht zulässig.
Gruß
Herby