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  2. Schuetze52280

Beiträge von Schuetze52280

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Schuetze52280
    • 8. Dezember 2024 um 17:21

    Zitat:

    "Ich möchte von Krabbe eine (kostenlose) rechtsverbindliche Aussage"

    Das stößt mir jetzt aber richtig sauer auf!!!X(

    Ich bin seit vielen Jahren in verschiedenen Foren unterwegs und habe dort immer kostenlose und selbstverständlich verbindliche Aussagen zu den Themen gegeben, die ich beherrsche und das sind einige! Weiterhin kann ich keinen Zwang auf andere ausüben, wenn sie keine Auskunft geben wollen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, sollte der Herr Krabbe sich hier mal melden, dass er unterscheidet zwischen

    A- so dahin gesagtes Geschwätz, kostenlos für das gemeine Volk

    B- verbindliche Aussagen gegen Bezahlung

    Ich vermute, wenn er sich hier meldet, dann ist er sich bewusst, dass er belastbare Aussagen von sich gibt, aber dafür keinen Lohn erhält, außer gleichartiger Hilfe in anderer Richtung. Das ist der Sinn eines Forums.

    Aber ich scheine mich geirrt zu haben und das Forum ist nichts für mich, weshalb ich euch nicht mehr belästige!

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Schuetze52280
    • 8. Dezember 2024 um 12:27

    Hallo mrmomba und Sven,

    wenn man meinen ersten Beitrag anschaut, ist es doch klar, was ich will, eine Antwort darauf, ob man einen zweiten Gaskasten nur zum Transport von zwei weiteren Flaschen bauen darf und ob es stimmt, dass man zusätzliche Flaschen nicht in der Garage ohne diese Maßnahme dauerhaft transportieren darf. Wenn hier viele antworten, die nicht mehr Kenntnisse haben als ich, dann kommen wir nicht weiter. Ich habe aber an anderer Stelle geschrieben, dass ich diesen Beitrag eröffnet habe, in der Hoffnung, Meister Krabbe nimmt meine Frage zur Kenntnis und antwortet. Ich denke schon, das er im Gegensatz zu mir und zu allen anderen deutlich mehr Ahnung hat. Aber obwohl ich ihn direkt angeschrieben habe, hat er noch nicht reagiert. Entweder ist er im Urlaub, krank oder will nicht. Keine Ahnung, muss ich halt warten. Und das ich in der Zwischenzeit euch artig antworte, ist doch selbstverständlich, auch wenn wir nicht weiter kommen. Und selbst wenn diese Unterhaltung nach eurer Einschätzung "kritisch/unnötig" ist, so geschieht sie doch freiwillig und höflich. Ansonsten, Sven, dein Satz verstehe ich nicht, wer oder was ist nicht unrealistisch? Meinst du damit, dass die meisten, die ich gefragt habe, wie auch ihr, gesagt haben, ich brauche keinen zweiten Gaskasten, es reicht, wenn die Flaschen ordentlich gesichert und verschlossen sind, dann dürfen weitere Reserveflaschen in der Garage transportiert werden? Wenn ja, dann kann ich nur dazu bemerken, dass noch keiner die gesetzliche Grundlage für diese Aussage nennen konnte, sondern sich auf Texte berufen, wo das so nicht drin steht. Ein Chef vom TÜV meinte sogar, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Also, nur weil er keinen Text kannte, wo drin steht, dass es verboten ist, hat er geschlussfolgert, es ist erlaubt. Meine umfangreiche Recherche sagt mir aber, der kennt nur nicht alle Texte. Denn so wie ich oben beschrieben habe, besteht ja tatsächlich eine Gefahr, wenn Flaschen ohne Trennung vom Wohnraum dauerhaft gelagert werden. Also, warten wir einfach ab.

