Das nennt sich unverschuldete Säumnis und ist mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus der Welt zu schaffen. Jedes Verwaltungsverfahren wird mit so einem Antrag dann so zurückversetzt, als hätte man den Brief rechtzeitig geöffnet.
Sagte jemand, dass es ofW einfacher ist?
Gruß Matthias