1. Portal
  2. Forum
    1. Forenübersicht
    2. FAQ - Fragen rund ums Forum
  3. Camper
    1. Bautagebücher
    2. Camper Galerie
    3. Wissensbasis
  4. Treffen
    1. Anstehende Treffen
    2. Impressionen vergangener Treffen
  5. Reisen
    1. Reiseziele
    2. Reiseberichte
    3. Urlaubsfotos
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Termine
  • Galerie
  • POIs
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. womobox & Leerkabinen-Forum
  2. Euro-Trotter

Beiträge von Euro-Trotter

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Euro-Trotter
    • 9. Januar 2025 um 13:57
    Zitat von JX5000

    Weil die StVZO bei einem Wohnmobil aktuell eben keinen Fahrtenschreiber vorschreibt.

    Das sehe ich genau umgekehrt; m.E. schreibt die STVZO das vor. Ich lerne aber gerne dazu.
    Hier meine Ableitung (ggf. bitte ich um Korrektur):

    Die grundsätzliche Betroffenheit von Privatpersonen in Bezug auf das Thema „Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne“ leitet sich im nationalen Recht für Deutschland m.E. folgendermaßen ab:

    Schritt 1: Nationales Recht §57b STVZO

    § 57b Prüfung der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte

    (1) Halter, deren Kraftfahrzeuge nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in der aus dem Anhang zu dieser Vorschrift ersichtlichen Fassung mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein müssen, haben auf ihre Kosten die Fahrtenschreiber nach Maßgabe des Absatzes 2 und der Anlagen XVIII und XVIIIa darauf prüfen zu lassen, dass Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind….

    Schritt 2: Verordnung 165/2014

    Artikel 3

    Anwendungsbereich

    (1) Der Fahrtenschreiber ist in Fahrzeugen einzubauen und zu benutzen, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und für die die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt.

    Schritt 3: Verordnung 561/2006

    Artikel 2

    (1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:

    a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder

    …

    Artikel 3

    Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:

    ...

    h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

    Nach meiner Auffassung müssen also Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen von mehr als 7,5t mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, auch wenn sie zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.

    Artikel 4

    Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

    a) „Beförderung im Straßenverkehr“ jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs;

    ...

    ABER

    Ich habe jedoch keine Vorschrift dazu gefunden, dass der vorschriftsmäßig eingebaute Fahrtenschreiber von Privatpersonen auch genutzt werden muss.

    Denn im Hinblick auf nationales deutsches Recht in FPersG (in Verbindung mit FPersV) (die sog. „Sozialvorschriften“) bin ich ebenfalls der Rechtsauffassung, dass diese nicht für Privatpersonen gelten.

    Fazit

    Für unser Thema hier „Fahrtenschreiberpflicht für schwer Gespanne“ würde das nach meiner Rechtsauffassung bedeuten, dass nach nationalem Recht in D ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination von über 7,5t zwar mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein muss, dieser bei Privatfahren jedoch nicht benutzt werden muss.

    Die EU-Verodnung selbst sind jedoch so aufgebaut, dass das Kapitel II zwar mit „Fahrpersonal…“ betitelt ist. Da die Überschrift selbst meines Wissens (leider) keine eigene Rechtswirkung entfaltet gelten die folgenden Regeln dann dennoch auch für Privatpersonen, wenn sie nicht unter die Ausnahmen fallen.

    Ich würde deshalb jedem Fahrer eines solchen Fahrzeugs oder Fahrzeugkombination dringend empfehlen,
    - sich entweder detailliert zu den Vorschriften im Zielland zu informieren (was aber extrem schwierig werden dürfte, da wir ja bereits für unser eigene Land nicht einig sind)
    - oder aber zähneknirschend den Fahrtenschreiber dann zumindest im EU-Ausland auch zu benutzen.

    Schließlich frage ich mich, ob dieser Effekt beabsichtigt war und kann mir vorstellen, dass die Regelungen aufgrund zahlreicher Proteste demnächst überarbeitet werden.
    Die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Sollte ich mich in meiner Herleitung einen Fehler gemacht haben (Lücke, etwas übersehen, was auch immer), so bitte ich um Korrektur unter Angabe der entsprechenden Textpassagen. Ich finde es elementar, dass hier nicht nur Behauptungen aufgestellt werden, sondern diese auch juristisch belegt werden (d.h. anhand der geltenen Gesetze und Verordnungen; in Zweifelsfällen final durch Rechtssprechung).