    Herzlichen Gruß, Uwe

  • Gasdruckfeder berechnen

    • Schuetze52280
    • 8. Dezember 2024 um 09:51

    Hallo Peer,

    man kann das auch selber berechnen, wenn man alles kennt (Masse des Hubdaches, Hub des Daches, Kennlinie der Gasdruckfeder), ist es kein Problem. Man kann das Ganze auch zeichnen im Maßstab X und bekommt dann alle Werte durch einfaches Messen und ins Verhältnis setzen. Da die Gasdruckfeder in beiden Stellung unter einem Winkel auf das Dach wirkt, ergibt sich die tatsächliche Kraft auf das Dach nicht nur durch berechnen über Winkelfunktion, sondern auch durch ein simples gezeichnetes Dreieck, also die Schräge der Feder (Hypotenuse) und die Senkrechte auf das Dach(Kathete). Der Vorteil der Berechnung liegt darin, dass man schneller zur optimalen Variante kommt. Der springende Punkt ist nur, dass du neben deinen eigenen Werten die Kennlinie der Gasdruckfeder brauchst. Die hat der Hersteller. Deshalb ist es das Einfachste,, wenn du ihm deine Wunschwerte gibst, also Last, Hub und Kraft oben und Kraft unten einschließlich der möglichen Toleranz, damit Standardfedern genommen werden können und er macht den Rest kostenlos.

    Herzlichen Gruß, Uwe

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Schuetze52280
    • 8. Dezember 2024 um 09:09

    Hallo ihr drei, die noch einmal geantwortet haben, zuerst vielen Dank für eure Aktivität!

    Erlaubt mir trotzdem, meine Gedanken zu äußern, warum ich euch nicht folge.

    Der Gesetzgeber sagt klar, dass der Transport von Gasflaschen privat zwar bis 333 kg erlaubt ist, aber:

    - nur für den eigentlichen Transport ohne längere Unterbrechungen, also einladen, fahren, ausladen, nicht tagelang oder wochenlang im Auto lassen und damit gemütlich durch die Welt reisen, das ist definitiv verboten!

    - nur bei ausreichender Ladungssicherung

    - nur bei fest verschlossenen Flaschen mit Schraubkappe zusätzlich verschlossen und mit Kappe gesichert

    - nur bei ausreichender Belüftung, also Fenster offen, Lüftung auf größte Stufe

    Eine ganz andere Geschichte ist der Transport mit dem Wohnmobil! Natürlich könnte ich das Wohnmobil genau so nutzen wie ein Auto, was den reinen Transport betrifft.

    Ich fahre zum Baumarkt, hole mir sechs Flaschen, stelle sie in die Garage des Womo, sichere sie, sorge für Belüftung in meiner Fahrerkabine, fahre damit nach Hause und lade sie aus. Ich behaupte mal, dass wird kein Problem sein.

    Der springende Punkt ist aber, wenn ich die Flaschen nicht nur kurzzeitig "transportiere", sondern als Reserve längere Zeit in der WOMO-Garage belassen will. Ich fahre nicht nur, ich wohne im Mobil. Wenn jetzt eine Flasche etwas undicht ist, weil ich sie nicht ganz zugedreht habe und die Schraubkappe auch nicht ganz dicht ist oder weil das Ventil verschlissen ist und die Schraubkappe nicht ganz dicht ist, dann strömt ein klein wenig Gas aus und sammelt sich in der Garage, da sie normalerweise dicht ist. Leider hat aber die Garage bei mir (Weinsberg Pepper) eine Öffnung von der Garage zum Wohnraum, kann man durchfassen, ca. 40x30 cm und durch diese riesengroße Öffnung strömt das Gas zu meiner Nase, ausgerechnet, wenn ich schlafe oder lauert im Wohnbereich, bis ich den Gaskocher anzünde, um meinen Morgenkaffee aufzusetzen. Dann schlafe ich für immer ein oder es knallt etwas lauter. Deshalb sind die Flaschen in einem sogenannten Gaskasten untergebracht, der gasdicht zum Wohnraum ausgeführt ist und neben der Ladungssicherung eine Öffnung nach unten, draußen von mindestens 100 cm² pro Flasche hat.

