In der Haftpflicht spielt das so gut wie keine Rolle. Lediglich bei Vorsatz kann die Versicherung Rückgriff auf Halter und Fahrer nehmen, aber der Unfallgegner erhält immer erst mal seinen Schaden ersetzt.
Bei der Vollkasko also eigenem Schaden kommt es darauf an, ob leichte (Vs. zahlt) oder grobe Fahrlässigkeit (Vs. kürzt) oder Vorsatz (Vs. zahlt nicht) vorliegt. Die Vs muss also beweisen, dass der Fahrer das KFZ bewegt hat, obwohl er wusste (oder hätte wissen müssen), dass das Kfz verkehrsunsicher war. Das dürfte bei nicht offensichtlichen Mängeln nicht ganz einfach sein.
Mit einer Plakette, egal wie bunt, hat das nichts zu tun, da es im Ausland auch keine schuldhafte Überziehung der HU-Frist gibt.