Zitat von jens 16syncro
inzwischen habe ich mich auch bei anderen Quellen schlau gemacht.
Dein TÜVer irrt, und zwar gewaltig.
Es gilt ausschließlich das Erstzulassungsdatum des KFZ, nicht der Umschreibetermin zum Womo.
Demnach hat man mit Erstzulassung vor 1991 völlige Narrenfreiheit.
Hallo Jens,
ist doch schön, wenn andere Prüfer den Sachverhalt so sehen, wie er für Dich am besten passt. Mir hat die Lesart der Prüfer gereicht die ich an mehreren TÜVs im Umkreis gefragt habe. Du solltest nur vor dem Werkeln mit dem Prüfer Deines Vertrauens gesprochen haben. Meiner hat sich in so in mein Projekt eingebunden gefühlt und hat dann das auch abgenommen, was vorher besprochen war. Man vermeidet einfach Überraschungen - aber da sage ich wahrscheinlich nichts neues!
Gruß
Herby