    Deshalb ist es für mich nachvollziehbar vernünftig, keine Reserveflaschen in der Garage dauerhaft mitzuführen, auch wenn sie eine ausreichende Ladungssicherung hat. Die Flasche ist zwar gesichert, aber das Gas ist nicht sicher von mir getrennt. Aber, ich bin Laie und kann die Dokumente, die möglicherweise alles klar sagen, nicht einsehen, da sie nicht frei im Netzt verfügbar sind. Ich habe sie jedenfalls nicht gefunden. Deshalb hoffe ich auf eine Äußerung eines Spezialisten, der berufsbedingt einerseits Zugriff auf diese Dokument hat und andererseits Erfahrung mit der Umsetzung der Bestimmungen hat.

    Eure Wortmeldungen sind gut gemeint und sind eurer Meinung, aber ich will es verbindlich wissen.

    Ich wünsche euch ein schönes Wochenende, herzlichen Gruß, Uwe

  • Gasdruckfeder berechnen

    • Schuetze52280
    • 7. Dezember 2024 um 14:06

    Hallo Peer,

    ACE macht dir die Auslegung, du musst nur die Maße schicken. Kaufen kannst du ja woanders.

    Ihr Partner für Industriestoßdämpfer, Gasfedern und Schwingungstechnik | B2B Shop | ACE Stoßdämpfer GmbH | B2B Shop | ACE Stoßdämpfer GmbH

    Gruß, Uwe

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Schuetze52280
    • 7. Dezember 2024 um 12:43

    Hallo Sven,


    ich muss dich leider enttäuschen. Wenn ich dir alle aufzähle, die ich schon gefragt habe und das waren mehr als du aufzählst, dann würde eine Woche vergehen. Du findest keinen, der eine klare Antwort gibt, weil er sich dabei auf Gesetzte beruft! Ich wiederhole mal, was du findest, wenn du fleißig bist:

    Bei dem Transport einer Gasflasche im Wohnmobil oder -wagen ist ein Flaschenaufstellraum Pflicht, in dem die Flüssiggasflasche in aufrechter Lager entsprechend zu stellen ist. In Flaschenaufstellräume müssen Lüftungsöffnungen nach außen hin vorhanden sein.

    Welche weiteren Vorschriften zur richtigen Anordnung und Zugänglichkeit von Flaschenaufstellräumen gelten, können Sie dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 – "Flüssiggas-Anlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen-Betrieb und Prüfung" sowie der DIN EN 1949 – "Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen" entnehmen.

    Alle Vorgaben für den Einbau des Gaskastens entnehmen Sie dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen". Alle Vorgaben müssen exakt eingehalten werden, um eine Abnahme Ihres Campingheims zu erlangen.

    Des Weiteren ist die Maximalanzahl an befüllten Gasflaschen, die sich im Flaschengaskasten befinden dürfen auf 2 x 11 kg beschränkt. Hierbei sollten Sie jedoch auch die Stützlast Ihres Fahrzeuges beachten.

    Im Wohnwagen müssen Sie die Gasflasche während der Fahrt– anders als beim Transport im PKW – nicht von den Gasverbrauchern abklemmen.

    Demnach ist es nicht verboten, Geräte wie die Gasheizung oder den Gaskühlschrank während der Fahrt zu nutzen, wobei entsprechende Bedingungen einzuhalten sind.

    D.h. die Flüssiggasanlage muss mit einer speziellen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Ersatzflaschen dürfen jedoch nur zugedreht und mit einer Ventilschutzkappe versehen, transportiert werden.

    Weiterhin gibt es das Problem, daß das Arbeitsblatt G 607 ca. 100 Euro kostet und du den Hinweis findest, dass es zurückgezogen wurde.

    Weiterhin gibt es die Festlegung, dass du max. 333 kg transportieren darfst.

