Hallo Björn,
Diese Regelung ist ja nicht einheitlich - es hängt davon ab, wann du den Führerschein gemacht hast:
Für alle, die vor 1999 die alte Klasse 2 hatten, gilt Besitztandsschutz mit der Einschränkung, daß diese Klasse(n) ab dem 50. verlägert werden muss/ müssen.
Für alle die die Klassen C/CE oder D/DE nach 1999 gemacht haben, gilt grundsätzlich alle fünf Jahre. Für Klasse C1/C1E bis zum 50.
Da es früher keinen gesonderten Bus-Führerschein gab, dafür aber den Personenbeförderungsschein, der ja sowieso immer beschränkt gültig war, gilt dies wahrscheinlich auch für deinen D/DE aber eben nicht für C/CE.
Gruß
richie