Hallo liebe Paketkoffer Gemeinde,
wie habt Ihr den Paketkoffer zugelassen?
Wohnmobil oder weiterhin als LKW?
Gruß vom Hunsrück
kistenfranz
Hallo liebe Paketkoffer Gemeinde,
wie habt Ihr den Paketkoffer zugelassen?
Wohnmobil oder weiterhin als LKW?
Gruß vom Hunsrück
kistenfranz
Wohnmobil. Damit war bei mir die versicherung 85% günstiger. Ich zahle jetzt 182,. im jahr. (HDI womotarif /82ps)
Moin,
und wie hoch ist die Steuer?
Fröhliche Grüße
JmE
Der wagen aus meinem avatar, 2,2l hubraum mit gelber plakette und 3500kg:
steuer als womo 320,.
steuer als lkw 210,.
hier lässt sich das alles berechnen: http://www.kfz-steuer.de
ich hab mir den wagen, beim umschreiben auf wohnmobil, gleich auf 3t ablasten lassen, dann ist die steuer etwas günstiger. Mit sämtlichen einbauten hatte ich nicht mal 2500kg auf der waage.
Ich habe mein odimobil auch nach dem Umbau von LKW auf WoMo umschlüsseln lassen, weil die Versicherungsersparnis bei mir höher war als die höhere Steuer...
Steuer:
(Bremer / T1 mit Schadstoffklasse: S1)
Versicherung:
(Kosten bei SF0 (100%) mit Teilkasko und 150€ SB)
Allerdings hat Christopher mich darauf aufmerksam gemacht, evtl. zu versuchen, nur sich versicherungstechnisch besser zu stellen. Keine Ahnung, ob das geht, aber bei mir hat sich nach der Umschlüsselung das Finanzamt gemeldet und wollte weitere Nachweise, dass es sich wirklich um ein WoMo handelt (Besichtigung bzw. Fotos)
Das habe ich brav gemacht, war aber Quatsch, denn zu meinem Nachteil! Danach "durfte" ich dann mehr Steuern zahlen. Evtl. kann man steuerlich ein LKW bleiben und für die Versicherung ists ein WoMo? Hat das jmd. so? Werde ich wohl nicht rückgängig machen können...
Hallo,
also mein Sprinter ist noch ein LKW, mit der Schadstoffklasse S1
Bei mir kann ich mir nur überlegen wem ich mehr Zahlen will, Versicherung oder Staat.
Die Versicherung für eine LKW geht nach der Nutzlast. Da ich auch über 1000KG Nutzlast hatte wollte die Versicherung von mir auch an die 1000€ habe.
Habe dann mein FZG auf 3330Kg ablasten lassen und schon wollte die Versicherung nur noch ca 450€ haben.
Darum spare ich mir den Stress mit dem Umschreiben lassen.
Wenn Sich an den Preisen was ändert kann ich es mir ja noch überlegen.
Ich wollte mich mal mit einer Frage dranhängen:
Darf ich mein Fahrzeug als LKW angemeldet belassen, auch wenn ich Innen schon eine Womo-Ausstattung habe?
Ich habe so etwas im Hinterkopf, dass ein solches Fahrzeug für das Finanzamt dann automatisch ein Womo ist, selbst wenn der TÜV nichts offizielles ausgestellt hat.
Sogar von einer Einstufung als PKW eines LKWs habe ich schon gelesen, wenn das Fahrzeug offiziell weder als Womo gilt, noch die Erfordernisse für einen LKW erfüllt (weil die Ladefläche so nicht mehr existiert).
Weiß da jemand etwas genaueres?
Gruß
Jürgen
Zitat von JogibärIch wollte mich mal mit einer Frage dranhängen:
Darf ich mein Fahrzeug als LKW angemeldet belassen, auch wenn ich Innen schon eine Womo-Ausstattung habe?
Ich habe so etwas im Hinterkopf, dass ein solches Fahrzeug für das Finanzamt dann automatisch ein Womo ist, selbst wenn der TÜV nichts offizielles ausgestellt hat.
Sogar von einer Einstufung als PKW eines LKWs habe ich schon gelesen, wenn das Fahrzeug offiziell weder als Womo gilt, noch die Erfordernisse für einen LKW erfüllt (weil die Ladefläche so nicht mehr existiert).Weiß da jemand etwas genaueres?
Gruß
Jürgen
Es gibt da viele Möglichkeiten, welche sich meines Erachtens beim Womo nicht rechnen, da in der Regel unter vergleichbaren Umständen das Womo billiger ist.