    Weiterhin gibt es die Möglichkeit, einen Z.B. 200 Litertank ins Wohnmobil einbauen zu lassen.

    Also die Aussage, das max. 22 kg Gas in einem Wohnmobil transportiert werden dürfen, wie oben geschrieben, kann nur Unsinn sein!

    Nirgendwo steht, ob es erlaubt ist, einen größeren Gaskasten einzubauen (wo also auch drei oder vier Flaschen reinpassen oder einen zweiten, der nur dem Transport dient.

    D.h. alles, was du als Laie findest, ist widersprüchlich und unvollständig. Und genau das erfährst du, wenn du alle deinen Leute fragst, die du als "fachkompetent" einstufst.

    Selbst die Dame, die sich demnächst mit ihren Amtskollegen vom Europaparlament treffen wollte, um die Vorschriften zum Flüssiggas zu bearbeiten, die dann für alle deine Leute verbindlich sind, gab keine Antwort, wollte aber dieses Problem dort zur Diskussion stellen. Vielleicht bekomme ich im neuen Jahr einen Antwort.

    Also nochmals meine Fragen: "A-Darf man einen zweiten Gaskasten einbauen, B-muss der abgenommen werden, wenn darin nur Flaschen zum Transport stehen?"

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Schuetze52280
    • 7. Dezember 2024 um 09:35

    Hallo Mrmomba,

    das wäre eine Dieselheizung für ca. 600 Euro Komplettset zum Einbauen, haben wir aber abgewählt. Ich nehme die zusätzlichen zwei Flaschen in einer zusätzlich eingebauten Kammer und das Problem ist kostengünstig gelöst.

    Leider gibt es keine Möglichkeit, den Experten für Gasinstallation anzusprechen.

    Übrigens, wir waren jetzt von Freitag bis Mittwoch in der Schweiz und eine 11 kg Flasche war alle, also nicht einmal eine Woche bei um die Null Grad in der Nacht und 5-7 am Tag. Versorgt wird mit der Flasche die Heizung und das Kochfeld am Stellplatz und zusätzlich der Kühlschrank während der Fahrt, was immerhin 2000 km sind. Meine Frau braucht zwischen 20 und 30 Grad.

    Herzlichen Gruß, Uwe

  • Wollte guten Tag sagen

    • Schuetze52280
    • 26. November 2024 um 14:41

    Hallo Picco,

    also, ich nutze zwar AUTOCAD nicht, aber es soll gehen, eine STL erzeugen. Wenn du Näheres wissen willst, dann empfehle ich die Seite http://www.cad.de und dort findest du für alle CAD-Systeme die richtigen Experten, die du fragen kannst, woran das liegt, das du mit deinem Autocad keine STL erzeugen kannst. Hier der Link.

    Erzeugen von STL-Dateien aus Körpern (Autodesk/Rund um AutoCAD) - Foren auf CAD.de

    Herzlichen Gruß, Uwe

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Schuetze52280
    • 25. November 2024 um 16:03

    Hallo Stefan,

    die Flasche hält bei dir vielleicht zehn Wochen, aber das hat nichts mit der Nutzung bei uns zu tun. Da ist eine Flasche in zwei Wochen alle! Ein Füllen der normalen Flasche aus Deutschland ist in Deutschland verboten. In anderen Ländern mal so, mal so, aber wenn, dann illegal! Gefüllt dürfen nur Flaschen, die einen festen Füllstutzen am Wohnmobil haben und dafür ausgelegt sind, also Technik haben, die bei 80% abriegelt. Thema "Flasche darf nicht voll gemacht werden!"

    Herzlichen Gruß, Uwe

  • Wollte guten Tag sagen

    • Schuetze52280
    • 25. November 2024 um 11:13

    Übrigens, Picco, du hast einen perfekten Scanner, nämlich deinen 3D Drucker!

    Wie funktioniert er?