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Euro-Trotter
    • 6. Januar 2025 um 23:13

    Karsten,
    ich hatte gedacht, dass nun Schluss ist mit persönlichen Anfeindungen und finde es unfassbar, dass Du nicht einmal dem Moderator folgst ! Warum machst Du das Fass nochmal auf !?

    Du kannst, wie jeder andere in diesem Forum, natürlich Deine eigene Rechtsauffassung haben.
    Wenn diese jdeoch von der höchstrichtlichen Rechtssprechung des EuGH abweicht, solltest Du dies auch bitte in aller Deutlichkeit klarstellen !
    Alles andere ist irrefeührend für die übrigen Nutzer des Forums !
    (weil private Meinung und nicht mehr praxisrelevant)

    Fakt und bis in die höchste Instanz ausgeurteilt ist,
    dass die Vorschiften zum Fahrtenschreiber auch auf Privatleute angewendet werden, wenn diese mit Fahrzeugen über 7,5t Güter transportieren, egal welche Zulassungsart das Fahrzeug hat.
    Das Urteil ist oben zitiert. Wer lesen kann ist klar im Vorteil !

    Du widersprichst einem Rechtsanwalt, allen Veröffentlichungen zu dem Thema und dem EuGH, weil Du es besser weißt, und findest dann auch noch Deine Claqueure... Du bist ein Held !

    Ich bitte Picco nun diesen Thread zu schließen, oder auch die letzten Beiträge zu löschen,
    denn das hier bringt nun mehr Verwirrung als Nutzen für den Rest der Welt.
    Ich kann nur hoffen, dass die Moderation ein solches Verhalten nicht billigt.

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Euro-Trotter
    • 5. Januar 2025 um 11:10

    Hallo Urs,
    wir leiden hier darunter, dass immer wieder nur Teilaspekte betrachtet werden.

    Du bist nicht betroffen, das Du nach Artikel 3 h) der Verordnung 561ausgenommen bist:

    (so wie mein neues Projekt mit der Absetzkabine auf dem 6ter)

  • LKW Kofferausbau

    • Euro-Trotter
    • 5. Januar 2025 um 11:03

    Hallo Tobias,
    ein paar Anmerkungen zu Deinem Text:
    - Ich kannte Deinen Aufbau ja nicht und nahm an, er sei aus Stahlblech. Nun sagst Du, es ist GFH/Holz/GFK; das war mir ja nicht bekannt. Also planst Du am Ende ein Supersandwich aus 6 Schichten, von außen: GFK/Holz/GFK + GFK/PUR/GFK.
    - Die Fugen/Stöße mit Dampfsperrband zu machen ist ungewöhnlich. Warum nimmst Du nicht denselben Kleber oder Silikon ?
    - Eine absichtliche Kältebrücke zum Absaugen hört sich für mich komisch an.

    Mal abgesehen von allen Therorien drängt sich mir beim Lesen Deiner Texte eine Frage auf:
    Hast Du für dieses ungewöhnliche und anspruchsvolle Projekt auch die nötige handwerkliche Erfahrung ?
    Wenn NEIN, dann würde ich diese erstmal mit einfacheren Projekten sammeln, sonst besteht die große Gefahr, dass Du hier viel Lehrgeld zahlen wirst.
    Alternativ würde ich Dir in diesem Fall empfehlen, Dir jemanden an die Seite zu nehmen, der entsprechend Erfahrung hat, den Du dann natürlich bezahlen musst; preislich bleibt das aber im Rahmen. Auch ich habe dies beim Bau meines aktuellen Wohnwagens so gemacht, und die Entscheidung war goldrichtig: Die Behebung des beschriebenen Wasserschadens hätte ich als "Solo-Künstler" nicht bewältigt. Kontakt könnte ich herstellen (vorbeugend: Ich habe da keinen Profit draus !)
    LG Leon

  • LKW Kofferausbau

    • Euro-Trotter
    • 4. Januar 2025 um 21:57

    Hallo Tobias,
    ich habe nochmal über Deine Idee nachdenken müssen… Die Idee hat ja was und es spricht tatsächlich viel dafür:
    Wenn es klappt, dann wäre der Vorteil, Du musst die Plattenkanten nicht mit Aluwinkeln so verkleben, dass es statisch viel Belastung aushält, denn die Konstruktion hast Du ja bereits durch die Metallbox des LKWs. Und auch alles darunter ist fertig: Hilfsrahmen, Zwischenrahmen, was auch immer, uninteressant.
    Deine Aufgabe wäre lediglich an den Plattenkanten innen noch eine Nahtversiegelung zu machen.
    Spannend wird es nochmal an der Hecktür, denke ich: Da hast Du keine feste Wand ! Wie stellst Du Dir das vor ?

