• Hallo

    Nächste Woche werde ich wohl (m)einen Pickup mit Kabine abholen.
    In der Kabine sind auf den Längsbänken Sitze eingetragen. da das Baujahr 89 ist, leider ohne Gurte. Nun möchte ich für unsere 2 Kids Beckengurte nachrüsten.
    Frage : Wird das den TÜV-Prüfer irgendwann mal interessieren, da die Gurtaufnahmen nat. nicht geprüft sind ?

    Danke für die Tipps

    Matze

    Gruss

    Matze

  • Hallo Matze,

    normal wird es ihn wohl bei dem Bj.89 nicht interessieren....
    doch wenn man an einen richtigen Prüfer kommt schon.

    denn wenn keine Gurte drin sind, ist es bei dem Baujahr. Ok!
    aber wenn welche eingebaut sind muss auch alles 100% richtig sein!

    aber ob das jemals geprüft wird, ist fraglich.......

    Du kannst Sie ja vor der Prüfung immer abbauen....

    Gruß achim

  • Hallo Matze,
    Das mit den Gurten wird ein Problem..... Ich habe bei meiner Kabine entsprechende Gurte eingebaut mit der Idee dort zwei Sitzplätze eingetragen zu bekommen. TÜV - Sitze werden nur dann eingetragen wenn vom Fahrzeughersteller eine Freigabe erfolgt....????!!!!! :oops:
    Ergebnis, keine Sitze im Aufbau eingetragen. dafür einen dritten im Führerhaus auf meine Aussage "ich bau da nen Sitz ein"
    mfG Horst

    meine Enkel sind goldiger als Deine !!!

  • Vor 1992 ist es egal, längs in Fahrtrichtung sind sowieso keine Gurte Pflicht.
    Wenn sie vernünftig mit dem Fahrzeug verbunden sind, ist das OK
    ZB unter dem Kabinenboden ein ordentliches Flachbandeisen an das die Gurte mitverschraubt werden.....wurde so auch immer abgenommen.


    Nach 1992 (Tag der Erstzulassung) sind die vom Fahzeughersteller vorgesehenen Gurtanbindungen vorgeschrieben, oder ein Bank mit integrierten Gurten die ein TÜV Gutachten über die Festigkeit besitzt, oder
    usw.
    Wichtig ist die Gurtbefestigung.Sind die original Gurtbefestigung in einem
    Kastenwagen vorhanden, kann nach wie vor eine Holzkiste als Bankkonstruktion verwendet werden.

  • @Christianus

    So in etwa hatte ich das vor. Es würde sogar gehen den Zwischenrahmen mit einzubeziehen, d.h. das Flacheisen befindet sich noch unter dem Selben.

    Wenn mal ein Prüfer nach innen schaut - es ist eine Vollabnahme nötig - erzähl ich ihm das das schon immer so war. :wink:

    Gruss

    Matze

  • Hallo Matze
    Bei dem Baujahr würde er Dir die Sitzplätze sogar eintragen, sind sie aber schon :lol::lol::lol:
    Der guckt doch auch bei einer Vollabnahme nicht in die Kabine, der schaut sich das Auto und bestenfalls die Gasprüfung an.

    Machst Du das so ordentlich das Deine Kinder sicher sind, wird auch der Prüfer glücklich sein.

  • Hi,

    in meinem alten Karmann waren auch Längssitze. Ich habe dort für die Kids Beckengurte eingebaut, was dem TÜV völlig egal war, solange man sich damit nicht verletzen/strangulieren konnte.

    Es hat sich aber nach einiger Zeit herausgestellt, dass das System Schrott ist. Die Gurte schränken die Bewegungsfreiheit (in Sitzrichtung gesehen) nach vorn, d.h. zur FzMitte ein (natürlich) und nutzen beim Bremsen eigentlich nichts, da die Kinder beim Abbremsen in Fahrtrichtung gedrückt werden und der Gurt dann in die Körperseiten schmerzhaft einschneidet.

    Das kann man nur vermeiden, wenn die Kinder mit der Schulter an ein Möbelteil gelehnt sitzen. Dann braucht man aber eigentlich keinen Gurt mehr :wink:

    Also habe ich damals alle Bänke ausgebaut und mir von Reimo zwei gegenüberstehende Sitzbänke für je 2 Leutchen gekauft. In Fahrtrichtung wollte der TÜV dann 3Punktgurte und entgegen der Fahrtrichtung Beckengurt. Beides war im jeweiligen Sitz schon integriert. Die waren aber ein teurer Spass.

    Gruß

    Andreas

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