    Du besorgst dir einen Mikroschalter mit Taster und einer Kugel an der Spitze, gibt es bei CONRAD oder Amazon.

    Den befestigst du an deinem Druckkopf so, dass er nach unten übersteht. Wenn du jetzt ein Objekt auf deinen Drucktisch legst und provisorisch so befestigst, dass es nicht verrutschen kann, dann kannst du mit der Steuerung deines Druckers jeden Punkt, der dich interessiert, anfahren und du weißt, welches Maß du verfahren musstest. Das Objekt darf ja nicht größer sein als was du später drucken willst.

    Wie kriegst du nun dein Armaturenbrett in den Drucker? Da machst du einen Gipsabdruck, den Gips anrühren, in eine Gefrierbeutel oder ähnliches schütten, den verschlossenen Beutel auf die Stelle lege, die du bedecken willst und hart werden lassen und danach auf den Tisch des Druckers legen. Wenn du dich in der Programmierung des Druckers auskennst, also G-Befehle selber schreiben, dann kannst du dir das mühselige manuelle Anfahren sparen, dann fährt das Programm selbständig alle Punkte ab. Du hast dann also eine 3D-Meßmaschine.

    Aber wie gesagt, wir wissen zu wenig und vorher genau überlegen, wie der Istzustand ist, erspart manchmal viel Arbeit.

    Herzlichen Gruß, Uwe

  • Wollte guten Tag sagen

    • Schuetze52280
    • 25. November 2024 um 10:26

    Hallo Sven, du meinst sicher Picco, welches Mobil er hat, aber auch deine Hinweise sind möglich.

    Herzlichen Gruß, Uwe

    Übrigens, Picco, in Freecad kriegst du auch deine STL problemlos mit exportieren.

    Gruß!

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Schuetze52280
    • 25. November 2024 um 10:15

    Hallo Junior, es kann sein, du hast Recht, das würde mich sehr freuen, aber, so wie ich das lese, was zugänglich ist und leider sind die entscheidenden Bestimmungen nicht ohne einen Salär von ca. 100 Euro zugänglich, ist es nicht erlaubt, zusätzlich weitere Flaschen im Wohnmobil zu transportieren. Aber, ich bin Laie auf dem Gebiet und du sicher auch. Deshalb suche ich verzweifelt einen Fachmann, der das als Gutachter macht und sagen kann, was tatsächlich erlaubt ist. Sei mir also nicht böse, wenn ich nicht auf dich höre, obwohl es nett gemeint ist. Hab vielen Dank für deine Bemühungen.

    Hallo Holger,

    natürlich hast du Recht, das ist nicht ganz einfach. Manche sind strenger, manche laxer. Ganz zu schweigen von der konkreten Person, die sich dann vor dir hinstellt und behauptet, in seinem Land ist es so und er hat nicht recht, aber das nützt dir nur etwas, wenn du mehr weißt als er. Ich habe da schon die tollsten Sachen erlebt. In Deutschland und im Ausland.

    So wie wir hier spekulieren, macht es die ganze Welt!

    Also, auch dir vielen Dank für die Wortmeldung, herzlichen Gruß, Uwe

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Schuetze52280
    • 25. November 2024 um 08:36

    Danke, Picco, das ist auch meine Hoffnung, genau wegen diesem Mitglied bin ich dem Forum überhaupt beigetreten!

    Was "Nunmachmal" betrifft, wundert es mich, warum er sich diesen Nick gegeben hat, gerade das Machen in allen Varianten bringt ja z.B. genau diese Fälle hervor, die er nicht akzeptieren möchte. Ich möchte in eine Gegend fahren, wo die nächste Gelegenheit zum Tausch der Flaschen 500 - 1000 km weg ist. Und dort möchte ich acht Wochen stehen bleiben. Mit zwei Flaschen und dann "Nunmachmal"??? Den Tank für viel Geld will ich nicht "Nunmachen", ich will vier Flaschen "machen".