    Andere Frage: Hast Du mal über die Ausdehnungskoeffizienten Deines 4-schichtigen DoItYouSelf-Sandwich (Stahl/GKF/Schaum/GFK) nachgedacht ?
    Selbst bei GFK gibt es da Probleme, sodass bei starker Sonneneinstrahlung mit der Zeit Beulen auftreten, da das GFK sich anders ausdehnt also der Schaum darunter. Bei Stahl dürfte das Problem noch größer sein, oder !?
    Oder ist aufgrund dieses Arguments die formschlüssige Verbindung Deiner inneren GFK-Platten sogar die falsche Lösung, um genau das zu vermeiden ?
    Aber wenn man es nicht formschlüssig verbindet, wie will man dann Fenster und Türen einsetzen ?

    Das nochmal so als Ergebnis meines weiteren Brainstormings dazu.

    Wenn Du auf alle diese Fragen eine positive Antwort hast, dann würde ich tatsächlich nochmal nachdenken über die Idee:

    Das A&O ist halt die Frage,
    a) ob die LKW-Außenwand an sich plan genug ist (Toleranz ist die Auftragdicke des Klebers) und damit die passende Gegenfläche für eine GFK-Sandwichplatte bietet (die biegt sich wenig und dann nur auf größeren Längen)

    Wenn Du das bejahen kannst, dann kommt die zweite Frage:
    b) Wie schaffst Du es, dass die Wand bei der Verpressung nicht „abhaut“, also eine Beule nach außen bildet ?
    Da hilft nur von außen irgendwie gegenpressen.

    Wir haben zwar unseren Sandwichfußboden auch selbst repariert, obwohl namenhafte Hersteller sagten, der Wagen wäre damit Totalschaden.
    Wir hatten aber den großen Vorteil, dass es waagerecht war. So konnte wir von unten die gesamte Bodenplatte mit Holzplatten unterlegen, sodass sie auf der gesamten Fläche gerade gestellt war und dem Druck von oben stand hielt. Und von oben konnten wir sehr gleichmäßig soviel Sand draufhäufen, dass überall min. 20kg/m2 vorhanden war (ich glaube aber, wir hatten mehr).

    Aber Du kannst den LKW ja nicht auf die Seite legen, oder ?

    LG Leon

  • LKW Kofferausbau

    • Euro-Trotter
    • 4. Januar 2025 um 19:38

    Entschuldige, aber Du springst ja von einem Extrem ins Andere:

    Wer verlangt von Dir 75000€ für eine leere Box ?
    Welche Maße planst Du ?

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Euro-Trotter
    • 4. Januar 2025 um 15:15
    Zitat von Karsten61

    Ich könnte mir vorstellen weil er nicht ohne Tacho fahren möchte...

    Gruss Karsten

    Wär's nicht sinnig, stattdessen mal n normalen Tacho einzubauen ?
    oder ist das so schwierig ?

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Euro-Trotter
    • 4. Januar 2025 um 15:02
    Zitat von sieschonwieder

    Ich habe ein sonstiges Fahrzeug "nicht näher benannt"ohne Anhängerkupplung

    Zulassungsgform und nicht genutzte AHK haben keinen Einfluss auf die Rechtslage
    - Ersteres steht im Urteil 666
    - letzteres in den EU-Richtlinien, die ich vorher veröffentlicht habe.

    Die Frage ist, ob Du über 7,5t bist, und wenn JA, dann ob Du faktisch die Möglichkeit zum Gütertransport hast, also sowas wie größere Laderäume. Die Entscheidung darüber liegt allerdings im Ermessensbereich (disktuierten wir auch schon).

    Falls Du unter 7,5t liegt: Warum hast Du einen Fahrtenschreiber trotz ausschließlich privater Nutzung ?

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Euro-Trotter
    • 4. Januar 2025 um 12:32

    die 2,5t stehen in Verordnung 561/2006 Artikel (1) aa)
    Artikel 3 enthält dann die Ausnahmen.

