Zitat von Leerkabinen-Wolfgang
Danke für die Aufklärung - ich dachte immer, daß ein Fahrzeug, das irgendwo in Europa zugelassen ist, auch in allen anderen Staaten fahren darf. Na ja, vielleicht ist die Schweiz etwas europäischer als andere Staaten...Viele Grüße
Leerkabinen-Wolfgang
Hallo Wolfgang,
du darfst doch auch mit dem zugelassenen Fahrzeug in der Schweiz fahren. Die Ladung ist ja nicht mit eingetragen(deswegen betrachtet man das ja als Ladung). Wenn die Kabine eingetragen ist (z.B. Aufbauart "geschlossener Kasten" und im Zusatz dann "wahlweise offener Kasten") ist sie ja zugelassen, also auch überstehend erlaubt. Nur die Ladung muss den landestypischen Verordnungen und Gesetzten genüge tun.
Viele Grüße,
Marc