    Also keinen Stress, warten wir weiterhin auf eine Äußerung eines Fachmannes, ob es dafür eine technische Lösung gibt.

    Grüße Euch alle!!! herzlich und lasst uns freudig weiter machen, Uwe:)

  • Wollte guten Tag sagen

    • Schuetze52280
    • 25. November 2024 um 08:23

    Guten Morgen, Picco,

    "im AutoCAD kenn ich mich schon aus. Aber darauf kann ich halt nicht die benötigten Dateien exportieren, "

    was meinst damit, welche Dateien?

    Was deine Frage mit der Armaturenbrettabdeckung betrifft, du willst die Geometrie, die leider nicht simpel ist, erfassen?

    Ganz einfach, so, wie es unsere Vorfahren im Bootsbau oder anderen Gewerken gemacht haben ohne Scanner.

    Z.B. legst du auf das Teil eine gerade Leiste mit Markierungen in festen Abständen (alle 10 mm ein Strich), dann misst du die Entfernung an jedem Strich zur unbekannten Kontur.

    Das machst du am Anfang der Kontur. Dann verschiebst du die Leiste seitlich um einen festen Betrag, also Z.B. wieder 10mm und wiederholst das Spiel.

    Dadurch hast du ein Raster von Punkten über die ganze Fläche. Mit diesen Punkten kannst du im CAD eine Fläche erzeugen und einen Körper, der dann je nach Messgenauigkeit relativ satt auf deiner Kontur liegen sollte.

    Zweite Möglichkeit: Es gibt im Internet zahlreiche Varianten von Konturlehren. Damit kannst du wieder nur eine Linie messen, aber bequem. Wichtig ist dabei nur, dass die Konturlehre an den beiden Enden eine Auflage benötigt, die nicht verschoben werden darf. Verschoben wird dann nur die Konturlehre seitlich auf diesen zwei Auflagen, um die nächste Kontur zu messen.

    Dritte Möglichkeit: du baust dir eine Konturlehre selber, die ohne Verschieben gleich alle Punkte anzeigt, Z.B. du kaufst nicht eine, sondern vier oder sechs.

    https://amzn.to/413q4QR

    Vierte Möglichkeit: Deine neue Auflage muss ja nicht an allen Punkten auf dem Armaturenbrett aufliegen, sondern nur an mindestens drei. Wenn der Rest deiner neuen Auflage stabil ist, geht es auch.

    Du druckst also eine Auflage mit drei oder etwas mehr stiften, die alle gleich lang sind und kürzt sie dann solange, bis es nicht wackelt und passt.

    Vierte Möglichkeit: Eine Handy-App, Z.B. MagiScan

    Leider kenne ich deine Kontur nicht, manchmal ist es auch besser, man schaut genau hin, braucht man wirklich die ganze Kontur? Deine Auflage muss ja auch befestigt werden, wie soll das geschehen, ich weiß einfach zu wenig von deinem Fall um alle Möglichkeiten zu erkennen. Wenn du ein Foto hättest und eine Handskizze, wie die Auflage aussehen soll, welche Funktion sie haben soll usw., dann können wir weiter reden.

    Bis dahin herzlichen Gruß, Uwe :)

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Schuetze52280
    • 24. November 2024 um 16:37

    Das ist nicht richtig!

    Dein Blatt gilt nur für Transport!

    Wohnmobile dienen aber nicht nur dem Transport, sondern dem Wohnen/Schlafen und deshalb ist es verboten!!! Gasflaschen zusätzlich in der Garage zu haben.

    Die Frage wäre lediglich, warum ist es verboten, einen zweiten Gaskasten einzubauen, denn nur wenn die Flaschen wie im Gaskasten untergebracht sind, ist eine Gefährdung beim Schlafen ausgeschlossen. Allerdings, ich bin kein Experte, deshalb hoffe ich ja, dass sich ein richtiger Experte meldet, der z.B. beruflich Gasanlagen abnimmt.