  • LKW Kofferausbau

    • Euro-Trotter
    • 3. Januar 2025 um 22:34
    Zitat von holger4x4

    So eine Sandwichplatte ist stocksteif. Wenn der Koffer etwas krumm ist, dann wirst du die nicht überall gleichmäßig angedrückt bekommen. Vermutlich ist der Koffer da flexibler.

    genau das meinte ich !

  • LKW Kofferausbau

    • Euro-Trotter
    • 3. Januar 2025 um 22:32

    Ich kann Dir den Kleber Körapur 666/90 empfehlen. Ist ein Flächenkleber, der auch keinen hohen Anpressdruck benötigt. 20kg/m2 reichen. Der Anpresdruck soll aber gleichmäßig über die gesamte Fläche erfolgen. Der Klebstoff sollte mit einem Zahnspachtel aufgetragen werden (PDF anbei).

    Ich bin nicht sicher ob Du mich in Bezug auf das Ausbeulen richtig verstanden hast:
    Wie stellst Du sicher, dass die LKW-Wand, die Du gerade kleben willst, nicht nach außen ausweicht, d.h. ausbeult, sodass Dir dadurch der gleichmäßge Anpressdruck verloren geht ?

    Dateien

    TDS_Koerapur_666_deu.pdf 701,08 kB – 3 Downloads productattachments_files_k_o_koerapur_666_d_2015_06.pdf 297,64 kB – 0 Downloads
  • LKW Kofferausbau

    • Euro-Trotter
    • 3. Januar 2025 um 21:32
    Zitat von Tobias1991

    ich währe jetzt hingegangen und hätte 8 Spannstangen mit OSB Platten als Stempel genommen und gegen die andere Wand vom LKW gespannt. Geht ja nicht anders als bei einem Ständerwerk auch. Natürlich nur soviel Druck wie die andere Wand aushält.

    Zum Einen bezweifele ich, das Du mit 8 Stempeln und OSB-Platten auf der Fläche von von ca. 12m3 einen gleichmäßigen und hinreichend hlhen Anpressdruck hinbekommst.

    Darüber hinaus denke ich, dass bei Deiner Klebe-Methode der Gegendruck auf der Außenseite der innen angepressten Wände fehlt. Ich sehe vor meine geistigen Auge einen LKW, dessen Seitenwände bauchförmig nach außen gedrückt werden...
    Du müsstest quasi zwischen zwei Hauswände fahren, die einen Abstand von gut 2,5m haben, und das ausfüttern, damit Deine Außenwände nicht nach außen ausweichen.

    Das ist aber nur meine Einschätzung... Ich bin kein Sachverständiger (und selbst die irren oft). Vielleicht kriegst Du es ja hin...

    Deine zweiter Absatz mit Argumenten ist für mich schlüssig.

    anbei ein Foto von unserer "Sand-Presse" :D

    Bilder

    • IMG_4056.jpg
      • 418,75 kB
      • 1.200 × 1.800
  • LKW Kofferausbau

    • Euro-Trotter
    • 3. Januar 2025 um 19:21

    Hallo Tobias,
    wir haben den gleichen Lebensmodus, den Ihr plant, allerdings haben wir uns dafür einen Schaustelleranhänger komplett neu aufgebaut (der war bereits aus Sandwichplatten hergestellt), in dem wir seit einigen Jahren leben. Geplant ist aber auch eine absetzbare LKW-Kabine, um flexibler zu werden. Mehr zu unserem Projekt findest Du in den Vorstellungen.

    zu Deinen Fragen:

    Wir haben die aktuelle Box (geschlossen L=720cm) ohne Federlagerung auf einem luftgefederten Anhänger-Fahrgestell und das ist komplett o.k während der Fahrt auf der Straße; die Luftfederung schluckt Unebenheiten sehr gut weg (wenn sie richtig eingestellt ist, sonst nicht ! aber das ist eine eigene Geschichte).

    In Bezug auf Deine Frage nach der Nutzung von Sandwichplatten wie von Dir beschrieben schließe ich mich den Vorrednern an:
    Beidseitige Sandwichplatten zu verwenden in der Situation wäre eine ziemliche Verschwendung von Gewicht und Geld, da Du ja bereits eine Außenwand hast. Du bräuchtest also nur zweischichtige Sandwichplatten, die könnte man sich ja herstellen lassen. Aber Sandwichplatten sind auch nicht billig !