Ich kenne da jemanden der an seinem Smart breite Reifen drauf gemacht hat. Er ist brav zum TÜV gefahren und den Umbau prüfen lassen. Die Umschreibung auf dem Landratsamt hat er nicht gemacht, da ihm sonst der Steuerbonus gestrichen worden wäre. Bei Polizeikontrollen reichte immer der Prüfbericht.
Bei Womo ist es ja anders herum, da wie gesagt das Freizeitmobil mit eventuellem 2.Wagenbonus, billiger wie ein LKW ist.
Wenn es jemand schafft, steuerlich einen LKW mit 100kg Nutzlast zuzulassen und dafür eine Versicherung als Wohnmobil mit 2.Wagenbonus bekommt, ist er bis zum ersten Schadensfall der King. Den ganzen Ärger wegen umgerechnet einer Tankfüllung
Gruß Nunmachmal
Hallo Jogibär,
die KFZ Steuer wird nach dem Eintrag im KFZ Brief bzw. KFZ Schein
vom Finanzamt berechnet.
Veränderungen bei Umschreibungen leitet die Zulassungsstelle
dem Finanzamt weiter.
Laut TÜV bin ich jedoch nicht verpflichtet das Fahrzeug,
wenn es ausgebaut ist, als Wohnmobil umzuschreiben.
Gruß vom Hunsrück
kistenfranz
Danke für eure Antworten!
Ich wollte nächstes Jahr (wenn ich denn mit dem Ausbau fertig werden sollte) erstmal mit der Umschreibung warten. Mein Sprinter ist von 2006 mit Euro 3.
Die Regierung hat ja schon einmal die Womos mit schlechterer Schadstoffklasse (rückwirkend) höher besteuert. Ich glaube, das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Bei den Lkws habe ich das Gefühl, sei man gnädiger (wohl um Unternehmen nicht zu schaden).
Gruß
Jürgen
Mich hätte eben interessiert was das FA macht, wenn man das Fzg. ihnen nicht vorführt bzw ihnen keine Bilder vom Umbau zuschickt, nachdem man es vom Landratsamt/TÜV hat umschlüsseln lassen!
Da die Umschlüsselung vom Landratsamt ans FA weitergehen wird hat das FA sich zumindest bei mir gemeldet und wollte seinerseits nochmals überprüfen, ob es sich um ein Womo handelt. Habe ihnen brav Bilder geschickt und durfte danach mehr Steuern zahlen. Doch was passiert, wenn man dem FA keinen Nachweis erbringt, dass es sich um ein Womo und nicht mehr um ein LKW handelt?
Zitat von OdiMich hätte eben interessiert was das FA macht, wenn man das Fzg. ihnen nicht vorführt bzw ihnen keine Bilder vom Umbau zuschickt, nachdem man es vom Landratsamt/TÜV hat umschlüsseln lassen!
Bei mir war das überhaupt kein Problem. Das Finanzamt glaubte dem Landratsamt bzw. TÜV. Und das seit 5 Umbauten und 30 Jahren!
Ist halt doch etwas ländlicher bei uns!
Gruß
Herby
Zitat von Odi
Da die Umschlüsselung vom Landratsamt ans FA weitergehen wird hat das FA sich zumindest bei mir gemeldet und wollte seinerseits nochmals überprüfen, ob es sich um ein Womo handelt. Habe ihnen brav Bilder geschickt und durfte danach mehr Steuern zahlen. Doch was passiert, wenn man dem FA keinen Nachweis erbringt, dass es sich um ein Womo und nicht mehr um ein LKW handelt?
Hallo,
der ganze Krempel mit der Vorführung beim FA oder der Anforderung von Fotos liegt an etwas anderem, nämlich dass die Voraussetzungen für die Zulassung als WoMo andere sind als die für die Versteuerung als WoMo. Für das FA brauche ich zusätzlich zu den "üblichen" Voraussetzungen (die ja schon der TÜV für die Zulassung geprüft hat) noch mindestens 170 cm Innenhöhe im Bereich der Küche. Wenn sich aus den Daten des Landratsamts Informationen betreffs die besagte Mindest-Innenhöhe ergeben, wird das FA die WoMo-Eigenschaft übernehmen. Wenn nicht, wird es nachfragen. Wenn man keinen Nachweis erbringt, wird das FA von unter 170 cm Innenhöhe ausgehen und Auto als PKW versteuern.
Hier ein Link zu dem Thema :http://www.hmdf.hessen.de/irj/HMdF_Inter…7415f07cb080bed
Bitte beachten : Die Info "Zulassung als WoMo" kommt sowieso vom Landratsamt. Das FA weiss also auf jeden Fall, das das Auto kein LKW mehr ist.