    Herzlichen Gruß, Uwe

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Schuetze52280
    • 24. November 2024 um 14:51

    Hallo Holger,


    das ist definitiv nicht erlaubt, Gasflaschen ganz normal wie Gepäck, wenn auch mit Ladungssicherung in der Garage zu transportieren, da die Garage nicht gasdicht zum Wohnraum abgetrennt ist. Außerdem fehlt die Öffnung nach unten, mindestens 100 cm² groß, aber selbst dann ... und genau deshalb frage ich, warum ist das nicht erlaubt?


    Hallo Nunmachmal,

    Gas gibt es nicht an jeder Ecke, sondern nur, wenn du bereit bist, zusätzlich eine fremde Flasche zu mieten, weil deine deutsche Flasche nicht überall getauscht wird und was passiert dann mit der fremden Flasche, die in Deutschland wieder keiner haben will?

    Deswegen gibt es ja Leute, die sich einen Tank einbauen lassen, der mit Adapter fast überall an Tankstellen gefüllt werden kann. Das ist mir aber zu teuer.

    Also, auch euch beiden einen schönen Sonntag! :)

  • Wollte guten Tag sagen

    • Schuetze52280
    • 24. November 2024 um 14:43

    Gut, Holger, dann melde dich, wenn es soweit ist.

    Schönen Sonntag noch :)

  • Wollte guten Tag sagen

    • Schuetze52280
    • 24. November 2024 um 11:18

    Hallo Holger,

    vielen Dank für deine Begrüßung, bei welchen Teilen bist du mit deiner Kunst am Ende, vielleicht kann ich dir helfen?


    Hallo Michael,

    auch dir Dank für deinen Gruß. Na, dann schauen wir mal, was möglich ist!

    Herzlichen Gruß euch beiden, Uwe

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Schuetze52280
    • 24. November 2024 um 11:14

    Hallo Freunde,

    ich führe mal an, was ich weiß zu der Frage, wieviel Propangasflaschen im Wohnmobil sein dürfen.

    Im Gaskasten (vom Hersteller vorgesehener Raum für den Transport und den Anschluss der Gasflaschen für Kühlschrank, Heizung und Herd.) dürfen nur zwei Flaschen aufbewahrt werden.

    Es ist erlaubt, max. 333 kg Propan privat ohne Kilometerbegrenzung zu transportieren unter Beachtung verschiedenster Hinweise.

    Es ist möglich, zusätzlich zu dem Gaskasten mit seinen zwei Flaschen einen Tank für Propan unter das Fahrzeug zu befestigen, der auch 200 Liter beinhalten kann.

    Die Menge an Gas ist also im Camper definitiv nicht auf die zwei Flaschen begrenzt!

    Wieso ist es nicht erlaubt, einen zweiten Gaskasten zu installieren, der technisch die gleichen Eigenschaften hat wie der originale und nur zur Aufbewahrung zweier zusätzlichen Flaschen gedacht ist?

    Wie ist eure Meinung/Kenntnisse dazu?

    Bin gespannt auf Antworten, herzlichen Gruß, Uwe

  • Wollte guten Tag sagen

    • Schuetze52280
    • 24. November 2024 um 10:02

    Hallo, liebe Campingfreunde,

    ich bin Rentner und fahre einen Weinsberg Pepper, also eigentlich kein Bau in dem Umfang, wie die meisten hier achtenswerter Weise sich trauen, sondern nur einer, der an dem Mobil einige Änderungen vornehmen möchte und dazu gerne eure Hinweise und Erfahrungen nutzen möchte. Natürlich habe ich auch einige Kenntnisse, die ich gerne zur Verfügung stelle. Beruflich komme ich aus dem Bereich Maschinenbau und betreibe hobbymäßig den 3D-Druck mit eigener Gestaltung der Modelle. Also lasst uns schauen, ob wir uns ergänzen können.

    Herzlichen Gruß, Uwe

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