    Aber: Auch ich kann mir nicht vorstellen, dass es Dir gelingt, die Platten vollflächig mit der Außenwand zu verkleben.

    Wir haben das im Kleinen praktizieren müssen bei der Reparatur unserer Bodensandwichplatten, und es war ein echter „Aufriss“: Wir haben tonnenweise Sand auf die Deckschicht geschaufelt, um den Anpressdruck vor Ort zu erzeugen, den sonst die maschinelle Presse erzeugt. Wir willst Du sowas an einer senkrechten Wand mit so einer Fläche machen ?

    LG Leon

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Euro-Trotter
    • 1. Januar 2025 um 19:39

    Entscheidend für unser Thema hier ist m.E. die letzte Seite (also was für Recht erkannt wurde)
    und dort vor Allem die letzten drei Zeilen, also die Definition des Begriffes "Güterbeförderung"
    und davon widederum speziell die letzten 3 Zeilen:

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Euro-Trotter
    • 1. Januar 2025 um 17:19

    Hier schließt sich nun der Kreis:
    Der Auslöser dieser "Welle" war gerade ein höchstrichterliches Urteil aus dem Jahre 2023, wo genau diese Fragen vom EuGH beantwortet wurden (angerufen aus Schweden). Ich zitiere hier bewusst nicht, möge jeder bitte selbst vollständig lesen.

    Dateien

    EuGH Urteil 2023 661:21.pdf 110,65 kB – 5 Downloads
  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Euro-Trotter
    • 1. Januar 2025 um 15:30

    genau die Frage habe ich mir auch gestellt !
    Wo beginnt die Grenze einer "Güterbeförderung" ?

    aber wir reden nicht nur von Deutschland - das ist eine EU-Regelung !

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Euro-Trotter
    • 1. Januar 2025 um 14:45

    Wer Zeit und Lust hat, 80 Seiten zu lesen, für den stelle ich hier die offiziellen
    "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" zur Vefügung.

    Zu unserem Thema passt hier der Punkt 1.6 auf Seite 12
    (Anwendung der Sozialvorschriften auf Wohnmobile)

    Dateien

    Leitfaden_Rechtsvorschriften_BLRB.pdf;jsessionid=DF64AF29A41ACB43C86CF37208556754.pdf 556,99 kB – 0 Downloads
  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Euro-Trotter
    • 1. Januar 2025 um 13:29
    Zitat von Karsten61

    Evtl mal den Begriff und den Geltungsbereich der Sozialvorschriften betrachten...

    Falls Du da mit das FPErsG meinst, hast Du zwar Recht, das gilt für uns nicht, aber das hilft uns nichts. Die Fahrtenschreibervorschift trifft uns über §57b STVZO, die sich auf die Verordnung 165/2014 bezieht (die wiederum auf 561/2006).

    Ich verstehe die Frustration über das alles sehr gut, aber...
    Wieviele Meinungen (nicht von mir) brauchst Du noch, bist Du einsiehst ?
    oder bist Du erst überzeugt, wenn ein höchstrichterliches Urteil da ist ?

  • Einbau Gastankflasche - richtig informiert?

    • Euro-Trotter
    • 1. Januar 2025 um 13:14

    Habe gestern an der Tankstelle nachgeschaut:
    In Bezug auf die Nutzung von Autogas gilt in Spanien, dass es nur für motorische Zwecke verwendet werden darf.

    Bilder

    • Gas E.jpeg
      • 458,89 kB
      • 1.521 × 402
  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Euro-Trotter
    • 1. Januar 2025 um 12:01

    Ich persönlich kann die darin enthaltene Aussage zu reinen Wohnmobilen über 7,5 nicht nachvollziehen.

Registrierung

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen

Benutzerkonto erstellen

Spenden-Ziel

Jährlich (2026)

27,5 %

27,5% (137,50 von 500 EUR)

Jetzt spenden

Benutzer online

  • 7 Mitglieder und 1.536 Besucher
  • Rekord: 15.796 Benutzer (10. Oktober 2024 um 14:49)
  • Varioraner
  • Odi
  • willy
  • Ducato-Heere
  • Scharco
  • mafer
  • Thomas135
  1. Nutzungsbedingungen
  2. Datenschutzerklärung
  3. Impressum
Gefällt es dir hier? Dann bitte jetzt :)
Community-Software: WoltLab Suite™