Gruß
Lutz
@armin
Ich denke mal das ist so nicht richtig , dein Fahrzeug erfüllt alle Vorraussetzungen für ein Wohnmobil (170cm) Stehhöhe vor der Küche , Wohneinrichtung , Schlafplatz etc. aber das ist Hessen.
Vielleicht sollte das Wohnmobil mal einen Zulassungstechnischen Ausflug in die Pfalz machen....
Kannst du das mal an Zahlen festmachen ?
TS
Moin Jungs,
das mit den 170cm ist mMn nicht mehr aktuell.
Unter diesem Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/BJNR005090927.html
findest Du das Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Das Gesetz wurde wohl im Zuge der EU-Harmonisierung geändert.
Unter anderem ist §2 geändert worden. Da sind die Absätze 2a bis 2c gestrichen worden.
In Absatz 2b stand das mit der Höhe von 170cm vor Spüle und Kocher.
Beste Grüße
Michi
Zitat von LutzTAlles anzeigen
Hallo,
der ganze Krempel mit der Vorführung beim FA oder der Anforderung von Fotos liegt an etwas anderem, nämlich dass die Voraussetzungen für die Zulassung als WoMo andere sind als die für die Versteuerung als WoMo. Für das FA brauche ich zusätzlich zu den "üblichen" Voraussetzungen (die ja schon der TÜV für die Zulassung geprüft hat) noch mindestens 170 cm Innenhöhe im Bereich der Küche. Wenn sich aus den Daten des Landratsamts Informationen betreffs die besagte Mindest-Innenhöhe ergeben, wird das FA die WoMo-Eigenschaft übernehmen. Wenn nicht, wird es nachfragen. Wenn man keinen Nachweis erbringt, wird das FA von unter 170 cm Innenhöhe ausgehen und Auto als PKW versteuern.
Hier ein Link zu dem Thema :http://www.hmdf.hessen.de/irj/HMdF_Inter…7415f07cb080bed
Bitte beachten : Die Info "Zulassung als WoMo" kommt sowieso vom Landratsamt. Das FA weiss also auf jeden Fall, das das Auto kein LKW mehr ist.
Gruß
Lutz
Wenn die Alternative bei einer Umschlüsselung zum SoKFZ Wohnmobil vom FA aus nur noch Wohnmobil oder PKW heißt, macht es ja wieder Sinn, dass man nachweisen muss, dass man die aktuell gültigen Anforderungen an ein Wohnmobil erfüllt. Denn wenn mein odimobil als PKW versteuert werden würde müsste ich wohl ca. 750€ zahlen
Übrigens wollte bei einem Bekannten mit ausgebautem Postkoffer der TÜV sein bisher als LKW zugelassenen Postkoffer zwangs umschlüsseln als SoKFZ Womo. Er wollte ihn nur ablasten und der TÜV meinte es wäre kein LKW mehr.
Am meisten Ärger erspart man sich wohl, wenn man solange es geht als LKW fährt...
Der Paketkoffer müsste als LKW Güterfernverkehr versichert werden, da bekommst du eine Rechnung von der Versicherung das es dir die Tränen in die Augen treibt. Sonntags mit Anhänger über die BAB wird dann auch zum Thema.
Aber TÜV und Steuer ist in Hessen sowieso ein sehr spezielles Thema, in keinem anderen Bundesland gibt es eine Prüfstelle die nochmals den TÜV überprüft...
Zitat von Odi...
Wenn die Alternative bei einer Umschlüsselung zum SoKFZ Wohnmobil vom FA aus nur noch Wohnmobil oder PKW heißt, macht es ja wieder Sinn, dass man nachweisen muss, dass man die aktuell gültigen Anforderungen an ein Wohnmobil erfüllt. ...
Hallo nochmal,
Wie Michi Kögelant schon gepostet hat, wurde die Sonderregelung in der KFZ-Steuer zur Anerkennung von Wohnmobilen abgeschafft. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren wird seitdem für die Steuer übernommen. Seit kurzem ist auch gar nicht mehr das Finanzamt für die KFZ-Steuer zuständig! Das macht jetzt der Zoll (klingt komisch, ist aber so )
Gruß
Lutz
... etwas ab von Thema aber vielleicht dennoch interessant: mein WoMo (VW T5 DoKa mit Absetzkabine) ist als LKW zugelassen und versteuert, aber als WoMo versichert, wobei die Kabine sogar in abgesetztem Zustand mit versichert ist. Macht zusammen (Steuer + TK +VK) um die € 800,-/Jahr...
Viele Grüße
Leerkabinen-Wolfgang
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