Zitat von Wolf_gang...Massgeblich ist, was in der Zulassungsbescheinigung steht. Und da sind die Masse ohne Spiegel angegeben...
Hallo Wolfgang,
das ist der Punkt, an dem sich im T5-Board auch die Geister scheiden:
Gilt bei Beschränkungen in den Maßen das tatsächliche Maß über alles, oder die in den Papieren angegebene Bemaßung? Zumal ich ja gar nicht weiß, wie breit mein Fahrzeug mit Spiegeln ist. Da müsste ich ja irgendwelche Herstellerprospekte wälzen: Interessant beim Kauf älterer Gebrauchter! ![]()
Schlagende Argumente waren da z.B. Ladung, die seitlich übersteht, oder Höhenangaben unter Durchfahrten.
Selbst Polizisten im Forum konnten nur wenig zur Klärung beitragen. Abschließendes ist dort auch nocht nicht raus!
Aber wie Questman schreibt, sind da ja auch die meisten PKWs auch betroffen, wenn diese neue Rechtsauffassung mancher Überwachungsorgane Schule machen sollte.
Ich wollte nur mal in den Raum stellen, was da auf uns zukommen kann - sicher interessant für Rechtsschutzversicherungen und Gerichte, den Sachverhalt zu klären!
Gruß
Herby